Euronoten in einem Glas
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21.02.2024
Arbeit

Steuerausgleich: Neue Werte und Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023

Beratung,Steuern

Die AK Vorarlberg ist für Arbeitnehmer:innen im Ländle die erste Adresse für den Steuerausgleich. Unsere AK Expertinnen für Steuerrecht haben die wichtigsten neuen Werte und Änderungen für dich zusammengefasst – du holst doch auch dein Geld zurück?

In diesem Beitrag

Erhöhtes Pendlerpauschale

Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023: Bis Juni 2023 kann das monatliche Pendlerpauschale laut Pendlerrechner mit 1,5 und der monatliche Pendlereuro laut Pendlerrechner mit 4 multipliziert werden. Das kommt Pendlerinnen und Pendlern zugute, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen müssen.

Pendlerpauschale und Jobticket

Ab dem Kalenderjahr 2023 können das Pendlerpauschale und der Pendlereuro auch beantragt werden, wenn der Dienstgeber die Kosten für das ganze oder einen Teil des „Öffi-Tickets“ übernimmt. Die Höhe des Pendlerpauschales wird folgendermaßen berechnet: Der Anteil der monatlichen Kosten des „Öffi-Tickets“, der vom Dienstgeber übernommen wird, muss vom Pendlerpauschale laut Pendlerrechner abgezogen werden. Beim Pendlereuro erfolgt keine Korrektur.

Zum Pendlerrechner


Kostenlose Webinare

In fünf kostenlosen AK Webinaren erfährst du ab Ende Februar 2024, worauf es bei der Arbeitnehmerveranlagung ankommt.

Diese Absetzbeträge wurden indexangepasst

Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag: Die neue Zuverdienstgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt 6312 Euro. Die Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrages und des Alleinverdienerabsetzbetrages für das Jahr 2023 betragen:

für 1 Kind520 Euro
für 2 Kinder
704 Euro
für 3 Kinder936 Euro
für jedes weitere Kindplus 232 Euro

Unterhaltsabsetzbetrag

Wenn für Kinder in Österreich bzw. in anderen EU- oder EWR-Staaten Unterhalt geleistet wird, steht folgender monatlicher/jährlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu: 

für 1 Kind
31/372 Euro
für 2 Kinder
47/564 Euro
für das dritte und jedes weitere Kind62/744 Euro

SV-Rückerstattung und Verkehrsabsetzbetrag für niedrige Einkommen (Negativsteuer) für die Arbeitnehmer:innenveranlagung

Die Negativsteuer ist die Summe der SV-Rückerstattung in Höhe von 55 Prozent, maximal 421 Euro, und des Verkehrsabsetzbetrages in Höhe von maximal 684 Euro bzw. bei Anspruch auf das Pendlerpauschale maximal 726 Euro. Sie verringert sich bei höherem Einkommen einschleifend auf 0 und wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Die maximale Negativsteuer beträgt 1105 Euro. Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale beträgt die maximale Negativsteuer 1147 Euro.

Teuerungsabsetzbetrag passé

Arbeitnehmer:innen konnten den Teuerungsabsetzbetrag beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 - also ab Januar 2023 - noch in Anspruch nehmen. Dieser Absetzbetrag betrug bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro insgesamt 500 Euro. Bis zu einem Einkommen von 24.200 Euro wurde der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert. Im Jahr 2023 besteht kein Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag mehr.

Arbeitsmittel

Bei Anschaffungskosten für Arbeitsmittel wie Werkzeug, Laptop u. Ä. in Höhe von bis zu 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten im Kalenderjahr der Zahlung absetzbar. Bei Anschaffungskosten über 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten auf drei Jahre verteilt absetzbar.                               

Ein Mann, der in die Kamera blickt


Fünf AK Webinare gratis

Unsere Expertinnen haben fünf Webinare vorbereitet, die gratis gebucht werden können. Sie vermitteln am 29. Februar ganz kompakt, was Arbeitnehmer:innen im Steuerrecht wissen müssen. Am 7. März stehen die Werbungskosten auf dem Programm. Eine Woche später werden am 14. März für Familien alle steuerrechtlichen Erleichterungen erläutert und am 21. März dreht sich alles um Krankheitskosten. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos.

Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung? Die AK Vorarlberg hilft!

Du brauchst Beratung oder hast eine Frage? Unsere Expert:innen sind für dich da. Schreibe uns einfach, wir melden uns bei dir.

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