Im Herbst hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss von 270 auf 330 Euro erhöht. Nun wird die Förderung um Bundesmittel erweitert.
Der „Heizkostenzuschuss plus“ beträgt ebenfalls 330 Euro, sodass einkommensschwache Haushalte für die laufende Heizperiode in Summe 660 Euro bekommen.
Für den „Heizkostenzuschuss plus“ gelten höhere Einkommensgrenzen. Bis zu 60.000 Vorarlberger Haushalte sollen den neuen „Heizkostenzuschuss plus“ beantragen können.
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„Heizkostenzuschuss plus“ auf der Gemeinde beantragen
Für den laufenden Winter haben ca. 15.000 Vorarlberger Haushalte den landeseigenen Heizkostenzuschuss beantragt. Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten hat, braucht für den „Heizkostenzuschuss plus“ keinen neuen Antrag zu stellen.
Alle weiteren Haushalte, die die Kriterien für den „Heizkostenzuschuss plus“ erfüllen, können diesen ab 6. März 2023 bei der Gemeinde beantragen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den „Heizkostenzuschuss plus“ in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.
Maklergesetz: »Es darf keine Schlupflöcher geben!«
Wer den Auftrag gibt, zahlt die Provision: So sieht es der Gesetzesentwurf von Alma Zadic vor. AK-Präsident Hubert Hämmerle warnt: Beim „Bestellerprinzip“ für Maklergebühren, das die AK Vorarlberg schon lange fordert, darf es keine Schlupflöcher geben.
18. Jänner 2022
Konsum
Neue Rechte im Wohnungseigentum
In zwei Stufen wird 2022 das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) novelliert. Den Eigentümer:innen werden mehr Rechte eingeräumt.
09. August 2021
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Wohnungseigentum muss wieder leistbar werden
Die Lage am Wohnungsmarkt spitzt sich stetig zu. Eigentum können sich nur noch Reiche leisten. Den Jungen geht angesichts explodierender Preise die Luft aus. Dabei gäbe es gute Möglichkeiten, um gegenzusteuern. Die Besteuerung von Umwidmungen wäre eine davon. Die Stadt München und die Schweiz machen's vor.