Eine junge Frau sitzt während eines Vorstellungsgesprächs an einem Tisch und lächelt ihr Gegenüber an.
Unangenehme Fragen im Bewerbungsgespräch? Cool bleiben und lächeln – denn viele musst du gar nicht beantworten. © Tima Miroshnichenko, Pexels
27.3.2025
Arbeit

Diese 10 Fragen im Bewerbungsgespräch musst du nicht beantworten

Arbeit,Arbeitsrecht,Beratung,Ratgeber,Wissen

Kennst du deine Rechte im Bewerbungsgespräch? In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Fragen unzulässig sind und wie du ruhig und selbstbewusst auf unangemessene Fragen reagierst.

Im Bewerbungsgespräch wirst du mit vielen Fragen konfrontiert, aber nicht alle musst du beantworten. Es gibt Fragen, die unzulässig sind und die du mit gutem Gewissen ablehnen kannst. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick über zulässige und unzulässige Fragen und bietet dir konkrete Empfehlungen, wie du auf unangemessene Fragen am besten reagierst

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1. Welcher Religion gehören Sie an?

Wenn der Arbeitgeber fragt, welcher Religion du angehörst

Diese Frage musst du nicht beantworten. Wenn du in einem Vorstellungsgespräch nach deiner Religionszugehörigkeit gefragt wirst, bist du nicht verpflichtet, diese Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Die einzige Ausnahme, bei der eine solche Frage zulässig sein könnte, ist, wenn der Arbeitgeber eine religiöse Institution ist und die Religionszugehörigkeit für die Position von Bedeutung ist.

2. Welche politische Einstellung vertreten Sie?

Wenn der Arbeitgeber fragt, welche Partei du wählst oder bevorzugst

Diese Antwort darfst du ebenfalls verweigern. Dein politisches Engagement ist nur dann relevant, wenn der Arbeitgeber selbst eine politische Partei ist und die Einstellung für die Position von Bedeutung ist.

3. Zu welcher Gewerkschaft gehören Sie?

Wenn der Arbeitgeber fragt, ob du Gewerkschaftsmitglied bist

Fragen zur Gewerkschaftszugehörigkeit sind unzulässig. Du kannst höflich darauf hinweisen, dass diese Frage für die Position nicht relevant ist. Ausnahme: Der Arbeitgeber ist selbst eine Gewerkschaft. In dem Fall könnte die Zugehörigkeit fachlich relevant sein.

4. Was ist Ihre sexuelle Orientierung?

Wenn der Arbeitgeber fragt, ob du queer bist

Diese Frage ist auf jeden Fall unzulässig und muss nicht beantwortet werden. Du darfst wegen deiner sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden und hast sogar das Recht zu lügen, wenn eine solche Frage gestellt wird.

5. Sind Sie schwanger oder planen Sie, schwanger zu werden?

Wenn der Arbeitgeber nach deiner Familienplanung fragt

Auch diese Frage ist unzulässig. Schwangerschaften dürfen nicht als Grund für eine Ablehnung der Bewerbung verwendet werden. Falls jedoch die Gesundheit des ungeborenen Kindes durch die Tätigkeit gefährdet sein könnte, empfiehlt es sich, die Schwangerschaft offen anzusprechen.

6. Wie ist Ihr Gesundheitszustand?

Wenn der Arbeitgeber fragt, ob du krank bist

Grundsätzlich musst du diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Art der Tätigkeit von deinem Gesundheitszustand abhängt (z. B. bei Berufen wie Linienpilot:in oder Busfahrer:in), musst du die Frage wahrheitsgemäß beantworten.

7. Haben Sie eine Behinderung?

Wenn der Arbeitgeber fragt, ob du eine Behinderung hast

Diese Frage darfst du normalerweise ablehnen. Wenn deine Behinderung jedoch deine Fähigkeit, die Tätigkeit auszuüben, beeinträchtigt, solltest du diese Information mitteilen.

8. Wie sehen Ihre finanziellen Verhältnisse aus?

Wenn der Arbeitgeber fragt, ob du Geldprobleme hast

Du musst nicht über deine finanziellen Verhältnisse Auskunft geben. Diese Frage hat keine rechtliche Relevanz und darf nicht als Entscheidungskriterium im Bewerbungsprozess verwendet werden.

9. Haben Sie Vorstrafen?

Wenn der Arbeitgeber fragt, ob du verurteilt wurdest

Du musst keine Angaben zu etwaigen Vorstrafen machen, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit der Position. Zum Beispiel, wenn du für eine Tätigkeit im Bankwesen eine Vorstrafe wegen Unterschlagung hast, muss diese offen gelegt werden.

10. Warum haben Sie längere Zeit nicht gearbeitet?

Wenn der Arbeitgeber fragt, warum du arbeitslos warst

Auch diese Frage ist unzulässig. Oft ist eine längere Auszeit aufgrund von persönlichen Gründen oder einer Weiterbildung nicht relevant für die Eignung für eine neue Position – und das darfst du auch so sagen.

Wie reagierst du am besten auf unzulässige Fragen?

So konterst du bei Fragen, die du nicht beantworten musst

Wenn dir unzulässige Fragen gestellt werden, bleibe ruhig und gelassen. Du kannst höflich antworten, dass du diese Frage nicht beantworten möchtest. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Gegenfrage zu stellen: „Warum ist diese Information für die Position wichtig?“ In jedem Fall hast du das Recht, auf unzulässige Fragen nicht zu antworten. Stelle sicher, dass du dich selbstbewusst und professionell verhältst.

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Erlaubte Fragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst

Wann du ehrlich antworten musst

Neben den unzulässigen Fragen gibt es auch Fragen, die zulässig sind und die du wahrheitsgemäß beantworten solltest. Dazu gehören unter anderem Fragen zu deiner fachlichen Eignung und Berufserfahrung, da diese Informationen für den Arbeitgeber entscheidend sind, um deine Qualifikationen für die Position zu überprüfen. Auch Fragen zu deiner Adresse, deinem Geburtsdatum, der Staatsbürgerschaft, dem Zivildienst oder einem Führerschein sind zulässig und sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Diese Informationen sind notwendig, um zu klären, ob du rechtlich zur Arbeit in dem Land berechtigt bist und ob du für die Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen geeignet bist.

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