Soziales
Warum Männer keine Teilzeit mögen
Männer mögen keine Teilzeit. Was mich zu diesem Schluss verleitet, ist ein Blick auf die Zahlen in Vorarlberg 2020: 83,2 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.
Inhaltsverzeichnis
Die Karenz dauert in der Regel bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes, aber auch kürzere Karenzzeiten sind möglich. Spätestens drei Monate vor Ablauf der mitgeteilten Karenz müssen Eltern dem Arbeitgeber mitteilen, wie sie sich den Wiedereinstieg ins Unternehmen vorstellen. Wir empfehlen, bereits vier bis fünf Monate vor Ende der mitgeteilten Karenz Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen und ein Gespräch zu suchen.
Doch welche Möglichkeiten gibt es nun wirklich? Hier sind 7 Wege, den Wiedereinstieg nach der Karenz zu gestalten.
Du gehst wieder im selben Arbeitszeitausmaß und unter denselben Bedingungen arbeiten wie vor der Geburt des Kindes.
Achtung! Du warst vor der Geburt des Kindes in Elternteilzeit? Diese Elternteilzeit wurde durch die Inanspruchnahme der Karenz beendet. Das bedeutet, dass du wieder in gleichem Ausmaß arbeiten gehen musst, wie vor der Elternteilzeit.
Du nimmst eine Elternteilzeit in Anspruch. Das heißt, du reduzierst deine vorherige Arbeitszeit. Hinweis: Die Elternteilzeit kann von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, so kann man sich die Kinderbetreuung aufteilen.
Wenn du noch Resturlaub offen hast, kannst du mit dem Arbeitgeber den Verbrauch dieses Urlaubes im Anschluss an die Karenz vereinbaren. Trotzdem solltest du dir auch in diesem Fall Gedanken darüber machen, ob du nach dem Urlaub wieder wie vorher arbeiten möchtest oder ob du eine Elternteilzeit in Anspruch nimmst.
Du nimmst eine Elternarbeitszeit in Anspruch. Das heißt, du arbeitest im selben Arbeitszeitausmaß wie vorher, aber mit einer anderen Lagerung der Arbeitszeit. Die vereinbarte Arbeitszeit wird also auf anders auf die Tage verteilt.
Du entscheidest dich, nicht mehr in den Betrieb zurückzukehren und beendest das Dienstverhältnis während der Karenz durch einen Mutterschaftsaustritt.
Du möchtest dich weiterbilden oder deine Karriere voranbringen? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du mit deinem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Fortbildungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel im BFI der AK Vorarlberg oder am Digital Campus Vorarlberg.
Du hast eine Karenz in Anspruch genommen, die vor Vollendung des 2. Lebensjahres deines Kindes endet? In diesem Fall kannst du die Karenz entsprechend verlängern. Längstens jedoch bis zum 2. Geburtstag des Kindes.
Wichtig ist, alle Meldefristen einzuhalten. Nochmal zur Erinnerung: Spätestens drei Monate vor Ablauf der mitgeteilten Karenz musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, wie du dir die Zeit danach vorstellst. Versuche, auch während der Karenz in Kontakt mit deinem Arbeitgeber zu bleiben und mache dir frühzeitig Gedanken über die Organisation der Kinderbetreuung. So gerätst du nicht unter Druck und kannst die Zeit mit deinem Kind umso mehr genießen.
Du möchtest Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren? Wir beraten dich kostenlos zu allen wichtigen Fragen.
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In Österreich gibt es für werdende Eltern bei Karenz und Kinderbetreuungsgeld verschiedene Möglichkeiten und Modelle. Dies sorgt auch immer wieder für Verwirrung. In diesem Beitrag haben wir die häufigsten Mythen zusammengestellt – und zeigen dir, was wirklich gilt.
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