Ein Mann im Anzug und eine jüngere Frau im Kleid sitzen auf einem Sofa. Der Mann beugt sich zur Frau hinüber und deutet auf den Ordner auf dem Schoß der Frau.
Sexuelle Belästigung beginnt nicht erst bei körperlichen Übergriffen. Bereits jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten fällt darunter. © RDNE stock project, Pexels
04.05.2026
Arbeit

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Diese Fakten musst du kennen

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Sexuelle Belästigung im Job ist kein Einzelfall – sondern leider Realität für viele. Erfahre hier, was rechtlich gilt, wie du dich schützen kannst und welche Pflichten Arbeitgeber haben. Die AK Vorarlberg steht Betroffenen mit Rat und Hilfe zur Seite.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Einzelfall – sie ist ein strukturelles Problem: Laut einer Studie der Statistik Austria hat jede vierte (aktuell oder ehemals) erwerbstätige Frau in Österreich eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. 

Gerade rund um betriebliche Sommer- und Weihnachtsfeiern verzeichnet die AK Vorarlberg regelmäßig eine Zunahme an Beratungsfällen. Umso wichtiger ist es, die rechtliche Lage zu kennen und zu wissen, welche Rechte Betroffene haben – und welche Pflichten Arbeitgeber treffen. Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Gibt es einen Unterschied zwischen sexueller Belästigung im Privaten und im Job?

Ja, sexuelle Belästigung ist im Privatleben und im Job gesetzlich unterschiedlich definiert. Im Privaten greift das Strafgesetz. Darin beginnt sexuelle Belästigung dann, wenn jemand körperlich bedrängt wird – gemeint sind also physische Handlungen.

Im Job hingegen beginnt sexuelle Belästigung schon früher. Laut dem Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsleben fallen darunter nämlich alle sexuellen Handlungen, die unerwünscht sind, unter Druck stattfinden und wiederkehrend bzw. intensiv sind. Also: auch verbale Handlungen.

Was gilt im Job als sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist laut Gleichbehandlungsgesetz jedes sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt und für sie unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist. Dabei kommt es nicht auf die Absicht, sondern auf die Wirkung des Verhaltens an. Eine Belästigung kann sowohl von Kolleg:innen, Vorgesetzten als auch von Dritten (z. B. Kund:innen) ausgehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu setzen, um solche Übergriffe zu verhindern oder zu beenden.

Wo beginnt sexuelle Belästigung im Job?

Sexuelle Belästigung beginnt nicht erst bei körperlichen Übergriffen. Bereits das wiederholte Anstarren von Körperteilen, zweideutige Bemerkungen, sexistische Witze oder das Aufhängen pornografischer Bilder können eine Grenzüberschreitung darstellen. Entscheidend ist, ob das Verhalten unerwünscht ist und die betroffene Person in ihrer Würde verletzt.

Muss ich im Job sexuelle Belästigung entschieden abwehren?

Nein, du musst sexuelle Belästigung im Job nicht mit einem klaren Nein abwehren. Es gilt auch als sexuelle Belästigung, wenn du sie ignorierst und nicht darauf eingehst. Schließlich herrschen im Arbeitskontext oft Machtverhältnisse und Abhängigkeiten – ein klares Nein kann Betroffenen deshalb schwerfallen. Sie sind auch geschützt, wenn sie das Verhalten ignorieren. 

Aber Achtung: Wenn du auf das Verhalten eingehst oder gar flirtest (auch, wenn es nur aus Angst vor Konsequenzen ist), gilt das als Zustimmung – und dann handelt es sich nicht mehr um sexuelle Belästigung.

Wer ist von sexueller Belästigung im Job besonders oft betroffen?

Hauptsächlich betroffen sind Frauen – insbesondere junge Frauen, Berufseinsteigerinnen, Lehrlinge oder Praktikantinnen. Auch LGBTQIA+-Personen sowie junge Männer – etwa in männerdominierten Berufen – erleben sexuelle Belästigung. Oft spielt weniger das Geschlecht als vielmehr das Machtverhältnis am Arbeitsplatz eine Rolle. Nur ein Bruchteil der Betroffenen spricht Übergriffe offen an – aus Angst vor Nachteilen oder Scham. Expert:innen gehen deshalb von einer erheblich höheren Zahl nicht gemeldeter Fälle aus.

Was soll ich tun, wenn ich im Job sexuell belästigt werde?

Vergiss nicht: Wirst du belästigt, ist das nicht deine Schuld. Trotzdem gibt es ein ein paar Dinge, die du tun solltest:

  • Gehe nicht auf das Verhalten des Belästigers ein. Du musst nicht entschieden Nein sagen. Aber du solltest auch nicht auf die Kommentare und Handlungen einsteigen – das würde als Zustimmung gelten.
  • Protokolliere unangemessenes Verhalten. Wer hat wann was gesagt? Schreib es dir auf und mach wenn möglich Screenshots.
  • Melde die Vorfälle deiner:deinem Arbeitgeber:in. Er bzw. sie ist verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung im Betrieb vorzugehen.
  • Nutze Hilfsangebote. Du musst da nicht alleine durch. Gespräche mit Gleichbehandlungsbeauftragen in deinem Betrieb, dem Betriebsrat oder dem:der Gleichstellungsanwält:in können helfen, das Erlebte einzuordnen und zu verarbeiten. 
  • Die AK Expert:innen beraten dich ebenfalls.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich sexuelle Belästigung melde?

Nein, dein:e Arbeitgeber:in darf dich nicht kündigen, weil du sexuelle Belästigung gemeldet hast. Eine solche Kündigung kann als rechtswidrige Maßregelung gewertet werden – und diese ist vor Gericht anfechtbar.

Was müssen Arbeitgeber:innen bei sexueller Belästigung tun?

Arbeitgeber haben eine klare Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Sie müssen sexuelle Belästigung unterbinden – unabhängig davon, ob diese von Mitarbeiter:innen, Vorgesetzten oder externen Personen ausgeht. Neben reaktiven Maßnahmen sind Unternehmen auch zur Prävention verpflichtet – etwa durch klare Leitlinien, regelmäßige Schulungen oder verpflichtende Workshops für Führungskräfte.

Meldest du sexuelle Belästigung und dein:e Arbeitgeber:in bleibt untätig, kannst du auch von ihm oder ihr Schadenersatz fordern – nicht nur vom Täter.

Wie können Kolleg:innen Betroffene unterstützen?

Auch Kolleg:innen spielen eine wichtige Rolle: Wer wegsieht, riskiert, dass Übergriffe sich wiederholen. Wer hingegen unterstützt oder meldet, hilft nicht nur den Betroffenen – sondern trägt auch zur Einhaltung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei. Jede Form der Unterstützung stärkt Betroffene und kann helfen, Übergriffe sichtbar zu machen und zu stoppen. Schweigen schützt nur den Täter – nicht das Opfer.

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