Spätestens drei Monate vor Ablauf der mitgeteilten Karenz müssen Eltern dem Arbeitgeber mitteilen, wie sie sich den Wiedereinstieg ins Unternehmen vorstellen.
Spätestens drei Monate vor Ablauf der mitgeteilten Karenz müssen Eltern dem Arbeitgeber mitteilen, wie sie sich den Wiedereinstieg ins Unternehmen vorstellen. © Adobe Stock, Jacob Lund
22.11.2023
Arbeit

Beruf und Familie: 7 Wege für die Zeit nach der Karenz

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Den einen richtigen Weg aus der Karenz gibt es nicht. Da man sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befindet, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Eltern sich frühzeitig überlegen, wie es nach Ablauf der Karenz weitergehen soll.

Inhaltsverzeichnis

Für Geburten bis 31. Oktober 2023 können Eltern Karenz bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen, aber auch kürzere Karenzzeiten sind möglich. Für Geburten ab 1. November 2023 können Eltern in der Regel Karenz bis zur Vollendung des 22. bzw. des 24. Lebensmonats des Kindes in Anspruch nehmen. 

Ein Anspruch auf Karenz bis zum 24. Lebensmonat des Kindes besteht weiterhin für alleinerziehende Elternteile, das heißt, dass bei Karenzmeldung kein zweiter Elternteil vorhanden ist oder kein gemeinsamer Haushalt mit dem Zweitelternteil besteht.

Kommt es zu einer Teilung der Karenz durch die Elternteile, verlängert sich der gemeinsame Anspruch ebenfalls bis zum 24. Lebensmonat des Kindes.

Spätestens drei Monate vor Ablauf der mitgeteilten Karenz müssen Eltern dem Arbeitgeber mitteilen, wie sie sich den Wiedereinstieg ins Unternehmen vorstellen. Wir empfehlen, bereits vier bis fünf Monate vor Ende der mitgeteilten Karenz Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen und ein Gespräch zu suchen.  

Doch welche Möglichkeiten gibt es nun wirklich? Hier sind 7 Wege, den Wiedereinstieg nach der Karenz zu gestalten.

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#1 Alles beim Alten

Du gehst wieder im selben Arbeitszeitausmaß und unter denselben Bedingungen arbeiten wie vor der Geburt des Kindes.

Achtung! Du warst vor der Geburt eines jüngeren Kindes bereits in Elternteilzeit für ein älteres Kind? Diese Elternteilzeit wurde durch die Inanspruchnahme der Karenz für das jüngere Kind beendet. Das bedeutet, dass du wieder in gleichem Ausmaß arbeiten gehen musst, wie vor der Elternteilzeit.

#2 Elternteilzeit

Du nimmst eine Elternteilzeit in Anspruch. Das heißt, du reduzierst deine vorherige Arbeitszeit. Hinweis: Die Elternteilzeit kann von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, so kann man sich die Kinderbetreuung aufteilen.

#3 Resturlaub beanspruchen

Wenn du noch Resturlaub offen hast, kannst du mit dem Arbeitgeber den Verbrauch dieses Urlaubes im Anschluss an die Karenz vereinbaren. Trotzdem solltest du dir auch in diesem Fall Gedanken darüber machen, ob du nach dem Urlaub wieder wie vorher arbeiten möchtest oder ob du eine Elternteilzeit in Anspruch nimmst.

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#4 Anpassung der Arbeitszeiten

Du nimmst eine Elternarbeitszeit in Anspruch. Das heißt, du arbeitest im selben Arbeitszeitausmaß wie vorher, aber mit einer anderen Lagerung der Arbeitszeit. Die vereinbarte Arbeitszeit wird also anders auf die Tage verteilt (z.B. statt wie bisher vormittags, kann das gleichbleibende Arbeitszeitausmaß auf den Nachmittag verlegt werden).

#5 Alles neu

Du entscheidest dich, nicht mehr in den Betrieb zurückzukehren und beendest das Dienstverhältnis während der Karenz durch einen Mutterschaftsaustritt, durch eine einvernehmliche Auflösung oder eine Kündigung.

#6 Weiterbildung

Du möchtest dich weiterbilden oder deine Karriere voranbringen? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du mit deinem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Fortbildungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel im BFI der AK Vorarlberg oder am Digital Campus Vorarlberg. Alle Weiterbildungsangebote, Bildungsförderungen, Jobangebote, wertvolle Karrieretipps und wichtige Infos findest du auf der AK FastLane. Und im Workshop „Zukunft mit Plan“  kannst du deinen Wiedereinstieg mit den Bildungsexpert:innen der AK Vorarlberg planen.

#7 Verlängerung der Karenz

Du hast eine Karenz in Anspruch genommen, bei der du die maximale Anspruchsdauer noch nicht ausgeschöpft hast? In diesem Fall kannst du die Karenz entsprechend verlängern. Das heißt für Geburten bis 31. Oktober 2023 längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, bei Geburten ab 1. November 2023 längstens bis zum 22. Lebensmonat bzw. 24. Lebensmonat des Kindes. 

Bleib in Kontakt mit deinem Arbeitgeber und berücksichtige die Fristen

Wichtig ist, alle Meldefristen einzuhalten. Nochmal zur Erinnerung: Spätestens drei Monate vor Ablauf der mitgeteilten Karenz musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, wie du dir die Zeit danach vorstellst. Versuche, auch während der Karenz in Kontakt mit deinem Arbeitgeber zu bleiben und mache dir frühzeitig Gedanken über die Organisation der Kinderbetreuung. So gerätst du nicht unter Druck und kannst die Zeit mit deinem Kind umso mehr genießen.

Du möchtest Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren? Wir beraten dich kostenlos zu allen wichtigen Fragen.

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