Minimalistische Illustration einer rechteckigen Taschentuchbox in Beige- und Grautönen, aus der ein einzelnes Papiertaschentuch herausragt; symbolisiert Erkältung oder Allergie wie Heuschnupfen.
Wenn der Körper streikt, aber der Job weiterläuft: Heuschnupfen ist mehr als nur ein Nieser – auch im Arbeitsalltag kann er zur echten Belastungsprobe werden. © AK Vorarlberg
19.3.2026
Arbeit

Pollenflug im Büro: Was du bei Heuschnupfen im Job wissen musst

Arbeit,Arbeitsrecht,Beratung,Gesundheit,Ratgeber,Wissen

Augen brennen, Nase läuft? Erfahre, was du bei Heuschnupfen tun kannst und was das Arbeitsrecht dazu sagt.

Du sitzt am Schreibtisch, die Augen brennen, die Nase läuft ununterbrochen und dein Kopf fühlt sich an wie in Watte gepackt. Während die Kolleg:innen fit sind, kämpfst du dich durch den Arbeitstag. Das nervt nicht nur, es schlaucht richtig. Gerade im Frühjahr, wenn der Pollenflug oft extrem ist, stellt sich die Frage: Was kannst du am Arbeitsplatz tun, wenn du unter Heuschnupfen leidest?

Krankenstand: 8 Fakten, die du kennen solltest

Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären dir, was wirklich gilt. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

Darfst du dich krankmelden? 

Wenn du krank bist, sollst du dich auskurieren – egal, woran du leidest. Das heißt: Wenn die Symptome so stark sind, dass du dich nicht mehr auf deine Aufgaben konzentrieren kannst oder die Sicherheit (etwa an Maschinen oder im Auto) gefährdet ist, ist das ein Grund für den Krankenstand. Eine Allergie ist kein „Luxusproblem“, sondern eine körperliche Reaktion, die dich arbeitsunfähig machen kann. Wichtig: Geh zum Arzt und lass dir das bestätigen.

Musst du aber nur ein paarmal niesen und fühlst dich gut, dann ist deine Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt und es gibt keinen Grund für eine Krankschreibung.

Medikamente und Sicherheit

Antihistaminika helfen, machen aber oft müde. Also Vorsicht: Wenn du im Job schwere Maschinen bedienen oder viel fahren musst, check unbedingt den Beipackzettel. Deine Sicherheit und die deiner Kolleg:innen darf nicht gefährdet sein.

Homeoffice als Flucht vor den Pollen?

In den eigenen vier Wänden lässt sich die Pollenbelastung besser steuern. Aber: Du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf, nur wegen des Pollenflugs ins Homeoffice zu wechseln. Telearbeit (wie das offiziell heißt) bleibt Vereinbarungssache mit deinem Arbeitgeber. Ein offenes Gespräch hilft hier meistens.

Immer up to date mit dem AK Wissensvorsprung

Ob Konsumentenschutz, Arbeitsrecht, Familie & Beruf, Weiterbildung oder, oder, oder... – mit dem AK Wissensvorsprung erfährst du regelmäßig alles Wichtige ganz bequem per Mail. Gleich anmelden und up to date bleiben!

Was du im Büro tun kannst

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass in geschlossenen Arbeitsräumen ausreichend gesunde Atemluft vorhanden ist. Ist eine Klimaanlage vorhanden, muss diese dem Stand der Technik entsprechen und Filter haben, die regelmäßig gewartet werden.

Dein Chef muss keine speziellen Pollenfilter einbauen, wenn keine Klimaanlage da ist. Aber du kannst selbst aktiv werden:

  • Oberflächen feucht abwischen: Einmal kurz über den Schreibtisch – das bindet den Staub.
  • Jacken draußen lassen: Deine Garderobe gehört nicht direkt neben den Schreibtisch, da hängen die meisten Pollen fest.
  • Lüften absprechen: Frag deine Kollegen höflich, ob die Fenster zu Pollen-Hochzeiten zu bleiben können. Ein Recht darauf hast du nicht, aber meistens siegt das Mitgefühl.

Wenn es im Betrieb gar nicht mehr geht, ist der Betriebsrat oder die Arbeitsmedizin dein Ansprechpartner. Sie können prüfen, ob Schutzmaßnahmen oder Luftreiniger machbar sind.

Deine Rechte

Wichtige Infos auf Mausklick:


Newsletter

AK für die Inbox. Jeden Montag neu.


Stark für dich

Als AK Mitglied profitierst du von Services zu Arbeit, Bildung und Konsum.


AK Vorarlberg Service