Ein Mann steht wartend vor einem Flughafenschalter.
Dein Flug verspätet sich oder fällt ganz aus? Das musst du nicht ohne Entschädigung hinnehmen. © JJ Jordan, Pexels
28.6.2024
Konsum

Flug verspätet oder gestrichen? Das sind deine Rechte!

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Die Koffer sind gepackt, die Tickets griffbereit – nur der Flug geht nicht so wie geplant. Und was jetzt? Wenn sich dein Flug verspätet oder gar gestrichen wird, hast du als Passagier:in einige Rechte.

In diesem Beitrag:

#1: Generell: Pauschal- oder Individualreise?

Sorry an alle Individual-Urlauber:innen: Pauschalreisende haben bei Problemen im Urlaub bessere Karten. Denn sie haben bei Beschwerden schnell einen Ansprechpartner zur Hand, nämlich den Reiseveranstalter. Außerdem ist die Reise automatisch gegen Insolvenz abgesichert, also falls etwa das Hotel, die Fluglinie oder der Reiseveranstalter insolvent werden.

Hast du hingegen Flug, Hotel und weitere Leistungen einzeln gebucht, musst du dich bei Problemen immer mit anderen Ansprechpartnern einzeln auseinandersetzen. Außerdem ist dein Geld dann nicht insolvenzabgesichert.

#2: Dein Flug hat „nur“ ein paar Stunden Verspätung? 

Ab einer bestimmten Dauer an Verspätung hast du bereits erste Ansprüche gegenüber der Fluglinie. Sie ist dann auch dein erster Ansprechpartner. Du kannst dann etwa Mahlzeiten, Erfrischungen, Telefonate und wenn nötig auch ein Hotelzimmer verlangen. 

#3: Dein Flug verspätet sich um mehr als fünf Stunden? 

Du musst mehr als fünf Stunden auf deinen Flug warten? Dann kannst du bereits den Ticketpreis zurückverlangen. Solltest du trotz der langen Verspätung den Flug antreten, kann dir ab einer Verspätung am Zielort von drei Stunden oder mehr eine Ausgleichszahlung zustehen. Diese Entschädigung kannst du verlangen, wenn du mehr als drei Stunden später als geplant am Zielort ankommst. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 Euro betragen.  

#4: Dein Flug wird ganz gestrichen? 

Wird dein Flug komplett annulliert, hast du verschiedene Möglichkeiten: Du kannst etwa 

  • den Ticketpreis zurückverlangen, 
  • eine schnellstmögliche anderweitige Beförderung zum Zielort 
  • oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt verlangen.

Außerdem hast du bei einer Streichung des Flugs unter gewissen Voraussetzungen auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung – dies jedoch nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung vorlagen. Aber Achtung: Dabei gibt es Ausnahmen, etwa wenn du schon zwei Wochen vor der Streichung erfahren hast, dass der Flug ausfällt 

#5: Was sagt dir die „Frankfurter Liste“? 

Die sogenannte „Frankfurter Liste“ führt die häufigsten Reisemängel auf – und sagt auch, um wie viel man den Preis mindern kann. Erstellt wurde sie von Richtern in Reisesachen am Landesgericht Frankfurt. Sie wird auch bei Rechtsstreits in Österreich immer wieder herangezogen und kann dir somit eine grobe Orientierung darüber liefern, was dir bei Reiseproblemen zusteht. Aber Achtung: Die Zahlen in der Liste sind nicht verbindlich, sondern nur ein Richtwert!

#6: Gutschein oder Geld? 

Dein Reiseveranstalter will dir für die Flugverspätung bzw. den Flugausfall einen Gutschein ausstellen, du hättest aber lieber dein Geld zurück? Das steht dir auch zu! Hast du ein Recht auf eine Entschädigung, dann muss diese dir auf Verlangen in Geld ausgezahlt werden, du musst einen Gutschein also nicht akzeptieren.

Nur wenn dir dein Reiseveranstalter aus Kulanz eine Entschädigung anbietet, etwa weil du dich nicht wohlfühlst und die Reise doch nicht antreten möchtest, kann es Sinn machen, einen Gutschein zu akzeptieren – bevor du am Ende vielleicht kein Geld und damit gar keine Entschädigung bekommst. 

#7: Ist da jemand? 

Du erreichst deinen Reiseveranstalter, die Fluglinie oder das Hotel nicht oder bekommst keine Antwort? Achtung, bei Fluglinien etwa kann es durchaus sechs Wochen dauern, bis du eine Antwort bekommst.

Gerade zur Haupturlaubszeit ist natürlich bei den Veranstaltern, Fluglinien und Hotels viel los und es gehen viele Beschwerden ein. Für eine etwas längere Bearbeitungszeit sollte man also Verständnis mitbringen.  

Hast du aber auch nach vielen Wochen noch nichts gehört, kannst du dich jederzeit an die Konsumentenschützer:innen der AK wenden.

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