29.7.2025
Soziales
Angehörigenbonus 2025: Anspruch, Höhe & Antrag einfach erklärt
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Pflegst du einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4? Erfahre hier, ob du Anspruch auf den Angehörigenbonus hast, wie hoch die monatliche Zahlung ist und wie du den Bonus beantragst.
Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Betreuung von Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf – oft über viele Jahre hinweg und unter hoher persönlicher Belastung. Mit dem Angehörigenbonus setzt die Pensionsversicherung ein klares Zeichen der Anerkennung. Die monatliche Leistung soll die pflegerische Arbeit im familiären Umfeld gezielt unterstützen – und zugleich professionelle Pflegeeinrichtungen entlasten. Hier erfährst du, wer Anspruch hat und wie du den Bonus beantragst.
„Wertschätzung ist erst der Anfang“
Was der neue Pflegeaward bewirken soll und warum sich die Arbeiterkammer für bessere Bedingungen in der Pflege einsetzt, erklärt AK Präsident Bernhard Heinzle im Interview.
Was ist der Angehörigenbonus – und wer bekommt ihn?
Monatliche Unterstützung für die Pflege zu Hause
Der Angehörigenbonus ist eine monatliche finanzielle Leistung für Personen, die nahe Angehörige mit Pflegegeld ab Stufe 4 zu Hause betreuen. Im Jahr 2025 beträgt der Bonus 130,80 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein, ist steuerfrei, nicht pfändbar und wird nur einer hauptpflegenden Person pro Pflegefall gewährt.
Angehörigenbonus erhalten – so funktioniert’s
Je nach Versicherungssituation der pflegenden Person gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Leistung zu erhalten.
Für pflegende Personen mit Selbst- oder Weiterversicherung
Pflegende, die im Zuge ihrer Betreuung eine Selbst- oder Weiterversicherung bei der Pensionsversicherung abgeschlossen haben, erhalten den Angehörigenbonus automatisch – ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Der Anspruch kann bis zu zwölf Monate rückwirkend geltend gemacht werden.
Ohne Versicherung – Das brauchst du für den Antrag
Pflegende ohne entsprechende Versicherung müssen den Bonus aktiv beantragen – und zwar bei der Pensionsversicherung des zu pflegenden Angehörigen. Dafür gelten strengere Voraussetzungen:
- Pflegestufe: Die betreute Person bezieht Pflegegeld der Stufe 4 oder höher.
- Pflegezeitraum: Die Pflege erfolgt seit mindestens einem Jahr mit mindestens Pflegegeldstufe 4 im häuslichen Umfeld.
- Einkommensgrenze: Dein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen im Kalenderjahr vor der Antragsstellung liegt unter 1.594,50 Euro (Wert 2025).
Als Nachweis gelten z. B. Einkommensteuerbescheide, Lohnzettel oder Steuererklärungen.
Was passiert bei Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalt?
Anspruch bleibt auch in Ausnahmefällen bestehen
Auch bei kurzfristigen Krankenhausaufenthalten der gepflegten Person oder temporären Auslandsaufenthalten der Pflegeperson bleibt der Anspruch auf den Angehörigenbonus bestehen.
So stellst du den Antrag auf Angehörigenbonus richtig
Das Antragsformular sowie weiterführende Informationen sind auf der Website des jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z. B. PVA, BVAEB, SVS) verfügbar. Wichtig ist, dass nur eine Person pro Pflegeverhältnis den Bonus erhalten kann – maßgeblich ist, wer die Pflege überwiegend leistet.
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Fazit: Angehörigenbonus – finanzielle Anerkennung für Pflegearbeit
Der Angehörigenbonus ist ein wichtiges Instrument, um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten und ihre oft über Jahre geleistete Arbeit anzuerkennen. Wer einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 4 betreut, sollte prüfen, ob Anspruch besteht – unabhängig davon, ob bereits eine Selbst- oder Weiterversicherung besteht. Die Beantragung ist unkompliziert, die Leistung steuerfrei und nicht pfändbar. Damit setzt der Angehörigenbonus ein klares Signal: Familiäre Pflege verdient nicht nur Respekt, sondern auch konkrete Unterstützung.
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