Konsum
Das gilt beim Kostenvoranschlag
Du möchtest dein Bad renovieren, das E-Bike reparieren lassen, eine neue Terrasse errichten? Dann lässt du sicher einen Kostenvoranschlag machen. Aber wie bindend ist der überhaupt?
In diesem Beitrag:
Jeden Monat flattert sie ins Postfach – und sorgt dabei nur selten für Begeisterung: die Handyrechnung. Erst im April 2024 waren die Tarife wieder österreichweit gestiegen. Deshalb wechseln immer mehr Nutzer:innen ihren Anbieter. Die AK sagt, worauf man achten sollte.
Nachdem das Surfen stark zugenommen hat, gibt es immer mehr Tarife mit umfangreichen Datenkontingenten bei unveränderten Grundentgelten. Gut informieren sollte man sich vorab aber über die Kündigungsform und die Mitnahme der Rufnummer.
Wer seinen Anbieter wechseln möchte, sollte auf jeden Fall auch kleinere Anbieter in Betracht ziehen. Die sehen häufig keine Indexanpassung vor.
Um das beste Angebot zu finden, sollte man wissen, wie viele Minuten man im Schnitt pro Monat telefoniert, wie viele SMS man verschickt und wie viele Gigabyte an Daten man verbraucht. Das verrät ein Blick in die Monatsrechnung oder die Service-App des Anbieters.
Bei der Kündigung verlangen die meisten Anbieter die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Als „sicherste“ Form gilt noch immer ein Brief, der zuvor unterschrieben und anschließend eingeschrieben an den Anbieter gesendet wird.
Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme der eigenen Telefonnummer gibt es nur bei einem „echten“ Anbieterwechsel. Der Wechsel zu einer Diskontmarke desselben Anbieters zählt nicht dazu
Die Anbieter wetteifern mit der Bewerbung ihrer Handytarife. Doch welcher Tarif ist für einen selbst tatsächlich der geeignetste? Da hilft der AK Rechner online verlässlich weiter.
Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir jederzeit und kostenlos – übrigens egal, ob du AK Mitglied bist oder nicht! Ob Probleme mit der Handyrechnung, Ärger mit dem Onlineshop oder fadenscheinige Mahnbriefe: Der AK Konsumentenschutz ist für dich da.
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In den kommenden Wochen ist es wieder so weit: Die Betriebskostenabrechnungen trudeln in den Briefkästen der Mieter:innen ein – und damit auch die Heizkostenabrechnungen. Damit du dabei nur das zahlst, was du wirklich zahlen musst, haben wir für dich sechs Dinge, die du jedenfalls bei deiner Abrechnung checken solltest.
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