
Dazuverdienen mit einem Nebenjob? Das musst du wissen!
Ob als Student:in, in der Karenz oder zur Aufbesserung der Pension – viele Menschen in Vorarlberg arbeiten geringfügig, um sich etwas dazuzuverdienen. Doch dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Hier erfährst du, was eine geringfügige Beschäftigung ist, welche Rechte du hast und wann du Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern zahlen musst.
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Bis zu welchem Betrag du keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn dein monatliches Einkommen maximal 551,10 Euro beträgt. Solange du unter dieser Grenze bleibst, musst du keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings bist du dann auch nicht automatisch kranken- und pensionsversichert.
Achtung: Die Geringfügigkeitsgrenzen werden jährlich angepasst. Der Wert von 551,10 Euro gilt für 2025.
Sozialversicherung: Wer zahlt was?
Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung du hast
Als geringfügig Beschäftigte:r bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Deshalb musst du dich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Mitversicherung: Studierende bis 27 Jahre können unter bestimmten Bedingungen bei den Eltern mitversichert bleiben.
- Selbstversicherung: Du kannst dich freiwillig für ca. 78 Euro pro Monat kranken- und pensionsversichern.
Deine Rechte als geringfügig Beschäftigte:r
Was dir mit einem geringfügigen Nebenjob zusteht
Auch mit einem geringfügigen Job hast du die gleichen Arbeitsrechte wie die Voll- und Teilzeitbeschäftigten! Dazu gehören:
- Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Pflegefreistellung, wenn du ein krankes Kind oder Angehörige betreuen musst
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (je nach Kollektivvertrag)
- Einhaltung der Kündigungsfristen durch den Arbeitgeber
Arbeitszeit & Feiertage: Worauf du achten solltest
Wie du deinen Nebenjob sicher organisierst
Wie viele Stunden du arbeitest und an welchen Tagen, musst du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren. Bestehe dabei immer auf eine schriftliche Vereinbarung! Dienstpläne müssen mindestens zwei Wochen im Vorhinein mitgeteilt werden. Fällt ein vereinbarter Arbeitstag auf einen Feiertag, hast du Anspruch auf Feiertagsentgelt.
Wann Sozialversicherung fällig wird
Was bei mehreren Jobs gilt
Viele Menschen haben mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig. Auch wenn du in den einzelnen Jobs unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro bleibst, solltest du aufpassen: Verdienst du in Summe über 551,10 Euro, musst du jedenfalls Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Also besser vorher online mit dem AK Brutto-Netto-Rechner berechnen, was das für dich bedeutet.
Steuern: Ab wann musst du zahlen?
Wann du steuerpflichtig wirst
Ist dein lohnsteuerpflichtiges Einkommen höher als 13.308 Euro im Jahr (Stand 2025), bist du steuerpflichtig.
Hast du daneben auch andere Einkünfte (z.B. aus einem Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 Euro und übersteigt dein gesamtes Einkommen dann 14.517 Euro (Stand 2025), musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Liegt dein Jahreseinkommen darunter, lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung, da du oft eine Steuer-Gutschrift bekommst.
Rechtliche Fallen & Tipps für deinen Nebenjob
Worauf du unbedingt achten solltest
- Bestehe auf eine schriftliche Arbeitszeitvereinbarung
- Achte darauf, dass dein Arbeitgeber dich korrekt bei der Sozialversicherung anmeldet
- Prüfe, ob du mit mehreren Jobs Sozialversicherungs- und Lohnsteuergrenzen überschreitest, um Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden
Kostenlose Beratung durch die AK Vorarlberg
Wie die AK Expert:innen dich unterstützen
Wenn du Fragen zu deinem Nebenjob hast oder Unterstützung brauchst, wende dich an die AK Vorarlberg. Dort erhältst du kostenlose Beratung zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung und steuerlichen Fragen.
Hier geht's direkt zu den Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Vorarlberg