Euronoten in einem Glas
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26.2.2025
Arbeit

Steuerausgleich: Neue Werte und Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung 2024

Beratung,Steuern

Die AK Vorarlberg ist für Arbeitnehmer:innen im Ländle die erste Adresse für den Steuerausgleich. Unsere AK Expertinnen für Steuerrecht haben die wichtigsten neuen Werte und Änderungen für dich zusammengefasst – du holst doch auch dein Geld zurück?

In diesem Beitrag

Pendlerpauschale und Jobticket

Seit dem Kalenderjahr 2023 können das Pendlerpauschale und der Pendlereuro auch beantragt werden, wenn der Dienstgeber die Kosten für das ganze oder einen Teil des „Öffi-Tickets“ übernimmt. Die Höhe des Pendlerpauschales wird folgendermaßen berechnet: Der Anteil der monatlichen Kosten des „Öffi-Tickets“, der vom Dienstgeber übernommen wird, muss vom Pendlerpauschale laut Pendlerrechner abgezogen werden. Beim Pendlereuro erfolgt keine Korrektur.

Zum Pendlerrechner


Kostenlose Webinare

In fünf kostenlosen AK Webinaren erfährst du ab Anfang März 2025, worauf es bei der Arbeitnehmerveranlagung ankommt.

Diese Absetzbeträge wurden indexangepasst

Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag: Die neue Zuverdienstgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt 6937 Euro. Die Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrages und des Alleinverdienerabsetzbetrages für das Jahr 2024 betragen:

für 1 Kind572 Euro
für 2 Kinder
774 Euro
für 3 Kinder1029 Euro
für jedes weitere Kindplus 255 Euro

Unterhaltsabsetzbetrag

Wenn für Kinder in Österreich bzw. in anderen EU- oder EWR-Staaten Unterhalt geleistet wird, steht folgender monatlicher/jährlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu: 

für 1 Kind
35/420 Euro
für 2 Kinder
47/624 Euro
für das dritte und jedes weitere Kind69/828 Euro

SV-Rückerstattung und Verkehrsabsetzbetrag für niedrige Einkommen (Negativsteuer) für die Arbeitnehmer:innenveranlagung

Die Negativsteuer ist die Summe der SV-Rückerstattung in Höhe von 55 Prozent, maximal 463 Euro, und des Verkehrsabsetzbetrages in Höhe von maximal 752 Euro bzw. bei Anspruch auf das Pendlerpauschale maximal 579 Euro. Sie verringert sich bei höherem Einkommen einschleifend auf 0 und wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Die maximale Negativsteuer beträgt 1215 Euro. Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale beträgt die maximale Negativsteuer 1331 Euro.

Teuerungsabsetzbetrag gibt es nicht mehr

Arbeitnehmer:innen konnten den Teuerungsabsetzbetrag beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 - also ab Januar 2023 - noch in Anspruch nehmen. Dieser Absetzbetrag betrug bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro insgesamt 500 Euro. Bis zu einem Einkommen von 24.200 Euro wurde der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert. Aktuell besteht kein Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag mehr.

Arbeitsmittel

Bei Anschaffungskosten für Arbeitsmittel wie Werkzeug, Laptop u. Ä. in Höhe von bis zu 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten im Kalenderjahr der Zahlung absetzbar. Bei Anschaffungskosten über 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten auf drei Jahre verteilt absetzbar.

Klimabonus

Neu ist: Ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro wird der Klimabonus bei der Einkommensteuer-/Arbeitnehmerveranlagung 2024 der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet und damit versteuert.                             

Ein Mann, der in die Kamera blickt


Fünf AK Webinare gratis

Unsere Expertinnen haben fünf Webinare vorbereitet, die gratis gebucht werden können. Sie vermitteln am 5. März ganz kompakt, was Arbeitnehmer:innen im Steuerrecht wissen müssen. Am 12. März steht der Zuverdienst auf dem Programm. Eine Woche später werden am 19. März für Familien alle steuerrechtlichen Erleichterungen erläutert und am 26. März dreht sich alles um Werbungskosten und am 2. April werden häufige Fehler besprochen. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos.

Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung? Die AK Vorarlberg hilft!

Du brauchst Beratung oder hast eine Frage? Unsere Expert:innen sind für dich da. Schreibe uns einfach, wir melden uns bei dir.

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