Konsum
„Big brother“ in der Nachbarschaft?
Sie verheißen Sicherheit rund um die Uhr. Deshalb spähen immer mehr Überwachunsgkameras von Hauswänden und Mauervorsprüngen. Aber: Ist das eigentlich erlaubt?
In diesem Beitrag:
Das Unternehmen kann im Rahmen der Vertragsfreiheit seine Preise grundsätzlich frei festsetzen. Ohne eine Vereinbarung gilt dann ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Die Angemessenheit orientiert sich dabei am ortsüblichen Preis. Gerade bei größeren Summen zahlt es sich deshalb aus, Kostenvoranschläge von verschiedenen Unternehmen einzuholen und die Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen. Es gibt unverbindliche oder verbindliche Kostenvoranschläge, sie sind grundsätzlich kostenlos.
Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen diesen aus sachlichen und unvermeidlichen Gründen um bis zu 15 Prozent überschreiten. Wenn es zu einer Überschreitung der 15-Prozent-Marke kommt, ist das Unternehmen verpflichtet, auf die erhebliche Kostenüberschreitung hinzuweisen. Kommt er seiner Hinweispflicht nicht nach, verliert er den Mehranspruch. Erfolgt die Anzeige der beträchtlichen Überschreitung durch das Unternehmen, hast du zwei Möglichkeiten:
Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag kann das Unternehmen nicht mehr als vereinbart verlangen. Der veranschlagte Preis stellt die garantierte Obergrenze des Entgelts dar und kann auch bei unvorhergesehenen Mehrkosten nicht erhöht werden. Fallen weniger Arbeitsstunden an oder wird weniger Material benötigt, darf das Unternehmen nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.
Woran erkenne ich, ob es sich um einen verbindlichen oder einen unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt?
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, wenn
Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir jederzeit und kostenlos – übrigens egal, ob du AK Mitglied bist oder nicht! Ob Probleme mit der Handyrechnung, Ärger mit dem Onlineshop oder fadenscheinige Mahnbriefe: Der AK Konsumentenschutz ist für dich da.
Konsum
In den kommenden Wochen ist es wieder so weit: Die Betriebskostenabrechnungen trudeln in den Briefkästen der Mieter:innen ein – und damit auch die Heizkostenabrechnungen. Damit du dabei nur das zahlst, was du wirklich zahlen musst, haben wir für dich sechs Dinge, die du jedenfalls bei deiner Abrechnung checken solltest.
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258