Wer eine Altersteilzeitvereinbarung unterschreibt, sollte sich klar darüber sein, dass auch im Ausland erworbene Pensionsbezüge für die Dauer der Altersteilzeit nicht konsumiert werden dürfen.
Wer eine Altersteilzeitvereinbarung unterschreibt, sollte sich klar darüber sein, dass auch im Ausland erworbene Pensionsbezüge für die Dauer der Altersteilzeit nicht konsumiert werden dürfen. © Karolina Grabowska, pexels.com
13.5.2025
Arbeit

Achtung Falle: Auch Pensionsbezüge aus dem Ausland sind in Altersteilzeit tabu

Arbeit,Arbeitsrecht,Arbeitszeit,Sozialstaat

Während der Altersteilzeit dürfen Betroffene keine Pension beziehen, auch nicht aus dem Ausland. Sonst reagiert das AMS, kündigt die Altersteilzeitvereinbarung und fordert das Geld zurück. Das kann teuer werden. Zwei Fälle mit Schweiz-Bezug sind bereits bei der AK Vorarlberg gelandet.

Ein Betroffener arbeitet in einem großen metallverarbeitenden Betrieb. Mit angeschlagener Gesundheit entschied er sich vor zwei Jahren für die Altersteilzeit. Das AMS stimmte zu. Er vereinbarte mit einem Unternehmen für die Dauer der Altersteilzeit nurmehr 60 Prozent zu arbeiten. Dafür erhielt er den verringerten Lohn, aber auch einen Lohnausgleich. Das AMS ersetzt dem Unternehmen einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge).

Alle Infos bei der AK

Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren Arbeit­nehmer­:innen die Mög­lich­keit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Aber wie genau funktioniert das? Was ist zu beachten? Wir haben die Infos.

Dann besuchte er einen internationalen Pensionssprechtag. Dort unterhielt er sich mit einem Vertreter aus der Schweiz. Und siehe da: Weil der Mann eine bestimmte Zeit jenseits der Grenze gearbeitet hatte, stand ihm eine Schweizer Rente zu. Und noch besser: Weil er alle Bedingungen erfüllt, kann der diese Schweizer Rente auch gleich beantragen. Das tut er. Es ist nicht viel Geld, kommt ihm aber aufgrund einer Schuldenlast gerade recht.

Seit Sommer 2024 also bezieht er die kleine Schweizer Rente neben der Altersteilzeit. Was er nicht weiß und ihm auch niemand gesagt hat: Das Arbeitslosenversicherungsgesetz in Österreich hält fest, dass „Personen, die eine Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung aus dem Versicherungsfall des Alters, ein Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz oder einen Ruhegenuss aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft beziehen, kein Altersteilzeitgeld gebührt. Mit anderen Worten: Altersteilzeit und ein Pensionsbezug schließen sich aus, auch wenn die Pension in der Schweiz erarbeitet wurde. 

Altersteilzeit-Rechner der AK

Ab wann kommt für mich eine Altersteilzeit überhaupt in Frage?

Die Folgen sind fatal: Das AMS hat – wie auch immer – davon Wind bekommen, per Bescheid die Auszahlung des Altersteilzeit-Geldes an das Unternehmen gestoppt und fordert die bereits ausbezahlten Beträge für die Zeit seit 1. Juni 2024 zurück. Das Unternehmen wiederum nimmt den Arbeitnehmer in die Pflicht, der jetzt, statt die eigenen Schulden zu bedienen, den erhaltenen Lohnausgleich wieder zurück überweisen muss. Wie es mit seiner Anstellung weitergeht, ist noch offen. Jetzt ist er im Grunde einfach in einer 60-prozentigen Teilzeit gelandet … und bei seiner AK Vorarlberg, die sich alle Mühe gibt, ihm zu helfen.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Vater und Kind
13. Juni 2021

Soziales

Warum Männer keine Teilzeit mögen

Männer mögen keine Teilzeit. Was mich zu diesem Schluss verleitet, ist ein Blick auf die Zahlen in Vorarlberg 2020: 83,2 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.

Älterer Mann auf einer Baustelle mit einem Winkelschleifer
24. Jänner 2022

Soziales

Altersteilzeit: Der sanfte Start in die Pension

Die Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, schrittweise vom Arbeitsleben in die Pension zu gleiten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. AK-Sozialrechtsexpertin Brigitte Hutterer stellt das Modell im AK Live-Talk vor und beantwortet Fragen.

Arbeiter an einer Werkbank
29.4.2025

Arbeit

Länger Arbeiten braucht gutes ein Umfeld

Einen sanften Übergang von der Arbeit in die Pension – das schafft die Altersteilzeit. Die Idee stammt aus 1989. Jetzt soll sie reformiert werden, da viel zu teuer. Österreich will sie 2026 in eine Teilpension umwandeln. Wird das wirklich günstiger. Wenn ja, für wen? Und was ist mit bestehenden Vereinbarungen?

Deine Rechte

Wichtige Infos auf Mausklick:


Newsletter

AK für die Inbox. Jeden Montag neu.


Stark für dich

Als AK Mitglied profitierst du von Services zu Arbeit, Bildung und Konsum.


AK Vorarlberg Service