Arbeit
Pause am Arbeitsplatz: Mythen im Check
Viele Mythen ranken sich um Pausen im Job. Wir zeigen dir, was wirklich stimmt – und was nur Gerücht ist.
Du hast dir ein Tattoo oder Piercing stechen lassen und jetzt macht dir jemand im Betrieb eine Ansage? Oder du möchtest das tun, weißt aber nicht, was das für deinen Job bedeuten könnte? Beides ist verständlich. Denn obwohl Tattoos in Österreich längst Alltag sind – etwa jede:r vierte Österreicher:in ist tätowiert, bei den Unter-35-Jährigen sogar rund 40 Prozent – hält sich diese Unsicherheit hartnäckig: Darf der Arbeitgeber da eigentlich mitreden?
In der Regel nein. Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig – nicht einmal mehr bei der Polizei. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo sie sachlich begründet sind: zum Beispiel im direkten Kundenkontakt oder in Berufen, wo das äußere Erscheinungsbild eine nachvollziehbare Rolle spielt. Arbeitgeber dürfen auch einschreiten, wenn das Motiv das Betriebsklima oder Unternehmensimage schädigt. „Ich mag Tattoos nicht“ oder „Piercings sind hässlich“ reichen als Begründung aber nicht aus.
Nein – und du musst dich dafür auch nicht rechtfertigen. Dein Körperschmuck ist deine Privatsache. Arbeitgeber:innen dürfen zwar danach fragen, aber sie können dich nicht dazu zwingen, etwas zu zeigen. Was du erzählen willst, entscheidest du.
Wenn du täglich Menschen gegenüberstehst – an einem Bankschalter, in einer Arztpraxis, immer dort, wo professionelles Auftreten erwartet wird – kann dein Arbeitgeber Vorgaben zum Erscheinungsbild machen. Das ist ähnlich wie bei Kleiderordnungen: Sie sind erlaubt, aber nicht grenzenlos.
Gibt es an deinem Arbeitsplatz einen Betriebsrat? Dieser hat ein Mitspracherecht. Wenn du also das Gefühl hast, dass eine Regel bei dir im Betrieb übers Ziel schießt, ist der Betriebsrat die erste Adresse.
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.Wenn es für das berufliche Auftreten notwendig ist, kann verlangt werden, dass du dein Tattoo abdeckst – ähnlich wie eine Kleidervorschrift. Notwendig bedeutet: Es muss einen nachvollziehbaren Grund geben, der mit dem Job zusammenhängt. Und auch hier gilt: Der Betriebsrat kann prüfen, ob das verhältnismäßig ist.
Das ist die Frage, die viele am meisten beschäftigt – und die Antwort ist ernüchternd, aber wichtig zu kennen: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob du ein Tattoo hast oder nicht. In Österreich braucht dein:e Arbeitgeber:in für eine Kündigung grundsätzlich keinen Grund. Fristen und Termine müssen eingehalten werden, mehr nicht.
Eine fristlose Entlassung wegen eines Tattoos ist aber nur in echten Ausnahmefällen denkbar: etwa dann, wenn das Tattoo Symbole zeigt, die in Österreich gesetzlich verboten sind, oder wenn das Tattoo eine extreme Störung des Geschäftsgangs darstellt, etwa anstößige Darstellungen, Gewaltverherrlichung oder diskriminierende Botschaften.
Auf der Baustelle werden Tattoos kaum schlagend. Am Bankschalter mit einem auffälligen Gesichtstattoo sieht die Lage möglicherweise anders aus. Wichtig: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob das Tattoo abgedeckt werden kann (z. B. durch Langarmkleidung, Pflaster oder Make-up).
Wenn du das Gefühl hast, wegen deiner Tattoos oder Piercings unfair behandelt zu werden, sprich mit deinem Betriebsrat. Dieser kann oft unbürokratisch vermitteln. Wenn du Fragen hast oder es zu keiner Lösung kommt, kannst du dich jederzeit an uns wenden. Wir sind für dich da.
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