Arbeitnehmerin genießt Pause mit Kaffee – gesetzliche Pausenregelung im Arbeitsrecht erklärt
Die Mittagspause für einen Spaziergang nutzen? Darfst du! © RDNE Stock project, Pexels
14.10.2025
Arbeit

Darf ich das? 10 Pausen-Regeln, einfach erklärt

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Viele Mythen ranken sich um Pausen im Job. Wir zeigen dir, was wirklich stimmt – und was nur Gerücht ist.

Du hast den ganzen Vormittag durchgearbeitet. Dann stehst du auf, atmest endlich mal kurz durch – aber dann fragst du dich: Zählt der Gang aufs Klo eigentlich als Pause? Muss ich erreichbar bleiben? Und was ist, wenn ich Teilzeit arbeite? Rund ums Thema Pause kursieren viele Gerüchte. Wir checken die größten Mythen und verraten dir, was wirklich im Arbeitszeitgesetz steht.

KI im Job nutzen – was ist erlaubt?

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#1: Habe ich an jedem Arbeitstag Anspruch auf 30 Minuten Pause? 

Nicht unbedingt. Die gesetzliche Pause von 30 Minuten gibt es erst, wenn du an diesem Tag mehr als sechs Stunden zu arbeiten hast. Und: Diese Pause musst du auch wirklich nehmen, das schreibt das Arbeitszeitgesetz (Link) vor.

Achtung: Firmen können in ihren Betriebsvereinbarungen oder in individuellen Arbeitsverträgen auch darüber hinausgehende Regelungen festlegen. Diese abweichenden Regeln können auch in Kollektivverträgen festgehalten sein. Ein häufiges Beispiel dafür ist etwa eine ganze Stunde Pause ab einer Arbeitszeit von zehn Stunden. Frag in deinem Betrieb oder bei den AK Expert:innen nach, wenn du wissen willst, was für dich gilt.

#2: Werden Pausen bezahlt?

Nein: Bezahlt wird nur deine Arbeitszeit, nicht deine Pause.

Aber: Durch betriebliche Übung können bezahlte Pausenzeiten vorliegen.

#3: Kann ich durcharbeiten und mir so die Pausenzeit sparen, um früher Feierabend zu machen?

Das ist vielleicht hin und wieder verlockend, aber verboten. Pausen sind Pflicht – und sie tun dir gut, weil sie Stress senken und Fehler vermeiden helfen. Durcharbeiten bringt also nichts – außer Erschöpfung. 

#4: Zählt auch der Gang auf Toilette oder zum Rauchen als Pause?

Toilettenpausen zählen nicht als Pause. Raucherpausen hingegen schon – wenn es in deinem Betrieb so geregelt ist, musst du dafür ausstempeln.

#5: Muss ich meine Pause im Pausenbereich meiner Firma verbringen? 

Nein, du darfst deine Pause verbringen, wo du möchtest – und übrigens auch, wie du möchtest. Wenn du also etwa einen kleinen Spaziergang an der frischen Luft machen oder schnell etwas erledigen möchtest, kannst du das in jedem Fall tun.

#6: Darf ich meine Pause nehmen, wann ich will?

Grundsätzlich legt der Arbeitgeber die Lage der Pause fest. Dabei muss er aber natürlich die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen und die Abläufe im Betrieb berücksichtigen. In vielen Betrieben ist das in den Betriebsvereinbarungen geregelt.

#7: Habe ich auch Anspruch auf Pause, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Ja. Auch bei Teilzeit gilt das Arbeitszeitgesetz – und das unterscheidet bei Pausen nicht zwischen Voll- und Teilzeit. Das heißt, arbeitest du mehr als 6 Stunden am Stück, hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause.

#8: Muss ich meine Pause immer am Stück nehmen?

Musst du nicht. Die gesetzliche Mindestpause von 30 Minuten kannst du auch in zwei 15-Minuten-Blöcke oder drei 10-Minuten-Blöcke aufteilen. Kürzer als 10 Minuten darf sie hingegen nicht sein.

#9: Muss ich in der Pause für meine:n Chef:in und meine Kolleg:innen erreichbar sein?

Nein, das musst du nicht. Pause bedeutet, dass du frei über deine Zeit verfügen darfst und dich erholst. Du musst also weder ans Telefon gehen noch deine Mails checken.

#10: Kann mein:e Chef:in mir die Pause streichen, wenn viel los ist?

Selbst wenn im Betrieb gerade Chaos herrscht: Nein, deine Pause darf dir nicht gestrichen werden. Sobald du mehr als sechs Stunden am Stück arbeitest, hast du immer Anspruch auf 30 Minuten Pause.

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Fazit

Jetzt weißt du, welche Regeln für Pausen wirklich gelten und was genau im Arbeitszeitgesetz steht – denn das Wissen um deine Arbeitsrechte ist die Grundlage für ein gutes und faires Arbeitsleben.

Wenn du Fragen zu Pausen oder anderen Arbeitsrechtsthemen hast, helfen dir die AK Expert:innen gern weiter.

Hier geht's zu den AK Expert:innen.


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