Arbeit
5 Urlaubsmythen, die dich Geld kosten
Darfst du Urlaub nehmen, wann du willst? Verfällt offener Urlaub? Wir entlarven 5 Mythen zum österreichischen Urlaubsrecht und zeigen, wie du Geld & Nerven sparst.
Manche Schuhe sehen fantastisch aus und drücken trotzdem an der Ferse. Oder am kleinen Zeh. Oder beides. Wer sie trotzdem kauft, hat meist keine Freude daran – höchstens Blasen. Auch ein Job kann sich nach außen perfekt präsentieren: Das Vorstellungsgespräch läuft reibungslos, das Team wirkt sympathisch, die Aufgaben klingen spannend – und doch fühlt sich der Arbeitsalltag nach wenigen Tagen nicht richtig an. Zu eng. Zu unbequem.
Gut, wenn eine Probezeit vereinbart wurde oder diese im Kollektivvertrag geregelt ist. Die Probezeit darf maximal einen Monat dauern; kürzer ist erlaubt, länger nicht. In dieser Zeit können sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden – sofort und ohne Kündigungsfrist
Die Probezeit ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Schutzraum. Für beide Seiten. Sie ermöglicht ein ehrliches Kennenlernen: Passen Aufgaben, Atmosphäre und Kommunikation? Entspricht die Stelle den eigenen Erwartungen – und umgekehrt?
Wichtig ist: Auch in der Probezeit gelten alle Regelungen des Arbeitsvertrags. Wer arbeitet, hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Auch eine Urlaubsersatzleistung steht zu. Aber: Wird man während der Probezeit krank und in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis aufgelöst, erhält man für den restlichen Krankenstand kein Entgelt mehr.
Nach dem Ende der Probezeit stellt sich oft die Frage, ob sich am Arbeitsvertrag etwas ändert. In der Regel ist das nicht der Fall – die Probezeit ist Teil des bestehenden Vertrags. Es folgt kein »neuer« Vertrag.
In manchen Fällen schließt an die Probezeit eine Befristung an und geht erst danach in ein unbefristetes Dienstverhältnis über. Eine Befristung muss im Vertrag klar geregelt sein.
Wer als Arbeitnehmer:in merkt, dass es nicht passt, kann während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aussteigen. Und wenn es passt? Umso besser – dann sitzt der Schuh, und man kann loslaufen.
Bei Fragen zur Probezeit oder anderen Arbeitsrechtsthemen helfen dir die AK Expert:innen gern weiter.
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Sexuelle Belästigung im Job ist kein Einzelfall – sondern leider Realität für viele. Erfahre hier, was rechtlich gilt, wie du dich schützen kannst und welche Pflichten Arbeitgeber haben. Die AK Vorarlberg steht Betroffenen mit Rat und Hilfe zur Seite.
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