Auch wenn der Ruhestand noch weit weg ist: Eltern sollten rechtzeitig über das Pensionssplitting nachdenken.
Auch wenn der Ruhestand noch weit weg ist: Eltern sollten rechtzeitig über das Pensionssplitting nachdenken. © Danik Prihodko, Pexels
04.08.2023
Soziales

Diese 9 Fakten über das Pensionssplitting musst du kennen

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Seit 2005 können Mütter und Väter ihre Pension „splitten“: Das bedeutet, dass der besserverdienende Teil für einen bestimmten Zeitraum bis zu 50 Prozent seiner Pensionsgutschriften an den anderen abtritt. Befürworter preisen das Pensionssplitting als wirksame Waffe gegen die Altersarmut von Frauen an – Kritiker finden hingegen, dass es nur Symptome, aber nicht die Ursachen, bekämpft.

In diesem Beitrag:

Zugegeben, wenn man noch jung ist und gerade erst eine Familie gründet, denkt man noch nicht so oft an die Pension. Das Hier und Jetzt ist doch so viel interessanter als das Morgen! Und überhaupt, bis zur Pension ist es ja gefühlt noch ewig hin, da braucht man sich jetzt doch noch nicht kümmern – oder? Tatsächlich hat es Sinn, schon frühzeitig ein paar Dinge zu klären und zu planen. So wie etwa beim Pensionssplitting. Die AK erklärt, worum es geht und was man dazu wissen muss.

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#1: Was ist das Pensionssplitting?

Fangen wir bei den absoluten Grundlagen an: der Frage, was das Pensionssplitting überhaupt ist. Kurz gesagt handelt es sich dabei um ein Modell, das es Eltern ermöglicht, ihre Gutschriften am Pensionskonto zu teilen. So hat einer etwas weniger Pension, der andere dafür mehr. Aber dazu mehr in Punkt 2.

#2: Wer kann Pensionssplittin in Anspruch nehmen?

Wollen Eltern die Pension splitten, gibt es dafür ein paar Voraussetzungen. Zum einen müssen beide ein gemeinsames Kind haben. Ob leibliches, Stief-, Pflege- oder Adoptivkind ist dabei egal.Zum anderen muss der Elternteil, der seine Pension splitten will, einer Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen und dadurch Gutschriften am Pensionskonto erwirtschaften.

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#3: Wie viel Pension wird gesplittet?

Bis zu 50 Prozent seiner Pensionsgutschrift kann der erwerbstätige Elternteil an den anderen übertragen. Verdient Partner A beispielsweise 4000 Euro im Monat, bereichert er sein Pensionskonto im betreffenden Jahr um 71,20 Euro. Verdient Partner B gleichzeitig 400 Euro im Monat, ist also geringfügig beschäftigt, so zahlt er nicht auf das Pensionskonto ein – seine Gutschrift würde 0 Euro betragen. Entschließen sich jedoch beide, die Pension im Umfang von 50 Prozent zu splitten, so behält Parnter A immer noch eine Gutschrift von 35,60 Euro. Partner B erhält so überhaupt erst eine Gutschrift, nämlich ebenfalls 35,60 Euro.

 #4: Wie bekommt man das Pensionssplitting?

Entschließt sich ein Paar zum Pensionssplitting, muss es das bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen. Auf deren Homepage findet sich ein Formular dafür.

 #5: Was muss man beim Pensionssplitting beachten?

Die Vereinbarung zum Pensionssplitting ist unwiderruflich – hat man sich einmal dafür entschieden, bleibt es also so, egal was passiert. Außerdem muss man sich rechtzeitig dazu entscheiden: Der Antrag muss bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes eingebracht werden. Verrechnet werden immer die Pensionsgutschriften vom Jahr der Geburt des Kindes bis zum Kalenderjahr, in dem es sieben Jahre alt wird. Hat ein Paar mehrere Kinder, so kann es die Pensionsgutschriften für maximal 14 Jahre übertragen.

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#6: Wie viele Paare nutzen das Pensionssplitting bereits?

Die Paare machen „halbe-halbe“ und gleichzeitig wird die Kindererziehung stärker als echte Arbeit anerkannt – das müssten doch alle Eltern wollen. Oder? Tatsächlich wird das Pensionssplitting in Vorarlberg noch sehr wenig genutzt. Daten der Pensionsversicherungsanstalt zufolge entschieden sich im Jahr 2022 nur 85 Paare dafür. Das ist zwar wenig, aber der Trend geht nach oben: Vor zehn Jahren nämlich splitteten lediglich zwölf Paare ihre Pension.

#7: Was soll das Pensionssplitting bringen? 

In Österreich und besonders in Vorarlberg arbeiten viele Frauen in Teilzeit, oftmals aus Gründen der Kindererziehung. Dadurch verdienen sie weniger, zahlen folglich weniger auf ihr Pensionskonto ein – und sind schließlich viel stärker von Altersarmut betroffen. Das Pensionssplitting soll ihnen eine Gutschrift am Pensionskonto und somit später eine höhere Pension sichern, auch wenn sie aufgrund der Kindererziehung nicht oder nur geringfügig arbeiten können. 

#8: Was spricht für das Pensionssplitting? 

Das wohl größte Argument für das Splitten der Pension ist, dass der Elternteil, der sich verstärkt um die Kindererziehung kümmert und dafür nicht oder weniger arbeiten geht, in der Pension finanziell bessergestellt wird – und somit auch weniger von Altersarmut bedroht wird. Außerdem wird so die Familienarbeit als „wirkliche“ Arbeit anerkannt, und das auch finanziell. Kurz gesagt: 50/50 ist einfach fairer als 100/0. 

#9: Und was spricht dagegen? 

Auch wenn die Pensionsgutschriften fair aufgeteilt werden: Am Ende landet doch weniger im Haushalts- und Pensionstopf, als wenn beide Vollzeit oder zumindest mehr als geringfügig arbeiten würden. Kritiker fordern deshalb, die Kinderbetreuung auszubauen, um es so beiden Elternteilen zu ermöglichen, (Vollzeit) zu arbeiten.

Noch Fragen?

Falls du noch weitere Fragen zum Pensionssplitting oder generell zur Pension hast, helfen dir unsere AK Expert:innen gern weiter:

Hier geht's zu den Expert:innen.


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