Konsum
Ergebnisse der Umfrage zur Teuerung
Die steigenden Preise treffen vor allem die Arbeitnehmer:innen. Wir haben sie gefragt, wie es ihnen mit der Teuerung geht. Mehr als 800 Personen haben an der Umfrage teilgenommen. Das sind die Ergebnisse.
In diesem Beitrag
Das österreichische Mietrecht ist so alt wie kompliziert. Noch immer gilt die 42 Jahre alte Fassung, die Anfang der 1980er Jahre das Gesetz aus 1922 ersetzt hat. Im Strudel der Mietpreiserhöhungen sind als nächstes wieder die Kategoriemieten an der Reihe. Um besser zu verstehen, wen es da trifft, steigen wir tief hinab in ein Gesetz, das längst durch ein anderes, umfassendes ersetzt werden müsste. Das fordert AK Präsident Bernhard Heinzle wieder und wieder.
Kategoriemieten betreffen nur Wohnungen im so genannten Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), also Wohnungen in
Kategoriemieten werden in Österreich für Mietverträge eingehoben, die zwischen 1982 und März 1994 abgeschlossen wurden. Sie sind an die Inflation gekoppelt und werden immer dann angepasst, wenn die Teuerungsrate die Fünf-Prozent-Schwelle überschreitet. Weil die Teuerung so enorm zugelegt hat, wird es auch heuer schon wieder schlagend.
Für neu abzuschließende Verträge im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kommen die Kategoriemieten nur noch für Sub-Standardwohnungen der Kategorie D (WC am Gang/kein fließendes Wasser in der Wohnung) zur Anwendung. Je nachdem, ob sich diese Wohnungen in brauchbarem oder unbrauchbarem Zustand befinden, kann für den brauchbaren Zustand der Kategoriebetrag für die Kategorie C oder bei unbrauchbarem Zustand der Kategoriebetrag für die Kategorie D verlangt werden.
Für Altbauwohnungen der Kategorie A bis C, die seit dem 1. März 1994 angemietet wurden oder werden, gilt das Richtwertgesetz. Dem Richtwertmietzins widmen wir einen eigenen Serienteil.
Die Kategoriemiete richtet sich nach den vier Ausstattungskategorien A bis D, wobei A die beste Kategorie mit dem höchsten Mietzins ist und D die schlechteste:
Die Kategoriemieten werden laut Gesetz immer dann erhöht, wenn die Teuerungsrate eine Fünf-Prozent-Schwelle überschreitet. Die Kategorie-Mieten sind infolge der Inflation im Jahr 2022 insgesamt dreimal (!) erhöht worden; im April, im Juni und im November. Heuer werden die Kategoriemieten ab Juli erhöht.
Mietobergrenzen* | Kat. A | Kat. B | Kat. C | Kat. D |
ab 1.7.2023 | € 4,47 | € 3,35 | € 2,23 | € 1,12 |
ab 1.11.2022 | € 4,23 | € 3,18 | € 2,12 | € 1,06 |
ab 1.6.2022 | € 4,01 | € 3,01 | € 2,00 | € 1,00 |
ab 1.4.2022 | € 3,80 | € 2,85 | € 1,90 | € 0,95 |
*Hauptmietzins netto pro m² und Monat seit April 2022
Betroffen sind rund 135.000 Miet-Haushalte in Österreich. Die wenigsten davon befinden sich allerdings in Vorarlberg. Die meisten befinden sich wohl in Wien. Denn wer hat in Vorarlberg noch einen Mietvertrag über eine Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus, der noch dazu vor dem 1.3.1994 abgeschlossen wurde?
In Vorarlberg sind 73,4 Prozent aller Wohnungsmietverträge befristet abgeschlossen, dabei beträgt die durchschnittliche Befristungsdauer 4,9 Jahre. In Wien dagegen sind nur 18,1 Prozent sämtlicher Mietverhältnisse befristet. Die Chancen, eine Wohnung mit Kategoriemietzins zu mieten oder von den Eltern übernommen zu haben, ist in Wien daher ungleich höher.
Zudem befinden sich in Wien 36,7 Prozent der Hauptwohnsitze in Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden. In Vorarlberg sind das gerade mal 14,4 Prozent, wobei die vielen Ein- und Zweifamilienhäuser (Zwei-Objekt-Häuser) aus dieser Zeit aus dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auch noch herausfallen.
Sieht man sich die Verteilung der Hauptwohnsitze nach Rechtsverhältnissen an, so befinden sich knapp 57 Prozent der Vorarlberger Haushalte derzeit im Eigentum, nämlich 41 Prozent in Hauseigentum und 16 Prozent in Wohnungseigentum. Für Wien beträgt die Eigentumsquote dagegen nur 19 Prozent.
Auch wenn die jüngste Anhebung der Kategoriebeträge wiederum mehr als 5 Prozent ausmacht, ein Hauptmietzins von netto 4,47 Euro pro m² Wohnnutzfläche und Monat kann Vorarlberger Mieter wohl kaum beeindrucken.
Eine Mieterhöhung um über 17 Prozent allein seit April 2022 ist sicher schmerzhaft und führt bei einer 70 m²-Wohnung zu einer Mehrbelastung pro Jahr von 562,80 Euro netto bzw. 619,08 Euro brutto allein für den Hauptmietzins.
Der weitaus größte Anteil der Vorarlberger Mieter:innen, die auf den freien Mietwohnungsmarkt angewiesen sind – das sind immerhin 22,1 Prozent aller Haushalte – können auf gar keinen mietrechtlichen Preisschutz zurückgreifen. Dabei sind die Mieten (ohne Betriebskosten) in Vorarlberg laut Statistik Austria mittlerweile gleichauf mit Salzburg die höchsten im Bundesländervergleich. So ist ein Mietzins in Vorarlberg zwei bis drei Mal höher als ein Kategoriemietzins. Eine indexbedingte Mietanpassung für solche Mieten ist regelmäßig vertraglich vorgesehen und führt dementsprechend zu weitaus höheren Mehrbelastung pro Jahr als bei den Kategoriemieten.
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