Bei häuslicher Pflege gewährt das Land ab der Pflegestufe 5 einen Zuschuss. Viele wissen das nicht. Dabei wären 200 Euro zusätzlich pro Monat in Zeiten der Teuerung eine willkommene Hilfe.
Bei häuslicher Pflege gewährt das Land ab der Stufe 5 einen Zuschuss. Viele wissen das nicht. © di_media, adobe.stock
13.9.2023
Soziales

Wie daheim Pflegende ab Stufe 5 zusätzlich zu 200 Euro monatlicher Landesförderung kommen 

Pflege,Sozialstaat

Wer Angehörige zuhause pflegt, kann jede Hilfe brauchen. "Viele wissen nicht", sagt Dr. Franz Beck von der AK Vorarlberg, "dass das Land ab Pflegestufe 5 eine gesonderte Förderung von 200 Euro monatlich gewährt." Wie Ihr dazu kommt und welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst, lest Ihr hier.

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Was heißt Pflegestufe 5?

Österreich unterscheidet 7 Pflegestufen. Sie reichen von Pflegestufe 1 mit einem notwendigen Hilfe- und Betreuungsbedarf von mehr als 65 Stunden bis zu Pflegestufe 7, wenn die zu pflegende Person Arme und Beine gar nicht mehr bewegen kann.

Ein Mann, der in die Kamera blickt


Bei Pflegestufe 5 liegt bereits ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vor. Die pflegende Person muss zwar nicht dauernd anwesend, aber in  Bereitschaft sein und regelmäßig nach dem Rechten schauen. Wer das  ohne fremde, professionelle Hilfe hinbekommt, kann die 200 Euro monatlich vom Lands sicher gut brauchen.  

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für die zusätzliche Förderung des Landes ist, dass die pflegende Person zumindest in Pflegestufe 5 eingestuft wurde. Sie muss ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben und sie muss in Vorarlberg gepflegt werden. Wer erhält die Förderung nicht? Personen, die im Pflegeheim wohnen oder 24-Stunden-Betreuung erhalten.

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Wo wird das Geld beantragt?

Den Antrag stellen die zu pflegenden Personen bzw. ihre pflegenden Angehörigen bei der Bezirkshauptmannschaft. Aber auch beim Land, in der Gemeinde oder beim Sozialversicherungsträger werden die Anträge entgegengenommen. Die Entscheidung teilt das Land schriftlich mit. Eine Berufung ist nicht möglich.

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