Soziales
13 Fakten zum Pensionskonto
Ob du nächstes Jahr oder erst in vielen Jahren in Pension gehst: Hier sind 13 wissenswerte Fakten, zum Pensionskonto, die nicht jede:r kennt.
Mehr als 17.000 Vorarlberger:innen arbeiten als Grenzgänger:innen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (Stand: 2020). Kein Wunder: Die Löhne sind hoch, die Wege – manchmal vermeintlich – nicht weit. Viele arbeiten nur eine Zeit lang im Ausland. Steht der Wechsel in den Ruhestand bevor, stellen sich besondere Fragen. Wir haben die wichtigsten Fakten für Grenzgänger:innen zusammengefasst.
Besteht zwischen Österreich und jenem Land, in dem gearbeitet wurde, ein Sozialversicherungsabkommen, werden grundsätzlich auch ausländische Versicherungszeiten für den inländischen Leistungsanspruch herangezogen.
Zwar werden bei Bestehen eines entsprechenden Sozialversicherungsabkommens ausländische Versicherungszeiten grundsätzlich für den Anspruch auf eine Versicherungsleistung berücksichtigt, diese haben im Normalfall jedoch keinen Einfluss (!) auf die entsprechende Leistungshöhe.
In Österreich müssen immer die gesamten Pensions- bzw. Rentenansprüche krankenversichert werden. Das bedeutet, dass auch für ausländische Leistungen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 5,1 Prozent abzuführen sind.
Ausländische Pensions- und Rentenleistungen werden bei der Bemessung der Lohnsteuer berücksichtigt.
Für die Einleitung des zwischenstaatlichen Verfahrens ist immer jenes Land zuständig, in dem der Wohnsitz liegt. Lebt eine Person in Österreich und will eine Rente z.B. aus der Schweiz oder aus Deutschland beantragen, muss die Person den Antrag beim österreichischen Pensionsversicherungsträger (!) einreichen.
Wer gerne die eigenen Versicherungszeiten feststellen lassen will, oder der Meinung ist, dass Versicherungszeiten fehlen, kann jederzeit beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einen Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten stellen.
Unterschiedliche Pensionsarten haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. So sind z.B. für die vorzeitige Alterspension 540 besondere Beitragsmonate notwendig, für die Korridorpension jedoch nur 480 Versicherungsmonate. Dies bedeutet: Bei der vorzeitigen Alterspension werden gewisse Versicherungszeiten für die Anspruchsprüfung nicht berücksichtigt, für die Korridorpension hingegen schon.
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Wusstest du , dass du dein Arbeitsverhältnis bei bestimmten Pensionsarten zuvor beenden musst? Dass du die Pension nicht automatisch, sondern nur auf Antragstellung erhälst? Dass Pensionist:innen auch arbeiten dürfen? Folgende Dinge solltest du unbedingt beachten.
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2020 wurden in der Pensionsversicherungsanstalt österreichweit 189.151 Anträge auf Pensionierungen bearbeitet. Den Löwenanteil bildeten rund 100.000 Anträge auf Regelpension, 47.000 Antragsteller wollten frühzeitig in die Invaliditätspension ausscheiden.
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