21.02.2024
Arbeit
Steuerausgleich: Neue Werte und Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023
Beratung,Steuern
Die AK Vorarlberg ist für Arbeitnehmer:innen im Ländle die erste Adresse für den Steuerausgleich. Unsere AK Expertinnen für Steuerrecht haben die wichtigsten neuen Werte und Änderungen für dich zusammengefasst – du holst doch auch dein Geld zurück?
In diesem Beitrag
Erhöhtes Pendlerpauschale
Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023: Bis Juni 2023 kann das monatliche Pendlerpauschale laut Pendlerrechner mit 1,5 und der monatliche Pendlereuro laut Pendlerrechner mit 4 multipliziert werden. Das kommt Pendlerinnen und Pendlern zugute, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen müssen.
Pendlerpauschale und Jobticket
Ab dem Kalenderjahr 2023 können das Pendlerpauschale und der Pendlereuro auch beantragt werden, wenn der Dienstgeber die Kosten für das ganze oder einen Teil des „Öffi-Tickets“ übernimmt. Die Höhe des Pendlerpauschales wird folgendermaßen berechnet: Der Anteil der monatlichen Kosten des „Öffi-Tickets“, der vom Dienstgeber übernommen wird, muss vom Pendlerpauschale laut Pendlerrechner abgezogen werden. Beim Pendlereuro erfolgt keine Korrektur.
Zum Pendlerrechner
In fünf kostenlosen AK Webinaren erfährst du ab Ende Februar 2024, worauf es bei der Arbeitnehmerveranlagung ankommt.
Diese Absetzbeträge wurden indexangepasst
Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag: Die neue Zuverdienstgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt 6312 Euro. Die Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrages und des Alleinverdienerabsetzbetrages für das Jahr 2023 betragen:
für 1 Kind | 520 Euro |
für 2 Kinder
| 704 Euro |
für 3 Kinder | 936 Euro |
für jedes weitere Kind | plus 232 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag
Wenn für Kinder in Österreich bzw. in anderen EU- oder EWR-Staaten Unterhalt geleistet wird, steht folgender monatlicher/jährlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu:
für 1 Kind
| 31/372 Euro |
für 2 Kinder
| 47/564 Euro |
für das dritte und jedes weitere Kind | 62/744 Euro |
SV-Rückerstattung und Verkehrsabsetzbetrag für niedrige Einkommen (Negativsteuer) für die Arbeitnehmer:innenveranlagung
Die Negativsteuer ist die Summe der SV-Rückerstattung in Höhe von 55 Prozent, maximal 421 Euro, und des Verkehrsabsetzbetrages in Höhe von maximal 684 Euro bzw. bei Anspruch auf das Pendlerpauschale maximal 726 Euro. Sie verringert sich bei höherem Einkommen einschleifend auf 0 und wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Die maximale Negativsteuer beträgt 1105 Euro. Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale beträgt die maximale Negativsteuer 1147 Euro.
Teuerungsabsetzbetrag passé
Arbeitnehmer:innen konnten den Teuerungsabsetzbetrag beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 - also ab Januar 2023 - noch in Anspruch nehmen. Dieser Absetzbetrag betrug bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro insgesamt 500 Euro. Bis zu einem Einkommen von 24.200 Euro wurde der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert. Im Jahr 2023 besteht kein Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag mehr.
Arbeitsmittel
Bei Anschaffungskosten für Arbeitsmittel wie Werkzeug, Laptop u. Ä. in Höhe von bis zu 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten im Kalenderjahr der Zahlung absetzbar. Bei Anschaffungskosten über 1000 Euro sind 60 Prozent der Kosten auf drei Jahre verteilt absetzbar.
Fünf AK Webinare gratis
Unsere Expertinnen haben fünf Webinare vorbereitet, die gratis gebucht werden können. Sie vermitteln am 29. Februar ganz kompakt, was Arbeitnehmer:innen im Steuerrecht wissen müssen. Am 7. März stehen die Werbungskosten auf dem Programm. Eine Woche später werden am 14. März für Familien alle steuerrechtlichen Erleichterungen erläutert und am 21. März dreht sich alles um Krankheitskosten. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos.
Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung? Die AK Vorarlberg hilft!
Du brauchst Beratung oder hast eine Frage? Unsere Expert:innen sind für dich da. Schreibe uns einfach, wir melden uns bei dir.
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