Ein Mann reinigt sein Auto mit einer Schneebürste, um Schnee und Eis zu entfernen.
Wenn dein Auto über Nacht zum Schneemann mutiert und du es erst überzeugen musst, wieder ein Auto zu sein. © phpetrunina14, Adobe Stock
20.11.2024
Arbeit

Wenn das Wetter dich ausbremst: Dein Guide für den Arbeitsweg im Winter

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Schneemassen, Glatteis und kein Durchkommen zur Arbeit? Wir zeigen dir, was du in dieser Situation tun kannst und worauf du unbedingt achten solltest.

Kennst du das? Der Wecker klingelt wie jeden Morgen, doch beim Blick aus dem Fenster siehst du nur eines: eine weiße Wand aus Schnee. Eine Situation, die uns angesichts des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme von Extremwetterereignissen künftig häufiger begegnen könnte. Die Straßen sind kaum passierbar, Busse und Bahnen stehen still – und in einer halben Stunde solltest du eigentlich bei der Arbeit sein. Was nun?

Dienstverhinderung

Wann muss dir der Arbeitgeber frei geben? Wie lange bekommst du frei und wird in dieser Zeit dein Entgelt weiter­be­zahlt?

Arbeitsweg bei Schnee und Eis: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer:innen

Wenn extreme Wetterbedingungen dich von der Arbeit abhalten, steht das Gesetz grundsätzlich auf deiner Seite. Ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund liegt vor, wenn du wegen Schnee und Eis nicht oder zu spät zur Arbeit kommen kannst. Das bedeutet: Dein Fernbleiben oder deine Verspätung ist entschuldigt. Allerdings musst du vorher wirklich alles Zumutbare versucht haben, um es trotzdem in die Arbeit zu schaffen.

Pflichten von Arbeitnehmer:innen bei winterbedingter Dienstverhinderung

Deine wichtigste Pflicht ist es, deinen Arbeitgeber sofort zu informieren, sobald sich abzeichnet, dass du es nicht oder später schaffst. Plane außerdem vorausschauend:

  • Verfolge den Wetterbericht am Vorabend
  • Starte bei angekündigtem Schneefall früher
  • Prüfe alternative Routen
  • Informiere dich über den Status der öffentlichen Verkehrsmittel

Was „zumutbar“ ist, hängt vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird beispielsweise zugemutet, einige Kilometer zu Fuß zu gehen, wenn weder Auto noch öffentliche Verkehrsmittel fahren. Auch ein früherer Start in den Tag kann erwartet werden.

Entgeltfortzahlung bei Schnee-Chaos: Das musst du wissen

Gute Nachrichten für dein Konto: Wenn du nachweislich alles Zumutbare versucht hast, stehen dir diese Rechte zu:

  • Dein Gehalt wird normal weitergezahlt
  • Du musst keinen Urlaubstag nehmen
  • Es werden keine Minusstunden berechnet
  • Eine Entlassung wegen wetterbedingtem Fernbleiben wäre rechtswidrig

Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter:innen. Wichtig ist, dass du dokumentierst, welche Versuche du unternommen hast, um zur Arbeit zu kommen.

Gleitzeit bei extremen Wetterbedingungen: So wird abgerechnet

Bei Gleitzeit gelten besondere Regelungen. Hier ein konkretes Beispiel:

  • Normale Gleitzeitspanne: 6:00 bis 20:00 Uhr
  • Angenommene Normalarbeitszeit bei Dienstverhinderung: 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Wenn du es erst um 10:00 Uhr schaffst, wird dir die Zeit von 8:00 bis 10:00 Uhr trotzdem als Arbeitszeit gutgeschrieben
  • Dies gilt auch, wenn du normalerweise früher beginnst

Die Zeit wird dir also ab der fiktiven Normalarbeitszeit gutgeschrieben – nicht ab deinem üblichen individuellen Arbeitsbeginn.

AK Zeitspeicher

Nicht sicher, ob dein Chef richtig abrechnet? Nutze den kostenlosen AK Zeitspeicher, um deine Mehr- und Überstunden zu kontrollieren.

Wichtiger Hinweis: Arbeitsrecht kann komplex sein und jeder Fall ist anders. Die Bewertung, was „zumutbar“ ist, kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Bist du unsicher oder hast Fragen? Wende dich an unsere Expert:innen für Arbeitsrecht. Sie unterstützen dich gerne!

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