Ein junges Paar mit Umzugskisten in der Hand
Wer Makler:innen beauftragt, zahlt in Zukunft die Provision. In der Regel sind das die Vermieter:innen. © Ketut Subiyanto, Pexels
28. März 2022
Konsum

Neues Maklergesetz: »Es darf bei Bestellerprinzip keine Schlupflöcher geben!«

Bauen & Wohnen,Interessenvertretung,Konsum,Politik

Wer den Auftrag gibt, zahlt die Provision: So sieht es der Gesetzesentwurf von Alma Zadic vor. AK-Präsident Hubert Hämmerle warnt: Beim „Bestellerprinzip“ für Maklergebühren, das die AK Vorarlberg schon lange fordert, darf es keine Schlupflöcher geben.

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Vor allem für einkommensschwache Familien und Studierende ist die Maklerprovision eine enorme finanzielle Hürde. Das beklagt die Arbeiterkammer schon lange. Nun hat Justizministerin Alma Zadic endlich einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der Abhilfe schaffen soll. Dabei ist tunlichst auf die Schlupflöcher zu achten, mahnt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Denn es geht um viel Geld.

Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip einzuführen. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll ihn künftig auch bezahlen müssen. Es geht um 50 Millionen Euro jährlich, die nun die Vermieter:innen und nicht mehr die Mieter:innen zahlen sollen. In der Regel beträgt die Provision zwei Monatsmieten.

Erhebliche Belastung trifft vor allem junge Haushalte

Die Maklerprovision stellt eine erhebliche Kostenbelastung dar und trifft jüngere Haushalte noch härter. Auf den Monat gerechnet sind das 42 Euro für die Gruppe der 15- bis 34-jährigen, hat das Momentum-Institut errechnet. Junge Haushalte ziehen einfach öfter um, und sie zahlen mehr Miete pro Quadratmeter. Gleichzeitig ist das durchschnittliche Nettojahreseinkommen bei den 20- bis 29-jährigen mit 16.900 Euro deutlich geringer als etwa bei den 40- bis 49-jährigen mit 27.500 Euro.

Maklerprovision pro Monat nach Altersgruppen


Seit Jahren fordert die AK Vorarlberg die Einführung des „Bestellerprinzips“. „Konkret soll künftig lediglich der Erstauftraggeber des Maklers provisionspflichtig sein. Die bisherigen Provisionen der anderen Vertragsseite sollen ersatzlos entfallen“, fasst es AK-Präsident Hubert Hämmerle zusammen. Dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt, begrüßt er. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in Begutachtung. „Wichtig ist allerdings, dass von vorneherein Schlupflöcher und Umgehungskonstruktionen ausgeschlossen werden“, bekräftigt Hämmerle.

„Wichtig ist allerdings, dass von vorneherein Schlupflöcher und Umgehungskonstruktionen ausgeschlossen werden.“

Hubert Hämmerle

AK-Präsident

AK-Präsident Hubert Hämmerle

Bislang wurden beide zur Kasse gebeten

Wurden bislang Mietwohnungen von Maklern vermittelt, konnten diese sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter entsprechende Provisionen verlangen: Für Mieter waren das bei unbefristeten oder bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Befristung maximal zwei Bruttomonatsmieten, bei Befristungen bis zu drei Jahre eine Bruttomonatsmiete.

Den Maklern spielte das bei der explosionsartigen Entwicklung der Immobilienpreise und dem damit verbundenen rasanten Anstieg der Mietpreise extrem in die Hände. Da die Gebühren längst in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand der Tätigkeiten stehen, fordert die AK Vorarlberg seit Jahren eine entsprechende Beschränkung. Mit der Einführung des Bestellerprinzips sollen künftig nur noch Gebühren für den Erstauftraggeber anfallen. „Allerdings gilt es, darauf zu achten, dass sich keine Umgehungskonstruktionen auftun“, mahnt der AK-Präsident.

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Peinlich auf Schlupflöcher achten

Das neue Gesetz ließe sich beispielsweise leicht umgehen, wenn sich ein Interessent auf eine (fiktive) Mietwohnungsanzeige meldet und ihm der Makler erklärt, dass diese Wohnung leider bereits vergeben ist, er sich aber gerne nach etwas anderem umsehe. Man müsse ja nur einen Vermittlungsauftrag unterschreiben. Damit wäre der potenzielle Mieter dann Erstauftraggeber und hätte die Maklergebühren zu bezahlen.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass Makler, die mit dem Vermieter irgendwie wirtschaftlich verflochten sind (z. B. Makler und Bauträger), jedenfalls keine Provisionen vom Mieter verlangen dürfen. Auch dann nicht, wenn der Mieter – wie im vorigen Beispiel beschrieben – den Auftrag erteilt.


Mietrecht für Mieter

Die AK Vorarlberg bietet Mieter:innen umfangreiche Informationen online an: Die Broschüre „Mietrecht für Mieter” steht gratis zum Download zur Verfügung. Zahlreiche Muster für Kündigung, Übergabeprotokolle, Rückforderung der Kaution usw. helfen den Menschen weiter. In eigenen Podcasts behandeln AK-Expert:innen wichtige Themen wie die vorzeitige Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags oder alles rund um das Mietanbot.

Oft wurde bislang argumentiert, das „Bestellerprinzip“ würde lediglich zu einer Überwälzung der Kosten in Form von höheren Mieten führen. In Österreich unterliegen aber immer noch viele Wohnungen dem Mietrechtsgesetz, der zulässige Mietzins ist nach oben begrenzt. Zudem findet eine Studie für Deutschland keine breitflächige Überwälzung der Makler:innenkosten auf Mieter:innen nach Einführung des Bestellerprinzips.

Das Land nicht ein paar reichen Familien überlassen

Angesichts der horrenden Immobilienpreise in Vorarlberg kritisiert AK-Direktor Rainer Keckeis grundsätzlich, dass man im Land seit zehn Jahren die Entwicklung untätig beobachte, ohne Beschränkungen einzuführen. Es gehe nicht an, dass weiterhin einige wenige Familien zu Spekulationszwecken Baugründe horten. Der Direktor der AK fordert das Land auf, in einen ernsthaften Dialog einzutreten, damit in dem an sich reichen Land Vorarlberg der Reichtum gerechter verteilt wird. Arbeitnehmer:innen, die fleißig arbeiten, müssen wieder die Chance haben, sich wenigstens eine Mietwohnung leisten zu können.

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