Gehörschutz
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1.4.2025
Arbeit

7 Dinge, die Frauen nicht mehr hören können – und was das Arbeitsrecht dazu sagt

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Frauen kämpfen in der Arbeitswelt nicht nur mit beruflichen Herausforderungen, sondern auch mit sexistischen Sprüchen, die sie abwerten oder in stereotype Rollen drängen. Manche klingen harmlos, offenbaren aber tief verwurzelte Ungleichheiten. Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Hier sind sieben nervige Aussagen – und warum sie problematisch sind.

#1 »Lach doch mal.«
#2 »Du verdienst für eine Frau doch eh gut.«
#3 »Willst du nicht langsam mal Kinder?«
#4 »Für eine Frau hast du echt Ahnung.«
#5 »Du kannst bestimmt schön schreiben.«
#6 »Musst du immer so emotional reagieren?«
#7 »Wen hast du für deine Beförderung um den Finger gewickelt?«

»Lach doch mal.«

Frauen wird oft suggeriert, dass sie für die Harmonie am Arbeitsplatz verantwortlich sind – sei es durch ein freundliches Lächeln oder eine positive Ausstrahlung. Ein Spruch wie “Lach doch mal” ist nicht nur unnötig, sondern auch herablassend. Er reduziert Frauen auf ihr Äußeres, statt auf ihre fachlichen Fähigkeiten. Solche Aufforderungen können außerdem in bestimmten Fällen als sexistische Mikroaggression oder sogar als Mobbing eingestuft werden. Wenn ein:e Arbeitgeber:in oder ein:e Kolleg:in Bemerkungen über dein Verhalten oder deine Mimik macht und du dich dadurch unter Druck gesetzt oder diskriminiert fühlst, kann das ein Fall für eine Beschwerde sein. Der Arbeitsplatz muss frei von übergriffigen Kommentaren sein.

»Du verdienst für eine Frau doch eh gut.«

Dieser Satz offenbart ein tief sitzendes Problem: die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Der Gender Pay Gap ist kein Mythos, sondern Realität. In vielen Branchen verdienen Frauen bei gleicher Qualifikation und Leistung immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen. Laut dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) haben Frauen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Männer in vergleichbaren Positionen. Sollte sich herausstellen, dass Männer für die gleiche Arbeit mehr verdienen, kann das ein klarer Fall von Lohndiskriminierung sein.

»Willst du nicht langsam mal Kinder?«

Ob Kinder oder nicht – das ist eine private Entscheidung, die im Job nichts zu suchen hat. Arbeitgeber:innen dürfen Mitarbeiter:innen nicht nach ihrer Familienplanung fragen. Solche Fragen im Bewerbungsgespräch sind sogar unzulässig, da sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Falls du merkst, dass dein beruflicher Aufstieg oder deine Job-Sicherheit von solchen Themen beeinflusst wird, solltest du dich wehren. Die Arbeiterkammer bietet hier Unterstützung und Beratung an.

Probleme im Job?

Brauchst du Hilfe und Unterstützung, weil es auf der Arbeit nicht rund läuft? Die Expert:innen für Arbeitsrecht der AK Vorarlberg beraten kostenlos.

»Für eine Frau hast du echt Ahnung.«

Klingt wie ein Kompliment? Ist es nicht. Denn hinter dieser Aussage steckt die Annahme, dass Frauen in Fachbereichen weniger kompetent sein sollen als Männer. Das ist nicht nur falsch, sondern auch extrem abschätzig für Frauen, die sich in diesen Bereichen behaupten. Unternehmen sind verpflichtet, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu vermeiden – das gilt auch für wiederholte, abwertende Kommentare.

»Du kannst bestimmt schön schreiben.«

Es ist auffällig, dass Frauen oft automatisch für organisatorische Aufgaben herangezogen werden – sei es das Protokollschreiben, das Planen von Team-Events oder das Kaffeekochen. Diese subtile Rollenverteilung kann dazu führen, dass Frauen weniger Zeit für strategische oder entscheidungsrelevante Aufgaben haben und so seltener befördert werden. Zwar gibt es kein Gesetz, das vorschreibt, wer Protokolle schreiben soll, doch wenn Frauen systematisch mit niederschwelligen Aufgaben betraut werden, während Männer strategische Entscheidungen treffen, kann das langfristig eine Benachteiligung darstellen.

»Musst du immer so emotional reagieren?«

Männer sind "durchsetzungsstark", Frauen sind "zickig" – dieses Muster zieht sich durch viele Karrieren. Emotionen sind menschlich, doch Frauen werden oft als zu emotional dargestellt, um sachliche Diskussionen zu führen. Diese Doppelstandards erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg.

»Wen hast du für deine Beförderung um den Finger gewickelt?«

Diese Aussage ist eine massive Unterstellung, die Frauen ihre Leistung abspricht. Derartige Bemerkungen sind sexistisch und eine Form von Belästigung. Üble Nachrede, Gerüchte oder gezielte Rufschädigung können arbeitsrechtliche Folgen haben. Falls du betroffen bist, dokumentiere Vorfälle und wende dich an die Arbeiterkammer.

Und was tun?

Sexistische Sprüche sind nicht nur nervig, sondern oft auch arbeitsrechtlich problematisch. Falls du dich diskriminiert fühlst, informiere dich und hole kostelose Beratung und Unterstützung. Deine Rechte sind klar geregelt – und du musst dir diese Sprüche nicht gefallen lassen!

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