Ein Paar küsst sich liebevoll in einer Umarmung
Man weiß nie, wann das Leben sich wendet – und Fürsorge gebraucht wird. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wo man Hilfe bekommt und wie man Pflegegeld beantragt. © Craig Adderley, Pexels
7.5.2025
Soziales

Pflegegeld Antrag: Wie funktioniert's und was tun, wenn die Einstufung nicht stimmt?

Pflege

Pflegegeld kann eine wertvolle Unterstützung sein – doch wer hat auf diese Anspruch, wie läuft die Einstufung beim Pflegegeld in Österreich ab, und welche Dokumentation ist wichtig? Erfahre, wie du den Antrag richtig stellst und dich bei Problemen richtig absicherst.

Tipps zum Pflegegeld – Broschüre

Alle Infos zum Pflegegeld – übersichtlich und umfassend. Lade dir die AK Broschüre runter und hole dir das Expertenwissen der Arbeiterkammer.

Was ist Pflegegeld – und wer kann einen Antrag stellen?

Finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit im Alltag

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die pflegebedürftige Menschen in Österreich dabei unterstützt, notwendige Betreuung und Hilfe im Alltag zu organisieren. Es handelt sich um eine pauschale Zahlung – das bedeutet, das Geld steht zur freien Verfügung, um Pflegekosten nach Bedarf abzudecken. Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.

Ein Pflegegeld Antrag kann gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein dauerhafter Pflegebedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung oder einer Sinnesbehinderung (z. B. Blindheit).
  • Der Pflegebedarf umfasst mehr als 65 Stunden pro Monat
  • Die Einschränkung besteht voraussichtlich für mindestens sechs Monate
  • Der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person liegt in Österreich.

Das Pflegegeld wird in sieben Stufen ausbezahlt und richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf. Je höher dieser ist, desto mehr Unterstützung erhält die pflegebedürftige Person. Die Beträge werden jährlich angepasst, um die Kostenentwicklung zu berücksichtigen.

Wie läuft der Pflegegeld Antrag konkret ab?

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung – Schritt für Schritt zum Pflegegeld

Der Pflegegeld Antrag erfolgt direkt beim Versicherungsträger, bei dem die pflegebedürftige Person versichert ist – meist handelt es sich dabei um die Pensionsversicherung. Der Antrag kann formlos, also ohne spezielles Formular, eingebracht werden. Nach Einlangen des Antrags wird ein Termin zur Begutachtung durch medizinische Fachpersonen vereinbart.

Die einzelnen Schritte im Überblick:

  1. Antrag stellen – schriftlich oder persönlich beim zuständigen Träger
  2. Begutachtungstermin – ein Sachverständiger oder eine Sachverständige besucht die betroffene Person zu Hause
  3. Einstufung – auf Grundlage der Begutachtung erfolgt die Zuweisung einer Pflegestufe.
  4. Bescheid und Auszahlung – die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt, das Pflegegeld rückwirkend ab dem Antragsmonat ausbezahlt.


Wichtiger Hinweis: Je besser der Pflegeaufwand dokumentiert ist, desto aussagekräftiger kann die Begutachtung erfolgen. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Dokumentation zu beginnen – das kostenlose AK Pflegetagebuch ist dafür die ideale Hilfe.

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Wie erfolgt die Einstufung beim Pflegegeld?

Diese Kriterien bestimmen die Pflegestufe – und damit die monatliche Unterstützung

In welche Pflegestufe eingestuft wird, basiert auf einer fachärztlichen Begutachtung. Dabei wird erhoben, in welchem Ausmaß eine Person Unterstützung im Alltag benötigt – sowohl bei körperlichen als auch bei psychischen oder kognitiven Einschränkungen. Der tatsächliche Bedarf wird  anhand klar definierter Kriterien erhoben.

Die sechs maßgeblichen Bereiche bei der Pflegegeldeinstufung:

  • Mobilität – z. B. Gehen, Aufstehen, Lagewechse
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Gesprächsfähigkei
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. bei Demenz oder psychischer Erkrankun
  • Selbstversorgung – z. B. Essen, Waschen, Ankleide
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – z. B. Medikamente, Inkontinenzversorgung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – z. B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Je mehr Unterstützung erforderlich ist, desto höher die Pflegestufe. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes reicht von etwa 200,80 Euro (Pflegestufe 1) bis 2.156,60 Euro. (Pflegestufe 7).

Was tun, wenn Zweifel an der Einstufung bestehen?

Warum es sich lohnt, einen Bescheid von der AK überprüfen zu lassen

Nicht jede Einstufung entspricht dem tatsächlichen Pflegebedarf. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen zu niedrig eingestuft werden. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Bescheid von der AK überprüfen zu lassen. Der Pflegegeldbescheid enthält Informationen zur zugewiesenen Pflegestufe sowie zur Begründung der Entscheidung.

Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Einstufung bestehen, kann bei der AK Vorarlberg ein kostenloser Beratungstermin vereinbart und die Unterlagen geprüft werden. Sollte sich zeigen, dass der Pflegebedarf tatsächlich höher ist, kann rechtlich gegen die Einstufung vorgegangen werden – etwa durch eine Klage beim zuständigen Gericht.

Hunderte Klagen – AK sichert gerechte Einstufung beim Pflegegeld

Berichte von Einstufungen, die nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechen, sind in der Beratung der Arbeiterkammer kein Einzelfall. Die Aussichten auf eine Verbesserung stehen in vielen Fällen gut. Zwischen 2022 und 2024 hat die AK Vorarlberg 611 Fälle vor Gericht gebracht. In mehr als der Hälfte dieser Verfahren wurde den Betroffenen letztlich eine höhere Pflegestufe zugesprochen.

Ein drastisches Beispiel: In einem Fall wurde die Pflegestufe von 1 auf 6 angehoben – eine Steigerung des Pflegegeldes von 200 Euro auf 1.600 Euro monatlich (gerundet).

Wie hilft das AK Pflegetagebuch beim Pflegegeld?

Pflege dokumentieren, Einstufung verbessern – so unterstützt das AK Pflegetagebuch den Prozess

Ein sorgfältig geführtes AK Pflegetagebuch kann entscheidend sein – sowohl bei der Erstantragstellung als auch im Fall einer nachträglichen Korrektur. Es hilft dabei, den tatsächlichen Pflegeaufwand sichtbar zu machen und nichts zu vergessen, was im Alltag zur Entlastung der pflegebedürftigen Person notwendig ist.

Das AK Pflegetagebuch dokumentiert folgende Aspekte:

  • Pflegetätigkeiten im Tagesverlauf (z. B. Anziehen, Essen, Waschen
  • Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen (z. B. Tabletten, Injektionen
  • Psychosoziale Unterstützung (z. B. Gespräche, Orientierungshilfe)
  • Nachtpflege oder Bereitschaft
  • Zeiten der Betreuung

Die Dokumentation zeigt, wie regelmäßig und wie intensiv Pflege geleistet wird. Diese Angaben helfen den Gutachter:innen, den tatsächlichen Pflegebedarf realistischer einzuschätzen. 

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