Wenn die neue Matratze ein Phantom bleibt, wohl aber Rechnung und Mahnungen eintrudeln, fördert das die Schlafqualität kein bisschen.
Ab dem 15. Juli 2024 wird es möglich sein, den Handwerkerbonus über die eben erst veröffentlichte Website www.handwerkerbonus.gv.at rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024 zu beantragen. © Antonio Guillem, Adobe.stock
28.5.2024
Konsum

Was der Reparaturbonus schon kann und der Handwerkerbonus können wird

Beratung,Konsum,Nachhaltigkeit,Ratgeber

Zwei Boni und viel Geld: Der Reparaturbonus erleichtert das Leben der Konsumenten heute schon, der Handwerkerbonus soll ab 15. Juli 2024 ausbezahlt werden. Wir haben uns beide angeschaut.


In diesem Blogartikel:

Anreiz für Handwerkerleistungen

Ab dem 15. Juli 2024 wird es möglich sein, den Handwerkerbonus über die eben erst veröffentlichte Website www.handwerkerbonus.gv.at rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024 zu beantragen. Der Handwerkerbonus soll als finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich die Wirtschaft ankurbeln helfen. Gefördert werden Handwerkerleistungen im eigenen Zuhause wie beispielsweise Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.

Der Handwerkerbonus kann erst ab 15. Juli 2024 beantragt werden. Das klappt über eine Eingabemaske auf der Website, die nur wenige Daten verlangt (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Antragssteller :innen müssen sich freilich über die ID Austria identifizieren oder einen gültigen Lichtbildausweis hochladen.

Niederschwellige Zugänge

Das hat viel Kritik verursacht, weil es ja auch Menschen ohne digitale Voraussetzungen gibt. „Für sie schaffen wir ein System, in dem jede Person für jede andere Person einen Antrag stellen kann, sofern die Dokumente (Ausweis, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen) vorliegen“, bekräftigt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Darüber hinaus haben Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe Unterstützung zugesagt.

Es gibt zwei Förderperioden: Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2000 Euro pro Person und Wohneinheit. 2025 gibt es eine Obergrenze von 1500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Förderperiode kann ein Antrag gestellt werden. Mehrere Rechnungen für die gleiche Adresse können in einem Antrag zusammengefasst werden. Das erleichtert die Antragstellung.

Für den Reparaturbonus stellt die EU aus ihrem Finanzierungs- und Aufbauinstrument „Next Generation EU“ 130 Millionen Euro zur Verfügung.
Für den Reparaturbonus stellt die EU aus ihrem Finanzierungs- und Aufbauinstrument „Next Generation EU“ 130 Millionen Euro zur Verfügung. © Exquadro, adobe.stock

Schon 910.000 mal ausbezahlt

Diesen Bonus gibt es schon: Seit seiner Einführung im April 2022 wurde der Reparaturbonus des Klimaministeriums bereits rund 910.000-mal eingelöst. Dafür stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments „Next Generation EU“ 130 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die Geldbörse und fürs Klima

Die Idee dahinter ist, defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher nicht einfach durch Neukäufe zu ersetzen, sondern reparieren lassen. „Mit dem Reparaturbonus sparen Sie 50 Prozent und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt“, wirbt das Klimaschutzministerium und übernimmt bis zu 200 Euro je Reparatur bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.

Wer kann einen Bonus beantragen? Ausschließlich Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann die Privatperson neuerlich einen Bon beantragen und für ein weiteres Gerät verwenden. Gefördert werden die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, z. B. Küchenmaschine, Leuchte, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bike, Spielzeug usw.

Wichtig ist: Was über den Reparaturbonus gefördert wurde, kann kein zweites Mal zur Förderung eingereicht werden. Nachdem Betrugsfälle aufgedeckt wurden, bei denen Betriebe Reparaturen gefälscht und die Förderung eingestrichen hatten, wurde der Bonus mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen neu gestartet. Die Förderung wird nun direkt an die Kund:innen ausbezahlt und nicht mehr über die Reparaturbetriebe abgerechnet.


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