Illustration eines Medikaments in Pillenform
Bittere Pillen: Manche Dinge können dich selbst im Krankenstand Kopf und Kragen im Job kosten. © AK Vorarlberg
29.10.2024
Arbeit

Wahr oder falsch? 8 Fakten zum Krankenstand, die du kennen musst

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Krank im Job – das ist für niemanden eine angenehme Situation. Viele Arbeitnehmer:innen sind verunsichert, welche Rechte und Pflichten sie im Krankenstand haben. Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären dir, was wirklich gilt. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

In diesem Beitrag:

#1: Du musst deinen Krankenstand unverzüglich melden

Hey, das stimmt tatsächlich! Als Arbeitnehmer:in bist du in der Pflicht, deiner:m Arbeitgeber:in sofort Bescheid zu geben, wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst. Diese Regel gilt übrigens immer – egal ob später eine ärztliche Bestätigung für deinen Krankenstand verlangt wird oder nicht. 

#2: Du musst gleich am ersten Tag zum Arzt

Die Wahrheit liegt hier irgendwo in der Mitte! Das Gesetz sieht zwar vor, dass dein:e Arbeitgeber:in  schon ab dem ersten Krankenstandstag eine ärztliche Krankschreibung verlangen kann. Aber: Viele Unternehmen sind da heute entspannter und verlangen die Krankschreibung erst später – zum Beispiel ab dem zweiten, dritten oder vierten Tag. Frag am besten einfach nach, wenn du dich krankmeldest.

Übrigens: Eine Bestimmung im Arbeitsvertrag, laut der du im Falle einer Erkrankung automatisch eine ärztliche Bestätigung vorzulegen hast, hält nicht. Die Vorlage muss aus Anlass eines Krankenstands verlangt werden. 

#3: In deiner Krankschreibung muss nur stehen, dass du krank bist

Nein, das stimmt nicht! Die Krankmeldung braucht mehr Details: Von wann an du krank bist, wann der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit ist und was der Grund für deine Arbeitsunfähigkeit ist. Also ob es sich um eine allgemeine Erkrankung oder einen Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit handelt. All das muss draufstehen. 

#4: Du musst deiner:m Arbeitgeber:in erklären, woran du leidest

Auch das ist falsch! Die ärztliche Diagnose ist deine Privatsache. Du musst deinem Chef oder deiner Chefin nicht auf die Nase binden, was dir fehlt – auch dann nicht, wenn sie direkt danach fragen.  

#5: Du musst deine Krankschreibung unverzüglich abgeben

Ja, das stimmt! Die Krankmeldung muss schnellstmöglich beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin landen. Das kannst du persönlich machen, jemanden damit beauftragen oder sie per Post schicken. Vielen Arbeitgeber:innen genügt mittlerweile auch ein Foto per Mail. Aber frag sicherheitshalber nach, was im Unternehmen üblich ist! 

Wichtig: Verlangt dein:e Arbeitgeber:in die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dann komme dem nach. Denn andernfalls verlierst du den Anspruch auf die Weiterzahlung deines Entgelts. 

#6: Du darfst im Krankenstand nicht nach draußen

Das kommt drauf an! Die Regel ist eigentlich ganz simpel: Tu nichts, was dich länger krank macht und schau, dass du so schnell wie möglich wieder gesund wirst. Bei einer Grippe heißt das: Bleib im Bett und geh nur raus, wenn's sein muss – zum Beispiel zum Arzt oder zur Apotheke. 

Bei manchen Krankheiten tut frische Luft und Bewegung aber richtig gut! Was okay ist und was nicht, entscheidet übrigens dein:e Ärzt:in – nicht dein:e Arbeitgeber:in. Im Zweifel frag bei deinem:er Ärzt:in nach. 

#7: Du musst deine Krankheit bei dir zuhause auskurieren

Falsch! Wenn du dich bei Familie oder Freund:innen besser erholen kannst, dann ist das völlig in Ordnung. Wichtig ist nur: Sag deiner Krankenkasse Bescheid, wenn du woanders hingehst. Für Auslandsaufenthalte brauchst du sogar vorher grünes Licht von der Kasse. 

#8: Du kannst im Krankenstand nicht gekündigt werden

Das stimmt leider nicht! Viele denken, der Krankenstand schützt vor Kündigung – tut er aber nicht. Dein:e Arbeitgeber:in kann dich auch im Krankenstand kündigen, und selbst dann, wenn es ein Arbeitsunfall war. Allerdings müssen die geltenden Fristen und Termine eingehalten werden. 

Übrigens: Wenn dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich während eines Krankenstands beendet wird, muss dein:e Arbeitgeber:in das Gehalt auch über das Ende des Vertrags hinaus weiterzahlen, solange der Anspruch besteht. Das gilt auch, wenn die Auflösung mit Blick auf einen bevorstehenden Krankenstand erfolgt.

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