Konsum
8 Fakten für Pauschalreisende
Endlich Urlaub – doch Katastrophen oder Probleme am Reiseziel machen den Traum-Urlaub zum Albtraum-Urlaub? Das ist natürlich schade, doch auf den Kosten musst du deswegen immerhin nicht sitzen bleiben.
In diesem Beitrag:
Bei einer Individualreise buchst du alle Leistungen selbständig und unabhängig voneinander. Das heißt, du suchst dir selbst einen Flug, eine Zugfahrt oder Ähnliches, kümmerst dich selbst um deine Unterkunft und organisierst dir auch Ausflüge und Unternehmungen allein nach deinen Vorlieben. Kurz gesagt: das genaue Gegenteil von einer Pauschalreise, bei der du über einen Reiseveranstalter einen kompletten Urlaub auf einen Schlag buchst.
Grundsätzlich können Flüge nicht kostenlos storniert werden. Die im Ticketpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Zuschläge hingegen können von Fluggästen zurückgefordert werden. Auch bei Luftbeförderungsverträgen ist bei auftretenden unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort die Argumentation mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich. Aber Achtung! Die Frage, was noch zumutbar ist und was bereits unzumutbar ist, landet sehr häufig vor Gericht. Denn es handelt sich jedesmal um einen Einzelfall, der nur anhand der konkreten Umstände beurteilt werden kann.
Wenn für deinen Zielort eine Reisewarnung erteilt wurde, der Flug aber wie angekündigt stattfindet, wirst du in der Regel nicht kostenlos stornieren können. Aber wie immer gilt: Jeder Fall ist ein Einzelfall.
Wurde für dein Zielland sogar ein Einreiseverbot ausgesprochen kannst du deinen Flug wahrscheinlich kostenlos stornieren. Eine Garantie dafür besteht aber nicht.
Geht es um Flugreisen, gilt oft die Rechtslage des Landes, in dem die Fluglinie ihren Sitz hat. Die Voraussetzungen für kostenlose Stornierungen sind dadurch also noch unterschiedlicher. Im Ernstfall sollte man immer so schnell wie möglich mit der Airline Kontakt aufnehmen.
Buchungen für Unterkünfte sind nach österreichischem Recht nur in sehr seltenen Fällen stornierbar, nämlich dann, wenn du keine Möglichkeit hast, die gebuchte Leistung in Anspruch zu nehmen. Das ist nur dann der Fall, wenn du nicht zum Hotel kommen kannst, etwa weil es in einem Sperrgebiet liegt. Aber Achtung! Liegt das Hotel nicht in Österreich, könnten andere gesetzliche Bestimmungen gelten.
Wird etwa dein Flug gecancelt, reicht das für eine kostenlose Stornierung nicht aus – schließlich könntest du theoretisch, mit einem anderen Flug, die Leistung in Anspruch nehmen. Gleiches gilt, wenn dich die Situation im Urlaubsland – etwa wegen schlechtem Wetter oder fehlender Sicherheit – abschreckt, das Hotel aber offen und dein Zimmer verfügbar ist.
Du solltest aber immer rechtzeitig mit der Unterkunft Kontakt aufnehmen, vielleicht kommt sie dir auf Kulanzbasis entgegen.
Wird dein Flug seitens der Fluglinie annuliert, muss die Airline dir den vollen Ticketpreis erstatten, so sieht es das Gesetz vor. Viele Fluglinien bieten ihren Kund:innen zunächst eine Umbuchung oder einen Gutschein an. Die kannst du annehmen, musst du aber nicht – wenn du lieber dein Geld zurück möchtest, dann muss die Airline es dir zahlen.
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