Älterer Arbeitnehmer in einer Werkstatt
Mehr als 17.000 Vorarlberger:innen arbeiten als Grenzgänger:innen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. © Andrea Piacquadio, Pexels
4.6.2024
Soziales

7 Fakten für Arbeitnehmer:innen mit ausländischen Pensionsversicherungszeiten

Arbeit,Pension

Viele Vorarlberger:innen erwerben auch im Ausland Versicherungszeiten für die Pension (Grüezi, Nachbarn). Hier sind 7 wissenswerte Fakten, die man am besten lange vor dem Pensionsantritt kennt.

Mehr als 17.000 Vorarlberger:innen arbeiten als Grenzgänger:innen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (Stand: 2020). Kein Wunder: Die Löhne sind hoch, die Wege – manchmal vermeintlich – nicht weit. Viele arbeiten nur eine Zeit lang im Ausland. Steht der Wechsel in den Ruhestand bevor, stellen sich besondere Fragen. Wir haben die wichtigsten Fakten für Grenzgänger:innen zusammengefasst.

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Fakt 1: Ausländische Versicherungszeiten werden grundsätzlich für den Anspruch auf eine Pensionsleistung herangezogen

Besteht zwischen Österreich und jenem Land, in dem gearbeitet wurde, ein Sozialversicherungsabkommen, werden grundsätzlich auch ausländische Versicherungszeiten für den inländischen Leistungsanspruch herangezogen.

Fakt 2: Ausländische Versicherungszeiten haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die inländische Pensionshöhe

Zwar werden bei Bestehen eines entsprechenden Sozialversicherungsabkommens ausländische Versicherungszeiten grundsätzlich für den Anspruch auf eine Versicherungsleistung berücksichtigt, diese haben im Normalfall jedoch keinen Einfluss (!) auf die entsprechende Leistungshöhe.

Fakt 3: Auch für ausländische Pensions- und Rentenleistungen besteht Krankenversicherungspflicht (bei Wohnsitz in Österreich)

In Österreich müssen immer die gesamten Pensions- bzw. Rentenansprüche krankenversichert werden. Das bedeutet, dass auch für ausländische Leistungen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 5,1 Prozent abzuführen sind.

Entspannt in die Pension

Mehr als 80.000 Vorarlberger:innen sind in Pension. Heuer kommen rund 4.000 hinzu.
Die AK Vorarlberg steuert gerne das ihre bei, damit der Übertritt aus dem Arbeitsleben in die Pension reibungslos vonstattengeht. Im AK-Live-Talk befassten sich die Leiterin der Sozialrechtsabteilung, Dr. Brigitte Hutterer, und ihre Kollegen Franz Beck und Jürgen Lehner mit wichtigen Details.

Fakt 4: Auch ausländische Pensions- und Rentenleistungen sind lohnsteuerpflichtig

Ausländische Pensions- und Rentenleistungen werden bei der Bemessung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Fakt 5: Ausländische Pensions- und Rentenleistungen müssen im Staat des Wohnortes beantragt werden

Für die Einleitung des zwischenstaatlichen Verfahrens ist immer jenes Land zuständig, in dem der Wohnsitz liegt. Lebt eine Person in Österreich und will eine Rente z.B. aus der Schweiz oder aus Deutschland beantragen, muss die Person den Antrag beim österreichischen Pensionsversicherungsträger (!) einreichen.

Fakt 6: Die Feststellung der Versicherungszeiten ist jederzeit beim zuständigen Pensionsversicherungsträger möglich (per Antrag)

Wer gerne die eigenen Versicherungszeiten feststellen lassen will, oder der Meinung ist, dass Versicherungszeiten fehlen, kann jederzeit beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einen Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten stellen.

Fakt 7: Es gibt verschiedene Arten von Versicherungszeiten und Beitragszeiten

Unterschiedliche Pensionsarten haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. So sind z.B. für die vorzeitige Alterspension 540 besondere Beitragsmonate notwendig, für die Korridorpension jedoch nur 480 Versicherungsmonate. Dies bedeutet: Bei der vorzeitigen Alterspension werden gewisse Versicherungszeiten für die Anspruchsprüfung nicht berücksichtigt, für die Korridorpension hingegen schon.

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