Schaffarei: Gemeinsam Arbeit neu denken in Feldkirch.
Die 187. AK-Vollversammlung im Montforthaus Feldkirch. © Patricia Keckeis
07. Mai 2021
Arbeit

Wie sich die AK Vorarlberg für dich stark macht

Arbeit,Interessenvertretung,Mitbestimmung

Bei Fragen rund um Steuern, (Arbeits-)Recht und Konsumentenschutz ist die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder Ansprechpartnerin Nummer eins. Als Interessenvertretung für alle Arbeitnehmer*innen bringt die AK Vorarlberg sich aber auch auf politischer Ebene ein. Die Marschrichtung gibt das Arbeitnehmer*innen-Parlament vor.

Inhaltsverzeichnis

Ein Parlament für Arbeitnehmer*innen: Was ist das und was macht es?

Das Arbeitnehmer*innen-Parlament setzt sich aus 70 Kammerrät*innen zusammen. Alle fünf Jahre haben die AK-Mitglieder die Chance, ihre Vertreter*innen neu zu wählen. Das nächste Mal bei der AK-Wahl 2024.


Zweimal jährlich kommt das Parlament als Vollversammlung zusammen. Das Ziel: die Positionen der AK zu aktuellen, interessenpolitischen Entwicklungen zu formulieren und zu beschließen. Sprich: Die Vollversammlung entscheidet, für welche Themen und Ziele sich die Arbeiterkammer als Interessenvertretung einsetzen wird.

187. AK-Vollversammlung: Für diese Ziele setzt sich die AK Vorarlberg ein

Getestet, mit Masken und Abstand – so versammelten sich zum ersten Mal seit Ausbruch der Pandemie Anfang Mai alle 70 Kammerrät*innen im Montforthaus in Feldkirch. Im Mittelpunkt standen vor allem jene, die ihr Menschenrecht auf Arbeit verloren haben: Langzeitarbeitslose, Ausgebeutete, um ihre Zukunft Betrogene. Denn sie alle brauchen jetzt Hilfe. 

Ob ausgebeutete Pflichtpraktikant*innen, benachteiligte Leiharbeiter*innen oder Lehrlinge, die keine Ausbildungsplätze finden – das Klima wird härter am Arbeitsmarkt. Zahlreiche Anträge der AK-Vollversammlung spiegeln das wider. Ein Auszug.

#1 Bezahlte Pflichtpraktika im Gesundheits- und Pflegebereich

FH-Studierende, die sich im höheren Gesundheits- und Pflegebereich ausbilden lassen müssen im Praktikum rund 2.000 Stunden unbezahlte Arbeit leisten. Gemeinsam fordern alle Fraktionen des Arbeitnehmer*innen-Parlaments eine faire Entlohnung, um den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern.

#2 Limitation der Leiharbeit

80.000 Leiharbeiter*innen gibt es in Österreich, fast 3.000 in Vorarlberg. Sie sind oft deutlich schlechter gestellt und ersetzen immer häufiger klassische Anstellungen. Im Maskenwerk Neudorf von Hygiene Austria fand man unter 200 Beschäftigten nur mehr elf eigene Mitarbeitende. Nicht mehr wie zehn Prozent der Belegschaft sollen künftig Leiharbeiter*innen sein dürfen, verlangt die AK. Schließlich wurde das Modell ersonnen, um Arbeitsspitzen abzufedern und nicht als Wegweiser in die moderne Sklaverei.

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#3 Beibehaltung des arbeitsfreien Sonntags

Geht es nach dem Willen verschiedener Handelsverbände oder Konzernen, sollen Beschäftigte – vor allem im Einzelhandel – an Sonntagen mehr arbeiten. Das wertet die AK als einen direkten Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmer*innen und verlangt eine Sicherstellung der generellen Sonn- und Feiertagsruhe.

#4 Kündigungs- und Entlassungsschutz für Einberufende einer Betriebsversammlung

In der 187. Vollversammlung stärkte die AK jenen Personen den Rücken, die immer öfter daran gehindert werden, Betriebsräte zu bilden. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz muss auch für Einberufende einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes eines Betriebsrats gelten. Vom Tag der Einberufung bis zum Ablauf der Frist zur Anfechtung der Wahl.

#5 Chancen-Markt: erweiterter Arbeitsmarkt für Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit

Wenn Arbeitsminister Martin Kocher in seinem Jobprogramm „Sprungbrett“ 300 Millionen Euro großenteils dazu verwenden will, den Unternehmen bis zu 50 Prozent der Lohnkosten zu ersetzen, „dann schafft das noch keinen einzigen neuen Arbeitsplatz“, so AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Langzeitarbeitslose werden allenfalls auf Kosten anderer Arbeitsloser eingestellt, weil sie durch die staatliche Förderung einfach günstiger sind. „Da brauchen wir andere, nachhaltige Lösungen.“ Der Chancen-Markt ist so eine. Die AK Vorarlberg hat diese zeitlich unbefristete Anstellung für Langzeitarbeitslose entwickelt, die im ersten Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben.

Reden kann jede*r. Wie geht es jetzt weiter?

Diese und weitere angenommene Anträge gehen als Forderung direkt zu den betreffenden Bundesministerien oder wandern zur Ausarbeitung in die verschiedenen Ausschüsse. Das sind Arbeitsgruppen, die sich sowohl aus Kammerrät*innen als auch AK-Expert*innen zusammensetzen. So ergeben sich konkrete Maßnahmen, um die geforderten Ziele zu erreichen.

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