Ein trauriges Sparschwein, durch das ein Riss geht
Mit dem kostenlosen AK Steuerservice muss das Sparschwein nicht geschlachtet werden. © AK Vorarlberg
26.2.2025
Arbeit

Achtung beim Steuerausgleich: Diese 5 Mythen können dich bares Geld kosten

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Beim Steuerausgleich gibt es viele Irrtümer – und einige können dich bares Geld kosten! Erfahre hier, welche 5 Mythen du nicht glauben solltest und wie du mehr zurückbekommst.

Beim Steuerausgleich hält sich hartnäckig das Gerücht, dass er sich kaum lohnt oder nur mit komplizierten Regeln verbunden ist. Doch genau solche Mythen können dich Geld kosten! In diesem Beitrag räumen wir mit fünf weit verbreiteten Irrtümern auf und zeigen dir, worauf du wirklich achten solltest. So stellst du sicher, dass du kein Geld verschenkt und das Maximum aus deinem Steuerausgleich herausholst.

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1. Als Arbeitnehmer:in kann ich sowieso nichts absetzen

Doch, kannst du! Unter Werbungskosten fallen berufsbedingte Ausgaben wie Internet, Handy, Aus- & Weiterbildungen oder Fachbücher. Außerdem kannst du beim Steuerausgleich unter anderem den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag, die Pendlerpauschale oder den Familienbonus Plus geltend machen.

2. Der Familienbonus wird automatisch berücksichtigt

Nicht ganz! Wenn du Familienbeihilfe bekommst oder Unterhalt zahlst, kannst du den Familienbonus beantragen – vorausgesetzt, du zahlst genug Steuern. Du bekommst dann bis zu 2.000 Euro (ganzer Bonus) oder 1.000 Euro (halber Bonus) pro minderjährigem Kind. Wichtig: Den Familienbonus musst du beim Steuerausgleich angeben, selbst wenn er bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.

3. Ich habe nicht das ganze Jahr gearbeitet, also bringt der Steuerausgleich nichts

Ganz im Gegenteil! Gerade wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast oder wenig verdienst, kann sich der Steuerausgleich richtig lohnen. Wenn dein Einkommen unter der Steuergrenze von 13.981 Euro liegt, bekommst du einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte „Negativsteuer“ zurück. Dabei zählt dein Bruttolohn abzüglich Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.

4. Der Steuerausgleich passiert automatisch – ich muss nichts tun

Seit 2017 gibt es zwar die automatische (antragslose) Arbeitnehmer:innen-Veranlagung, aber dabei werden nur dem Finanzamt bekannte Beträge wie Spenden, Kirchenbeiträge oder Homeoffice-Tage berücksichtigt. Überlege also gut, ob du nicht noch weitere Ausgaben geltend machen kannst!


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5. Der Steuerausgleich ist kompliziert und nur mit Steuerberater möglich

Keine Sorge, du kannst das auch ohne teure Hilfe! Auf der AK Website findest du praktische Tipps und Videos. Dort kannst du dich auch für kostenlose Webinare anmelden, in denen du in nur 30 Minuten zum Steuer-Profi wirst. Oder du nutzt einfach den kostenlosen AK Steuerservice – dann übernehmen wir den Steuerausgleich komplett für dich.

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