Das österreichische Pensionssystem hat Perspektive: Weil alt werden kein Risiko sein darf. 2,2 Millionen ehemaliger Beitragszahler:innen vertrauen darauf.
Das österreichische Pensionssystem hat Perspektive: Weil alt werden kein Risiko sein darf. 2,2 Millionen ehemaliger Beitragszahler:innen vertrauen darauf. © Marcus Aurelius, pexels.com
27.5.2025
Arbeit

Gute Arbeit – gute Pension: So sichern wir unseren Lebensstandard im Alter

Arbeit,Pension,Sozialstaat,Steuern,Teilhabe

Unser Pensionssystem ist weit besser, als Lobbyisten uns glauben machen. Es sichert die Lebensgrundlage von mehr als 2,2 Millionen ehemaligen Beitragszahler:innen.

Trump, Krieg, Immobilienkrise in China: All das schlägt auch hierzulande Wellen. Die Pensionsversicherung musste im ersten Quartal ein Minus von 0,72 Prozent hinnehmen. Doch die österreichischen Pensionskassen weisen eine langfristige Performance von 5,03 Prozent auf, merkt der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen an. Das unterscheidet sie von privaten Anbietern. 

  1. „Legen langfristig an“
  2. Acht Pensionskassen
  3. Kein Grund zur Panik
  4. Noch immer die Ausnahme
  5. Zusatzpension wird nachgefragt
  6. Steuerliche Vorteile

Auf einen Blick

Wie viel Geld Ihnen in der Pension bleibt, welche Anlaufstellen es gibt – wir haben alle Antworten zusammengetragen.

"Legen langfristig an"

Die Pensionskassen haben in den Jahren 1991 bis 2024 einen Wertzuwachs von 15,82 Milliarden Euro erzielt. Insgesamt vertritt der Fachverband rund 5 Millionen Anwartschafts- und Leistungsberechtigte. Die Pensions- und Vorsorgekassen verwalten rund 50 Milliarden Euro.

Das jüngste Minus begründete der Fachverband mit der schwächelnden Wirtschaft in der Eurozone, den protektionistischen Maßnahmen der USA sowie den Auswirkungen der Immobilienkrise in China. Aber: „Die Pensionskassen haben einen großen Vorteil in unsicheren Zeiten: Sie legen sehr langfristig an“, erklärt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands.

Acht Pensionskassen
In 

Österreich sind acht Pensionskassen aktiv, davon fünf überbetriebliche und drei betriebliche Anbieter. Das Vermögen der Pensionskassen wird zu rund 96 Prozent indirekt über Investmentfonds gehalten. Durchgerechnet sind etwa 39 Prozent in Aktien investiert, circa 35 Prozent in Anleihen und knapp sechs Prozent in Immobilien. 

Das Pensionssystem ist allen Unkenrufen zum Trotz stabil. Die Alterssicherungskommission stellt ihm aktuell ein sehr gutes Zeugnis aus. Und dies trotz des demographischen Wandels, der die Zahl der Pensionsbezieher steigen lässt. Die Kommission hat zuletzt ein Mittelfristgutachten (2024 – 2029) und ein Langfristgutachten (2023 – 2070) beschlossen.

Kein Grund zur Panik


Demnach ist tatsächlich der Jahrgang 1963 der geburtenstärkste Jahrgang der Baby-Boomer-Generation. Danach sinkt die Zahl der Pensionsanträge von derzeit rund 165.000 pro Jahr auf unter 100.000 und nach dem Jahrgang 1976, also den heute 49-jährigen, auf unter 90.000. Auch die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Pensionisten – derzeit kommen auf 1000 Beitragszahler 575 Pensionisten – ist heute besser als noch vor 10 Jahren und wird sich auch bis 2030 nicht verschlechtern. Kein Grund zur Panik also. 

Fakten

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Noch immer die Ausnahme

Leider hat Österreich die Einführung von kapitalgedeckten Zusatzpensionen für alle Arbeitnehmer:innen total verschlafen. Um Pensionslücken vorzubeugen und den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist die betriebliche Pension ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch bildet dieses Modell in der Privatwirtschaft bis heute eine Ausnahme, während etwa jede(r) vierte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst eine Zusatzpension erhält.

Die AK Vorarlberg fordert lange schon eine gesetzliche Verpflichtung, wonach für jede:n Arbeitnehmer:in 0,5 Prozent des Bruttolohnes in eine der überbetrieblichen Pensionskassen einbezahlt werden müssen. Den Kollektivvertragspartnern soll es überlassen bleiben, ob sie in ihrem Bereich diesen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag erhöhen. Die Dienstnehmer:innen wiederum sollten die Möglichkeit haben, selbst zusätzliche Beiträge bis zum Doppelten des Dienstgeberanteils steuermindernd einzuzahlen.

Zusatzpension wird nachgefragt

Eine betriebliche Altersvorsorge leistet einen entscheidenden Beitrag zur sozialen Sicherheit und hilft, den Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten“, betont auch der Obmann des Fachvderbands, Andreas Zakostelsky. Für Unternehmen mit sozialer Verantwortung müsste sie eigentlich ein zentraler Punkt sein. Und die betriebliche Altersvorsorge wird auch nachgefragt: Klein-und Mittelbetriebe in zahlreichen Branchen spüren gerade heute, in Zeiten von knapper werdenden Fachkräften, die Nachfrage nach Zusatzpensionen.

Attraktive Arbeitgeber bieten deshalb nicht nur wettbewerbsfähige Löhne und Sozialleistungen, sondern sorgen auch langfristig für die finanzielle Absicherung ihrer Mitarbeiter. Zakostelsky: „Das belegen aktuelle Umfragen: So sprechen sich unter heimischen Beschäftigten in der Altersgruppe von 25 bis 45 enorme 71 Prozent dafür aus, dass auch Arbeitgeber einen Beitrag zur Zusatz-Pensionsvorsorge leisten. 44 Prozent sehen eine Zusatzpension vom Arbeitgeber sogar als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Job-Wahl. Für Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge daher nicht nur eine soziale Leistung, sondern auch ein Erfolgsfaktor im Personal-Management.“

Doch wie kommt man als Arbeitnehmer derzeit in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge? „Prinzipiell entscheidet der Arbeitgeber, ob er eine Pensionskassen-Lösung anbietet. Als Arbeitnehmer kann ich einerseits einen Arbeitgeber wählen, der eine solche Lösung anbietet, beziehungsweise dies im Bewerbungsgespräch ansprechen. Anderseits kann ich das im Unternehmen über den Betriebsrat oder die Personalabteilung anregen“, erklärt Zakostelsky.

Steuerliche Vorteile

Die betriebliche Altersvorsorge bringt im Übrigen auch steuerliche Vorteile: Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen profitieren gleichermaßen, wenn für den Ruhestand frühzeitig gemeinsam vorgesorgt wird. Die Arbeitgeber:innen zahlen die Beiträge für die Vorsorge der Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt ein. Diese Arbeitgeberbeiträge werden ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen angespart (brutto für netto). Die Erträge der Veranlagung sind von der Kapitalertragsteuer befreit. Der Teil der Pension, der durch Beiträge der Arbeitgeber:innen finanziert wurde, ist lohnsteuerpflichtig und wird gemeinsam mit der staatlichen (ASVG-)Pension versteuert. Für Arbeitgeber:innen sind die Beitragszahlungen für ihre Mitarbeitenden als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. 

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