Arbeit
26 wichtige Arbeitsrecht-Begriffe
Kennst du deine Rechte im Job? Unser Wörterbuch des Arbeitsrechts erklärt die wichtigsten Begriffe. Schnell, verständlich und relevant für deinen Arbeitsalltag.
Der Kontostand ist wieder mal knapp, und du träumst von einem Extra-Geldregen? Gut, dass es das 13. und 14. Gehalt gibt! Aber Moment – bekommst du das überhaupt? Und wann landet das Geld auf deinem Konto?
Wir klären die wichtigsten Fragen zu deinen Sonderzahlungen. Was viele nicht wissen: Diese Sonderzahlungen sind oft nicht so selbstverständlich, wie sie scheinen.
Erstmal die Fakten: Ob und wie viel Weihnachts- oder Urlaubsgeld du bekommst, hängt vom Kollektivvertrag oder deinem Arbeitsvertrag ab. Ohne (kollektiv-)vertragliche Regelung gibt’s keinen Anspruch. Die gute Nachricht zuerst: In vielen Jobs gibt's tatsächlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ob und wie viel dir zusteht, steht in deinem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Pro-Tipp: In deiner Firma muss der Kollektivvertrag für alle zugänglich sein – schnapp dir den und prüfe, was für dich gilt. Die KVs findest du auch im Internet.
In den meisten Fällen beträgt das Weihnachts- oder Urlaubsgeld ein Monatsgehalt oder -lohn. Aber: In manchen Branchen ist weniger vorgesehen, und regelmäßige Überstunden oder Prämien werden nur einberechnet, wenn das so im Kollektivvertrag vorgesehen ist oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Besonders wichtig für Teilzeitkräfte: In Teilzeit werden auch regelmäßige Mehrarbeitsstunden mitgerechnet – gut, oder? Überstunden zählen allerdings nur mit, wenn das im Kollektivvertrag vorgesehen oder im Arbeitsvertrag extra vereinbart wurde.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in der Regel für ein ganzes Arbeitsjahr berechnet. Das bedeutet, dass dir diese Sonderzahlungen normalerweise für volle 12 Monate zustehen. Aber was passiert, wenn du während des Jahres in ein Unternehmen eintrittst oder es verlässt?
In solchen Fällen wird dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilsmäßig berechnet. Hast du beispielsweise nur sechs Monate gearbeitet, bekommst du auch nur die Hälfte.
Wichtig: Wenn du das Unternehmen verlässt, kann es zu einer Rück- oder Gegenverrechnung kommen. Das bedeutet, dass zu viel ausgezahltes Urlaubsgeld mit deinem Weihnachtsgeld verrechnet wird. Das passiert aber nur, wenn der Kollektivvertrag keine günstigere Regelung für dich vorsieht.
Die Fälligkeit steht im Kollektivvertrag. Normalerweise kommt das Urlaubsgeld im Sommer (Juni/Juli) und das Weihnachtsgeld kurz vor den Feiertagen (November/Dezember). Aber Achtung: Das Urlaubsgeld kann je nach Branche auch an deinen tatsächlichen Urlaubsverbrauchgekoppelt sein! In manchen Fällen kann das Urlaubsgeld auch später oder früher kommen, z. B. erst nach Verbrauch von mindestens der Hälfte deines Urlaubs.
Meist gibt’s:
Fun fact: Wusstest du, dass das Weihnachtsgeld der 13. Gehalt/Lohn und das Urlaubsgeld der 14. Gehalt/Lohn ist? Der Grund dafür: Das Weihnachtsgeld wurde vor dem Urlaubsgeld eingeführt.
Weitere Informationen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld findest du hier:
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