Arbeit
Vorstellungsgespräch: Diese Fragen sind unzulässig
Kennst du deine Rechte im Bewerbungsgespräch? In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Fragen unzulässig sind und wie du ruhig und selbstbewusst auf unangemessene Fragen reagierst.
„Ich darf meinen Urlaub nehmen, wann ich will“ – oder doch nicht?
Rund um den Urlaubsanspruch in Österreich kursieren viele Mythen, die nicht nur zu Ärger mit dem Arbeitgeber, sondern auch zu finanziellen Nachteilen führen können. Wir klären die fünf häufigsten Irrtümer.
Du hast Anspruch auf Urlaub – aber nicht auf einen beliebigen Zeitpunkt. Der Urlaubszeitpunkt muss einvernehmlich zwischen dir und deinem Arbeitgeber vereinbart werden. Ohne deine Zustimmung darf kein Urlaub angeordnet werden – umgekehrt gilt dasselbe.
Die gute Nachricht für deine Planung: Eine Ablehnung deines Wunschtermins ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche Interessen entgegenstehen. Beispiele dafür sind:
Unser Tipp: Beantrage deinen Urlaub schriftlich (E-Mail reicht) und bewahre die Bestätigung auf. So bist du im Streitfall abgesichert.
Urlaubsentgelt heißt: Dein Gehalt wird während des Urlaubs ganz normal weiterbezahlt.
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, oft als „13. Gehalt“ bekannt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich meist aus dem Kollektivvertrag oder dem Dienstvertrag.
Beispiel: Im Handel wird das Urlaubsgeld meist im Juni ausgezahlt, im Baugewerbe oft direkt bei Urlaubsantritt.
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du offene Urlaubstage nicht mehr konsumieren kannst, hast du Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung – also eine finanzielle Abgeltung der offenen Tage.
Das gilt z. B. bei:
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Durchschnittsverdiensts der letzten 13 Wochen. Die gängige Formel lautet: Resturlaubstage ÷ 26 × Wochendurchschnittsgehalt = Bruttobetrag. Das klingt für dich total verwirrend? Keine Panik: Die AK Expert:innen helfen dir gern weiter.
Hinweis: Bei Teilzeit, unregelmäßigen Arbeitszeiten oder 6-Tage-Wochen kann die Berechnung abweichen. Lass dich im Zweifel von den AK Expert:innen beraten.
Erkrankst du im Urlaub, können dir die entsprechenden Urlaubstage gutgeschrieben werden – unter folgenden Voraussetzungen:
Unser Tipp: Bei Auslandsurlaub sollte das Attest zweisprachig (z. B. Deutsch/Englisch) ausgestellt werden. Informiere dich vorab, ob dein Kollektivvertrag strengere Regeln vorsieht.
Auch wenn du arbeitslos bist und Leistungen vom AMS beziehst, kannst du unter bestimmten Bedingungen verreisen – aber nur mit Absprache:
Achtung: Bei Nichtmeldung drohen Rückforderungen oder sogar Leistungssperren.
Unser Tipp: Melde geplante Reisen rechtzeitig beim AMS. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen
Gute Planung und solides Wissen verhindern Ärger – und sorgen dafür, dass dein Urlaub tatsächlich zur Erholung wird.
Die AK Expert:innen beraten dich kostenlos, persönlich und vertraulich.
Hier geht's direkt zu den Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Vorarlberg© 2025 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch | +43 (0) 50 258