Die Häuser, in denen Kategoriemieten bezahlt werden, verraten unschwer, dass hier nicht die „Oberen Zehntausend“ zuhause sind. Umso härter trifft sie die Erhöhung.
Die Häuser, in denen Kategoriemieten bezahlt werden, verraten unschwer, dass hier nicht die „Oberen Zehntausend“ zuhause sind. Umso härter trifft sie die Erhöhung. © XP Media/adobe.stock
16.6.2023
Konsum

Kategoriemieten: Preiskeule schlägt zu

Bauen & Wohnen,Mieten,Mietrecht,Vorarlberg,Wohnen

Betroffen sind rund 135.000 Miet-Haushalte hauptsächlich im Osten Österreichs. Was bedeutet das für Vorarlberg?

In diesem Beitrag

Das österreichische Mietrecht ist so alt wie kompliziert. Noch immer gilt die 42 Jahre alte Fassung, die Anfang der 1980er Jahre das Gesetz aus 1922 ersetzt hat. Im Strudel der Mietpreiserhöhungen sind als nächstes wieder die Kategoriemieten an der Reihe. Um besser zu verstehen, wen es da trifft, steigen wir tief hinab in ein Gesetz, das längst durch ein anderes, umfassendes ersetzt werden müsste. Das fordert AK Präsident Bernhard Heinzle wieder und wieder.

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Alte Mietzinshäuser

Kategoriemieten betreffen nur Wohnungen im so genannten Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), also Wohnungen in

  • Wohnanlagen mit Baubewilligung vor 9.5.1945, an denen Wohnungseigentum begründet ist und
  • Wohnungen im Mehrfamilienhäusern ohne Wohnungseigentum („Mietzinshäuser“), deren Baubewilligung vor dem 1.7.1953 erteilt wurde oder die danach mit Hilfe öffentlicher Mittel/Förderungen errichtet wurden.
Ein Mann, der in die Kamera blickt


Aussterbende Gattung

Kategoriemieten werden in Österreich für Mietverträge eingehoben, die zwischen 1982 und März 1994 abgeschlossen wurden. Sie sind an die Inflation gekoppelt und werden immer dann angepasst, wenn die Teuerungsrate die Fünf-Prozent-Schwelle überschreitet. Weil die Teuerung so enorm zugelegt hat, wird es auch heuer schon wieder schlagend. 

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Bis hin zum Klo am Gang

Für neu abzuschließende Verträge im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kommen die Kategoriemieten nur noch für Sub-Standardwohnungen der Kategorie D (WC am Gang/kein fließendes Wasser in der Wohnung) zur Anwendung. Je nachdem, ob sich diese Wohnungen in brauchbarem oder unbrauchbarem Zustand befinden, kann für den brauchbaren Zustand der Kategoriebetrag für die Kategorie C oder bei unbrauchbarem Zustand der Kategoriebetrag für die Kategorie D verlangt werden.

Für Altbauwohnungen der Kategorie A bis C, die seit dem 1. März 1994 angemietet wurden oder werden, gilt das Richtwertgesetz. Dem Richtwertmietzins widmen wir einen eigenen Serienteil.

Weil in Vorarlberg – anders als in Wien – eine Schlichtungsstelle fehlt, landen die Fälle beim Bezirksgericht. Mit anderen Worten: Die Mietpartei trägt man von Anfang an das Risiko vpn Sachverständigen- oder Anwaltskosten.
Von der neuerlichen Erhöhung der Kategoriemieten sind in Österreich 135.000 Haushalte betroffen, die meisten davon in Wien. Vorarlbergs AK Präsident Bernhard Heinzle fordert lange schon ein einheitliches Mietrecht, das verbindlich alle schützt © Thomas Matt/AK Vorarlberg, AK Vorarlberg


Kategoriemietzins bedeutet klare Mietzinsobergrenze

Die Kategoriemiete richtet sich nach den vier Ausstattungskategorien A bis D, wobei A die beste Kategorie mit dem höchsten Mietzins ist und D die schlechteste:

  • Ausstattungskategorie A
    Brauchbare Wohnung mit mindestens 30 m² Nutzfläche mit dieser Mindestausstattung: Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorraum, WC, zeitgemäßes Bad, Zentral- oder Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung und Warmwasseraufbereitung.

  •  Ausstattungskategorie B
    Wohnung in brauchbarem Zustand mit dieser Mindestausstattung: Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorraum, WC und zeitgemäßes Bad.

  • Ausstattungskategorie C
    Wohnung in brauchbarem Zustand, die zumindest über eine Wasserentnahmestelle und ein WC im Inneren der Wohnung verfügt.

  • Ausstattungskategorie D
    Wohnung, die entweder über kein WC oder über keine Wasserentnahmestelle im Inneren der Wohnung verfügt oder eine dieser beiden Einrichtungen nicht brauchbar ist.

In nur einem Jahr dreimal erhöht

Die Kategoriemieten werden laut Gesetz immer dann erhöht, wenn die Teuerungsrate eine Fünf-Prozent-Schwelle überschreitet. Die Kategorie-Mieten sind infolge der Inflation im Jahr 2022 insgesamt dreimal (!) erhöht worden; im April, im Juni und im November. Heuer werden die Kategoriemieten ab Juli erhöht.

Mietobergrenzen*
Kat. A
Kat. B
Kat. C
Kat. D
ab 1.7.2023
€ 4,47
€ 3,35
€ 2,23
€ 1,12
ab 1.11.2022
€ 4,23
€ 3,18
€ 2,12
€ 1,06
ab 1.6.2022
€ 4,01
€ 3,01
€ 2,00
€ 1,00
ab 1.4.2022
€ 3,80
€ 2,85
€ 1,90
€ 0,95

*Hauptmietzins netto pro m² und Monat seit April 2022

Betroffen sind rund 135.000 Miet-Haushalte in Österreich. Die wenigsten davon befinden sich allerdings in Vorarlberg. Die meisten befinden sich wohl in Wien. Denn wer hat in Vorarlberg noch einen Mietvertrag über eine Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus, der noch dazu vor dem 1.3.1994 abgeschlossen wurde? 


Schwerpunkt Wien: Aktuelle Zahlen der Statistik Austria

In Vorarlberg sind 73,4 Prozent aller Wohnungsmietverträge befristet abgeschlossen, dabei beträgt die durchschnittliche Befristungsdauer 4,9 Jahre. In Wien dagegen sind nur 18,1 Prozent sämtlicher Mietverhältnisse befristet. Die Chancen, eine Wohnung mit Kategoriemietzins zu mieten oder von den Eltern übernommen zu haben, ist in Wien daher ungleich höher.

Zudem befinden sich in Wien 36,7 Prozent der Hauptwohnsitze in Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden. In Vorarlberg sind das gerade mal 14,4 Prozent, wobei die vielen Ein- und Zweifamilienhäuser (Zwei-Objekt-Häuser) aus dieser Zeit aus dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auch noch herausfallen.

Sieht man sich die Verteilung der Hauptwohnsitze nach Rechtsverhältnissen an, so befinden sich knapp 57 Prozent der Vorarlberger Haushalte derzeit im Eigentum, nämlich 41 Prozent in Hauseigentum und 16 Prozent in Wohnungseigentum. Für Wien beträgt die Eigentumsquote dagegen nur 19 Prozent.

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Anders in Vorarlberg

Auch wenn die jüngste Anhebung der Kategoriebeträge wiederum mehr als 5 Prozent ausmacht, ein Hauptmietzins von netto 4,47 Euro pro m² Wohnnutzfläche und Monat kann Vorarlberger Mieter wohl kaum beeindrucken.

Eine Mieterhöhung um über 17 Prozent allein seit April 2022 ist sicher schmerzhaft und führt bei einer 70 m²-Wohnung zu einer Mehrbelastung pro Jahr von 562,80 Euro netto bzw. 619,08 Euro brutto allein für den Hauptmietzins.

Der weitaus größte Anteil der Vorarlberger Mieter:innen, die auf den freien Mietwohnungsmarkt angewiesen sind – das sind immerhin 22,1 Prozent aller Haushalte –  können auf gar keinen mietrechtlichen Preisschutz zurückgreifen. Dabei sind die Mieten (ohne Betriebskosten) in Vorarlberg laut Statistik Austria mittlerweile gleichauf mit Salzburg die höchsten im Bundesländervergleich. So ist ein Mietzins in Vorarlberg zwei bis drei Mal höher als ein Kategoriemietzins. Eine indexbedingte Mietanpassung für solche Mieten ist regelmäßig vertraglich vorgesehen und führt dementsprechend zu weitaus höheren Mehrbelastung pro Jahr als bei den Kategoriemieten.

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