Für jedes Gerät ein anderes Ladekabel? Damit soll bald Schluss sein.
Für jedes Gerät ein anderes Ladekabel? Damit soll bald Schluss sein. © Adobe Stock
18.01.2024
Konsum

Diese 5 Dinge ändern sich 2024 für dich als Konsument:in

Bauen & Wohnen,Einkaufen,Freizeit,Konsum,Mieten,Nachhaltigkeit,Ratgeber,Wohnen

Autobahn-Vignette, Kabelsalat-Ende, Wein-Herkunft und mehr – das neue Jahr hält einige Änderungen parat, die den Konsument:innen das Leben vereinfachen sollen. Wir listen die wichtigsten Neuerungen auf.

In diesem Beitrag:

#1: Vignette für einen Tag

Das dürfte so manche:n Auto-, oder Motorradfahrer:in freuen: Die Autobahn-Vignette ist ab 2024 auch für lediglich einen Tag erhältlich. Die Ein-Tages-Vignette kostet 8,60 Euro und ist ausschließlich online erhältlich. 

Weitere Neuerung: Die Zehn-Tages-Vignette gibt es ab sofort auch online mit sofortiger Gültigkeit. Bislang musste man 18 Tage warten.

#2: Mehr Sicherheit mit dem Digital Services Act

Eine neue EU-Verordnung soll Hass im Netz bekämpfen.
Eine neue EU-Verordnung soll Hass im Netz bekämpfen. © Alex Green, Pexels

Digital was? Keine Sorge, das klingt komplizierter, als es ist! Die EU-Verordnung, die ab 17. Februar 2024 gilt, soll die Grundrechte von Nutzer:innen im digitalen Raum stärken. Damit soll vor allem Hass im Netz bekämpft werden. 

Was heißt das jetzt genau? Facebook, Tiktok, X, Google & Co. müssen künftig genau prüfen, was auf ihren Plattformen passiert, sonst drohen ihnen hohe Geldstrafen. Die EU-Verordnung trifft insbesondere soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und Suchmaschinen. Sie gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern für alle Anbieter mit „wesentlicher Verbindung zur Union“. Anbieter ohne EU-Niederlassung müssen einen gesetzlichen Vertreter in einem Mitgliedstaat benennen, der als Ansprechperson für Behörden und Nutzer:innen zur Verfügung steht und gegebenenfalls auch für Verstöße gemeinsam mit dem Anbieter haften kann.

Sich einfach aus der Verantwortung zu ziehen soll den Plattformen damit erschwert oder bestenfalls sogar unmöglich gemacht werden – und die Nutzer:innen surfen sicherer.

#3: Das Ende des Kabelsalats

Hast du sie auch daheim, die Schublade voller Ladekabel? In Zukunft dürftest du die wohl ausräumen dürfen: Bis Ende 2024 müssen neue Mobilgeräte auf dem EU-Markt über einen USB-C Anschluss fürs Laden verfügen. Neue Geräte können dann mit oder ohne Ladegerät gekauft werden. Schluss also mit zig verschiedenen Kabeln weil gefühlt jedes Gerät einen anderen Anschluss hat. Das spart viel Ärger, Geld und Abfall.

#4: In vino veritas – und was noch?

Was ist wirklich drin im Wein? Das steht in Zukunft auf dem Etikett.
Was ist wirklich drin im Wein? Das steht in Zukunft auf dem Etikett. © Helena Lopes, Pexels

Im Wein liegt die Wahrheit, sagt ein altes Sprichwort. Was genau im Wein liegt, sagt dir ab 2024 das Etikett! Denn dann gilt für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol die Kennzeichnungspflicht für Zutaten und Nährwerte. Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wuden, dürfen deshalb nur noch mit einer vollständigen Zutatenliste und Nährwerttabelle nach der Lebensmittelinformationsverordnung ins Regal. Energiegehalt und Allergene müssen auf dem Etikett stehen, die anderen Pflichtinformationen dürfen über einen QR-Code abrufbar sein.

Die Kennzeichnungspflicht war übrigens eine langjährige Forderung der AK, die vom Gesetzgeber nun endlich umgesetzt wurde.

#5: Toll für Mieter:innen – aber leider nicht in Vorarlberg

Kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung endlich eine Mietpreisbremse beschlossen und damit Mieterhöhungen begrenzt – allerdings nur für Kategoriemieten, Richtwertmieten und gemeinnützige Wohnungen. Genau daran stört sich AK Präsident Bernhard Heinzle enorm: Diese Bremse hat für Vorarlberg nämlich so gut wie null Relevanz. Denn im Ländle gibt es bei den privaten Mietverhältnissen fast ausschließlich solche mit freier Preisgestaltung. Nach Wien hat Vorarlberg mit über 22 Prozent privaten Mietverhältnissen den zweitgrößten Anteil, von diesen sind so gut wie alle ungeschützt.

„Die Menschen in Vorarlberg sind schutzlos den ständigen Anpassungen des Mietzinses an den Verbraucherpreisindex ausgesetzt“, so AK Präsident Bernhard Heinzle. „Wie soll den Vorarlberger Mieter:innen erklärt werden, dass ihre Mieten ungebremst an die Inflation angepasst werden dürfen, während bei den weitaus günstigeren Kategorie- und Richtwertmieten sowie bei den gemeinnützigen Mietwohnungen die Bundesregierung die Bremse zieht? Hier wäre auch die Landespolitik gefordert, für die Vorarlberger Haushalte, von denen jede:r fünfte in einer privaten Mietwohnung lebt und in der Regel einen freien Mietzins zahlt, bei der Bundesregierung die Mietpreisbremse auch für diese Mietwohnungen einzufordern!“

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