Wie daheim Pflegende ab Stufe 5 zusätzlich zu 200 Euro monatlicher Landesförderung kommen
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Was heißt Pflegestufe 5?
Österreich unterscheidet 7 Pflegestufen. Sie reichen von Pflegestufe 1 mit einem notwendigen Hilfe- und Betreuungsbedarf von mehr als 65 Stunden bis zu Pflegestufe 7, wenn die zu pflegende Person Arme und Beine gar nicht mehr bewegen kann.
Bei Pflegestufe 5 liegt bereits ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vor. Die pflegende Person muss zwar nicht dauernd anwesend, aber in Bereitschaft sein und regelmäßig nach dem Rechten schauen. Wer das ohne fremde, professionelle Hilfe hinbekommt, kann die 200 Euro monatlich vom Lands sicher gut brauchen.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die zusätzliche Förderung des Landes ist, dass die pflegende Person zumindest in Pflegestufe 5 eingestuft wurde. Sie muss ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben und sie muss in Vorarlberg gepflegt werden. Wer erhält die Förderung nicht? Personen, die im Pflegeheim wohnen oder 24-Stunden-Betreuung erhalten.
Wo wird das Geld beantragt?
Den Antrag stellen die zu pflegenden Personen bzw. ihre pflegenden Angehörigen bei der Bezirkshauptmannschaft. Aber auch beim Land, in der Gemeinde oder beim Sozialversicherungsträger werden die Anträge entgegengenommen. Die Entscheidung teilt das Land schriftlich mit. Eine Berufung ist nicht möglich.