Soziales
Warum Männer keine Teilzeit mögen
Männer mögen keine Teilzeit. Was mich zu diesem Schluss verleitet, ist ein Blick auf die Zahlen in Vorarlberg 2020: 83,2 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.
Ein Betroffener arbeitet in einem großen metallverarbeitenden Betrieb. Mit angeschlagener Gesundheit entschied er sich vor zwei Jahren für die Altersteilzeit. Das AMS stimmte zu. Er vereinbarte mit einem Unternehmen für die Dauer der Altersteilzeit nurmehr 60 Prozent zu arbeiten. Dafür erhielt er den verringerten Lohn, aber auch einen Lohnausgleich. Das AMS ersetzt dem Unternehmen einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge).
Dann besuchte er einen internationalen Pensionssprechtag. Dort unterhielt er sich mit einem Vertreter aus der Schweiz. Und siehe da: Weil der Mann eine bestimmte Zeit jenseits der Grenze gearbeitet hatte, stand ihm eine Schweizer Rente zu. Und noch besser: Weil er alle Bedingungen erfüllt, kann der diese Schweizer Rente auch gleich beantragen. Das tut er. Es ist nicht viel Geld, kommt ihm aber aufgrund einer Schuldenlast gerade recht.
Seit Sommer 2024 also bezieht er die kleine Schweizer Rente neben der Altersteilzeit. Was er nicht weiß und ihm auch niemand gesagt hat: Das Arbeitslosenversicherungsgesetz in Österreich hält fest, dass „Personen, die eine Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung aus dem Versicherungsfall des Alters, ein Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz oder einen Ruhegenuss aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft beziehen, kein Altersteilzeitgeld gebührt. Mit anderen Worten: Altersteilzeit und ein Pensionsbezug schließen sich aus, auch wenn die Pension in der Schweiz erarbeitet wurde.
Die Folgen sind fatal: Das AMS hat – wie auch immer – davon Wind bekommen, per Bescheid die Auszahlung des Altersteilzeit-Geldes an das Unternehmen gestoppt und fordert die bereits ausbezahlten Beträge für die Zeit seit 1. Juni 2024 zurück. Das Unternehmen wiederum nimmt den Arbeitnehmer in die Pflicht, der jetzt, statt die eigenen Schulden zu bedienen, den erhaltenen Lohnausgleich wieder zurück überweisen muss. Wie es mit seiner Anstellung weitergeht, ist noch offen. Jetzt ist er im Grunde einfach in einer 60-prozentigen Teilzeit gelandet … und bei seiner AK Vorarlberg, die sich alle Mühe gibt, ihm zu helfen.
Soziales
Die Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, schrittweise vom Arbeitsleben in die Pension zu gleiten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. AK-Sozialrechtsexpertin Brigitte Hutterer stellt das Modell im AK Live-Talk vor und beantwortet Fragen.
Arbeit
Einen sanften Übergang von der Arbeit in die Pension – das schafft die Altersteilzeit. Die Idee stammt aus 1989. Jetzt soll sie reformiert werden, da viel zu teuer. Österreich will sie 2026 in eine Teilpension umwandeln. Wird das wirklich günstiger. Wenn ja, für wen? Und was ist mit bestehenden Vereinbarungen?
© 2025 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch | +43 (0) 50 258