Grafik mit der Aufschrift „VS.“ in der Mitte. Links stehen die Flaggen von Mexiko, Kanada, den USA und Island als Gruppe zusammen. Rechts befindet sich die Flagge von Österreich.
© AK Vorarlberg
8.6.2026
Arbeit

Länderspiel der Arbeitsrechte: Wo steht Österreich im globalen Vergleich?

Arbeitsrecht,Wissen

Andere Länder, andere Gesetze. Während der Fußball-Weltmeisterschaft vergleichen wir jede Woche die Arbeitsrechte verschiedener Nationen mit unserer Lage. Wir schicken jede WM-Woche die Gesetze anderer Länder gegen Österreich auf den Platz und fragen: Wer macht das Spiel bei den Rechten der Arbeitnehmer:innen? 

Mexiko vs. Österreich

Wer gewinnt beim Urlaubsanspruch?

ÖSTERREICH: 25 TAGE

In Österreich stehen Arbeitnehmer:innen pro Urlaubsjahr gesetzlich 25 Urlaubstage zu (bei einer 5-Tage-Woche), also 5 Wochen. In den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses wird der Urlaub anteilig zur zurückgelegten Zeit aufgebaut, nach einem halben Jahr steht bereits dann der volle Anspruch zu. Ab dem zweiten Urlaubsjahres wird das gesamte Urlaubskontingent direkt mit dem Beginn des Arbeitsjahres gutgeschrieben. Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Arbeitstage (6 Wochen).

Hast du Anspruch auf die sechste Urlaubswoche? Finde es raus!

Anspruch berechnen


MEXIKO: 12 TAGE

In Mexiko sieht's beim Urlaubsanspruch anders aus. Nach einer Gesetzesreform („Vacaciones dignas“) beträgt der Urlaubsanspruch im ersten Beschäftigungsjahr zwölf Arbeitstage (davor waren es nur sechs Tage). Die Urlaubstage können aber erst im zweiten Arbeitsjahr konsumiert werden. In den darauf folgenden Dienstjahren steigt der Anspruch jährlich um zwei Tage, bis nach fünf Jahren eine Obergrenze von 20 Urlaubstagen erreicht ist. Ab dem sechsten Dienstjahr kommen nur noch alle fünf Jahre weitere zwei Tage hinzu.

USA vs. Österreich

Wer gewinnt bei den Kündigungsregeln?

ÖSTERREICH: FRISTEN & TERMINE

In Österreich gelten klare Kündigungsregeln. Zwar braucht es für eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich keine Begründung, Arbeitnehmer:innen können jedoch nicht einfach von heute auf morgen vor die Tür gesetzt, sprich entlassen werden. Es gelten gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und -termine, die eingehalten werden müssen.

Ist ein Betriebsrat gewählt, muss dieser vor jeder Kündigung verständigt werden und zur geplanten Kündigung eine Erklärung abgeben (Zustimmung, Widerspruch oder Stimmenthaltung). Unter bestimmten Umständen greift ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft, Präsenzdienst oder für Betriebsratsmitglieder), und sozialwidrige Kündigungen können beim Arbeitsgericht binnen 14 Tagen angefochten werden.  

Ausgenommen sind:

  • die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung
  • die fristlose Entlassung bei schwerwiegenden Verfehlungen (wie Diebstahl oder beharrlicher Pflichtverletzung) 
Das gilt bei Kündigung


USA: HIRED & FIRED

In den USA sieht die Realität völlig anders aus. In fast allen Bundesstaaten gilt das Prinzip des „Employment-at-will“. Das bedeutet: Ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne jede Kündigungsfrist beendet werden. Wer gefeuert wird, packt im Extremfall noch am selben Tag seine Sachen und verlässt den Betrieb.

Kanada vs. Österreich

Wer gewinnt im Krankheitsfall?

ÖSTERREICH: HOHE SICHERHEIT

Wer krank wird, hat meist auch finanzielle Sorgen. In Österreich sichert dich eine Zeit lang die Entgeltfortzahlung ab. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt zunächst für mindestens sechs und bis zu zwölf Wochen voll weiter. Direkt an diese Volllohnphase schließt sich eine vierwöchige Phase an, in der du weiterhin Anspruch auf dein halbes Gehalt hast. Während dieser Phase und darüber hinaus besteht Anspruch auf Krankengeld der Krankenversicherung. Dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung steht pro Arbeitsjahr zu. Bei Arbeitsunfällen gibt es einen eigenen Anspruch für bis zu 8 Wochen je Anlassfall. Damit sollen finanzielle Notlagen durch einen langwierigen Infekt oder einen Unfall weitgehend verhindert werden. 

Das gilt im Krankenstand


KANADA: HOHES RISIKO

In Kanada können Unfälle oder Krankheiten schnell zu finanziellen Sorgen führen. Einen flächendeckenden Anspruch auf eine mehrwöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wie in Österreich gibt es nicht. Bezahlte Krankheitstage sind je nach Provinz unterschiedlich geregelt und oft deutlich kürzer. Anschließend können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der staatlichen Employment Insurance beziehen, die jedoch nur einen Teil des bisherigen Einkommens ersetzen. Viele Arbeitnehmer sind deshalb zusätzlich auf betriebliche oder private Versicherungen angewiesen, um längere Krankheitsphasen finanziell abzusichern.

Island vs. Österreich

Wer gewinnt beim Equal Pay?

ISLAND: WELTMEISTER

Island gilt weltweit als Vorreiterin beim Schließen des Gender Pay Gaps. Basis dafür ist das Lohntransparenzgesetz (Equal Pay Certification), das seit Jänner 2018 schrittweise – gestaffelt nach Betriebsgröße bis Ende 2021 – eingeführt wurde. Das Besondere: Die Beweislast liegt bei den Firmen. Unternehmen ab 25 Beschäftigten müssen lückenlos nachweisen, dass sie für gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht denselben Lohn zahlen. Wenn nicht, drohen täglich spürbare Geldstrafen. Aktuell werden die Regeln zwar nachjustiert und auch strukturelle Unterschiede zwischen den Branchen bleiben eine Herausforderung. Dennoch zeigt Island, wie es geht: Wer die Gleichstellung der Gehälter nicht nachweist, muss mit Konsequenzen rechnen

ÖSTERREICH: NACHSPIELZEIT? 

In Österreich stellt sich die Situation weitaus unbefriedigender dar. Eigentlich sah der Zeitplan vor, dass die neue EU-Lohntransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein muss. Das Gesetz in Österreich steht jedoch nach wie vor aus. Österreich weist im EU-Vergleich einen der höchsten Gender Pay Gaps auf – auch, weil Transparenz fehlt.

In Vorarlberg ist die Situation besonders drastisch. In keinem anderen Bundesland geht die Gehaltsschere so weit auseinander wie hier: Der Gender Pay Gap liegt aktuell bei 21,7 Prozent. Das bedeutet: Frauen arbeiten in Vorarlberg im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen jährlich rund 80 Tage gratis. Die Folgen dieser strukturellen Benachteiligung begleiten Frauen ein Leben lang und können im Alter in die Armut führen.

Warum wir Lohntransparenz brauchen


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