Soziales
13 Fakten zum Pensionskonto
Ob du nächstes Jahr oder erst in vielen Jahren in Pension gehst: Hier sind 13 wissenswerte Fakten, zum Pensionskonto, die nicht jede:r kennt.
Doch welche Pensionsformen gibt es in Österreich überhaupt? Die AK hat die detaillierten Informationen hier zusammengestellt. Franz Beck gibt im AK Live-Talk einen Überblick:
Schlüsseln wir den Vorgang einmal auf. Wie kommt Frau und Herr Österreicher in den Genuss einer Alterspension? Geschieht das automatisch oder muss ich selber etwas tun? Einen Antrag stellen muss man, erklärt Jürgen Lehner und sagt auch gleich dazu, wann man das tun sollte, nämlich am besten zwei bis vier Monate im Voraus.
Wenn man seine Pensionierung beantragt hat, endet dann das Dienstverhältnis automatisch? Oder müssen Arbeitnehmer:innen ihr Anstellungsverhältnis auch selbsttätig beenden? Sie müssen kündigen, erklärt Jürgen Lehner. Automatisch geht gar nichts. Nicht konsumierte Urlaub und Sabbatansprüche werden im Übrigen abgegolten.
Was ist, wenn ich’s verbockt habe? Ich bin von einem Automatismus ausgegangen, habe weder gekündigt noch eine Pension beantragt? Dann fällt der Betreffende um einen Monat oder mehr an Pensionsleistung um…
Aus Vorarlberg pendeln mehr als 17.000 Grenzgänger:innen aus, viele Vorarlberger arbeiten zeitweise im Ausland. Wie gelangen Erwerbstätige nun in den Genuss der im Ausland erworbenen Versicherungszeiten? Da rät Franz Beck dazu, einen Antrag auf Feststellung der Versicherungszeiten zu stellen.
Wenn ein Antrag auf Regelpension gestellt und bewilligt wurde, wie geht es dann weiter? Muss die oder der frischgebackene Pensionist:in noch etwas tun oder trudelt stattdessen monatlich ganz automatisch das Geld aufs Konto? Und würde die Pension auch ins Ausland überwiesen? Ja, sagt Jürgen Lehner, unter gewissen Voraussetzungen tut sie das.
Fragen zum Thema Pension und Pensionsantrag? Unsere Expert:innen aus dem Sozialrecht helfen weiter!
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Die Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, schrittweise vom Arbeitsleben in die Pension zu gleiten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. AK-Sozialrechtsexpertin Brigitte Hutterer stellt das Modell im AK Live-Talk vor und beantwortet Fragen.
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