Soziales
13 Fakten zum Pensionskonto
Ob du nächstes Jahr oder erst in vielen Jahren in Pension gehst: Hier sind 13 wissenswerte Fakten, zum Pensionskonto, die nicht jede:r kennt.
In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
Wenn du noch Fragen hast, nutze unsere kostenlose Beratung:
Termin vereinbaren„In Pension gehen“ ist keine eigenständige Beendigungsart eines Arbeitsverhältnisses. Wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst und nach diesem in Pension gehen möchtest, musst du das Arbeitsverhältnis durch eine reguläre Beendigungsart (einvernehmliche Auflösung oder Kündigung) beenden.
Die Auflösung erfolgt bei befristeten Arbeitsverhältnissen anders als bei unbefristeten:
Einvernehmliche Auflösung
Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in können das Arbeitsverhältnis auch einvernehmlich auflösen. In diesem Fall gilt Folgendes:
Kündigung
Bei einer Pensionierung erfolgt die Kündigung in der Regel durch dich als Arbeitnehmer:in. Dabei musst du Folgendes beachten:
Eine Kündigung bedarf keiner bestimmten Form, außer der Kollektiv- oder Dienstvertrag sieht eine bestimmte Kündigungsform vor. Aus Beweisgründen empfehlen wir dir, schriftlich zu kündigen!
Achtung, eine Kündigung wird erst durch ihren Zugang wirksam:
Bei schriftlicher Kündigung musst du Folgendes beachten:
Pension bekommst du nicht automatisch! Auch dann nicht, wenn du alle Voraussetzungen für die Pension erfüllst. Folgende schmerzliche Erfahrung, die ein Arbeitnehmer gemacht hat, solltest du dir ersparen.
Ein Betroffener hat sich nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses darauf verlassen, dass der Antrag auf Pensionierung von der Firma gestellt wird. Mit 31. Mai wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst und mit 1. Juni hätte er Anspruch auf Pension gehabt.
Als der Pensionsanwärter Mitte Juli noch immer keine Zahlung auf seinem Konto hatte, rief er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an und erfuhr zu seinem Schrecken, dass kein Antrag gestellt wurde. Sofort hat er das Versäumnis nachgeholt und auch rasch den Bescheid erhalten, dass die Pension ab 1. August gewährt wird. Ende gut – aber nicht alles gut: Der Betroffene verlor zwei Monate Pension und hatte in dieser Zeit auch keine Krankenversicherung, die er zum Glück nicht benötigte.
In der österreichischen Sozialversicherung gilt das Antragsprinzip und es gibt mit wenigen Ausnahmen keine rückwirkende Gewährung von Leistungen.
Verlass dich nicht darauf, dass der oder die Arbeitgeber:in für dich tätig wird. Du musst selbst den Pensionsantrag stellen und sicherstellen, dass dein Pensionsantrag auch bei der Pensionsversicherungsanstalt eingereicht wird – daher besser: Reiche den Antrag selbst ein!
In der Pension arbeiten – das geht. Doch aufgepasst, je nach Art der Pension gelten unterschiedliche Regeln für den Zuverdienst!
Zuverdienst bei normaler Alterspension
Wenn du als Frau mit 60,5 Jahren bzw. als Mann mit 65 Jahren die normale Alterspension angetreten hast, darfst du dazuverdienen, so viel du willst. Unter Umständen musst du im Folgejahr Einkommenssteuer nachzahlen.
Zuverdienst bei Frühpension
Wenn du vor dem Antrittsalter für die gesetzliche Alterspension bereits in Frühpension gehst, darfst du bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Diese beträgt im Jahr 2024 518,44 € brutto monatlich.
Achtung: Liegt der Zuverdienst in einem Monat über der Geringfügigkeitsgrenze, fällt die ganze Pension für diesen Monat weg!
Solltest du für einzelne Tage eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt bekommen oder nicht für einen ganzen Monat beschäftigt sein, fällt die Pension nur für diesen Zeitraum weg.
Zuverdienst bei Invaliditätspension
Wenn du eine Invaliditätspension beziehst, darfst du bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Diese beträgt 518,44 € brutto monatlich. Liegt der Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, bekommst du weniger Pension. Die Höhe der Pensionskürzung hängt von deinem Gesamteinkommen (Pension + Zuverdienst) ab:
Bei der Pensionskürzung gelten zwei Deckel:
Weitere Infos findest du hier:
Arbeiten in der PensionSoziales
2020 wurden in der Pensionsversicherungsanstalt österreichweit 189.151 Anträge auf Pensionierungen bearbeitet. Den Löwenanteil bildeten rund 100.000 Anträge auf Regelpension, 47.000 Antragsteller wollten frühzeitig in die Invaliditätspension ausscheiden.
Soziales
Die Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, schrittweise vom Arbeitsleben in die Pension zu gleiten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. AK-Sozialrechtsexpertin Brigitte Hutterer stellt das Modell im AK Live-Talk vor und beantwortet Fragen.
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258