Konsum
Flug verspätet oder gestrichen?
Die Koffer sind gepackt, die Tickets griffbereit – nur der Flug geht nicht so wie geplant. Und was jetzt? Wenn sich dein Flug verspätet oder gar gestrichen wird, hast du als Passagier:in einige Rechte.
In diesem Beitrag:
Bei einer Pauschalreise bucht man in den meisten Fällen auf einen Schlag eine Kombination aus mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Also beispielsweise die Beförderung, Mietwagen oderdie Unterbringung. Achtung: Verpflegung ist oft keine eigenständige Reiseleistung. Oft werden auch gleich Unternehmungen oder Ausflüge mitgebucht.
Damit du kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten bzw. kostenlos stornieren kannst, müssen an dem Urlaubsort außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände auftreten, die deinen Urlaub oder die Anreise erheblich beeinträchtigen.
Als außergewöhnlicher Umstand gilt etwa, wenn direkt an deinem Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe ein Krieg ausbricht, wenn sich eine Naturkatastrophe ereignet oder eine schwere Krankheit ausbricht. Eine einheitliche Auflistung, welche Vorkommnisse darunterfallen, gibt es aber nicht: Es muss immer der Einzelfall anhand der konkreten Umstände beurteilt werden. Die außergewöhnlichen Umstände dürfen jedoch nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt gewesen sein.
Stornieren kannst du natürlich immer, wenn du dich nicht sicher fühlst – allerdings ist das nicht immer kostenfrei möglich. Damit du nicht auf deinem Geld sitzen bleibst, darf nicht zu viel Zeit zwischen der Gefahrensituation und deinem Reiseantritt liegen. Ereignet sich beispielsweise heute ein Hochwasser an deinem Urlaubsort und deine Reise beginnt erst in drei Wochen, dann hast du noch keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Schließlich ist es möglich, dass die Gefahrenlage bis dahin gebannt ist. Meist ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn es nur mehr ein sehr kurzer Zeitraum bis zum Reiseantritt ist.
Grundsätzlich gilt: Die Stornokosten sind geringer, je früher man storniert. Selbst wenn die Reise aufgrund einer Krankheit storniert wird, fallen hierfür entsprechende Stornokosten an. Diese Kosten könnten jedoch durch eine eventuell vorhandene Reisestornoversicherung abgedeckt sein. Kreditkaten bieten oft einen solchen Schutz. Aber Achtung! Nicht jedes Ereignis ist stornoversichert. Diesbezüglich sollte man die Versicherungsbedingungen genau prüfen.
Achtung: Musst du deine Reise wegen einer konkreten Gefahrenlage absagen, dann kann dich dein Reiseveranstalter nicht mit einer Umbuchung auf eine Alternative entschädigen. Auch einen Gutschein darf er dir nur dann ausstellen, wenn du damit zufrieden bist. Grundsätzlich muss er dir die Kosten nämlich zurückerstatten – und zwar in Form von Geld.
Hast du bereits deinen Urlaub angetreten und musst ihn dann wegen einer Reisewarnung abbrechen, muss dir dein Reiseveranstalter einen Teil der Kosten zurückerstatten. Schließlich kannst du deine Reise nicht wie vereinbart durchführen und ein Teil der vereinbarten Leistungen wird nicht erbracht.
Bevor du aber einfach auf eigene Faust heimfliegst oder -fährst, solltest du dich immer vorab mit deinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.
Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir jederzeit und kostenlos – übrigens egal, ob du AK Mitglied bist oder nicht! Ob Probleme mit der Handyrechnung, Ärger mit dem Onlineshop oder fadenscheinige Mahnbriefe: Der AK Konsumentenschutz ist für dich da.
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258