Defekte Geräte richtig reklamieren: Dein Recht auf Gewährleistung
Kennst du das? Da kaufst du dir ein nagelneues Gerät oder hast vielleicht gerade ein tolles Weihnachtsgeschenk bekommen, freust dich darauf – und schon nach ein paar Wochen oder gar Tagen gibt es den ersten Totalschaden. Frustrierend, oder? Aber keine Sorge: Du musst dich nicht einfach damit abfinden. Denn laut den in Österreich geltenden Gewährleistungsregeln hast du ein Anrecht auf ein funktionierendes Produkt – und zwar ohne Wenn und Aber.
Was bedeutet Gewährleistung eigentlich?
Stell dir vor: Du kaufst einen Smart-TV, und schon nach ein paar Monaten streikt er. Kein Grund zur Panik! Du hast bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe Gewährleistungsansprüche. Und wenn der Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Kauf auftaucht, muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei der Übergabe einwandfrei war. Und zwar komplett kostenfrei für dich.
Gewährleistung vs. Garantie: Der feine Unterschied
Viele verwechseln Gewährleistung und Garantie. Dabei ist letztere „nur“ ein nettes Bonbon vom Hersteller, auf das du keinen gesetzlich vorgesehenen Rechtsanspruch hast. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich verankert. Sie gilt für fast alles: vom Smartphone über Möbel bis zum E-Book-Reader.
Deine Strategie bei einem Defekt
- Direkt zum Händler: Kontaktiere denjenigen, bei dem du das Gerät gekauft hast. Schriftliche Kommunikation per Einschreiben ist aus Beweisgründen dabei Gold wert.
- Frist setzen: Gib dem Händler eine realistische Frist – etwa 14 Tage – zur Mangelbehebung.
- Nicht abwimmeln lassen: Du hast Rechte! Der Händler kann dich nicht einfach an den Hersteller weiterschicken.
Das sind deine Optionen
Du hast mehrere Möglichkeiten:
- Zuerst kannst du die Reparatur oder
- Den Austausch des Geräts verlangen
- Ist das für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, unmöglich, misslingt die Reparatur oder verweigert er diese oder den Austausch, dann kannst du
- Preisminderung oder
- Im Extremfall ( dh. bei nicht geringfügigen Mängeln) die Vertragsaufhebung verlangen
- Digitale Geräte: Auch hier gilt dein Recht
Streaming-Probleme? Fehlerhafte Updates? Auch hier greift die Gewährleistung. Der Händler muss Mängel beheben – unabhängig davon, ob es sich um Hardware oder digitale Leistungen handelt.
Immer für dich da: Der AK Konsumentenschutz
Falls du dich im Rechtsdschungel verlierst, stehen die Konsumentenschutz-Expert:innen der AK Vorarlberg dir zur Seite. Sie unterstützen dich dabei, deine Ansprüche durchzusetzen.
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