24.11.2025
Arbeit
So erkennst du Gewalt am Arbeitsplatz und gehst gegen sie vor
Aktionstage,Arbeit,Arbeitsklima,Arbeitsrecht,Beratung,Frau,Gleichbehandlung,Wissen
Über Gewalt am Arbeitsplatz muss gesprochen werden. Erfahre, welche Arten von Gewalt es gibt – körperlich, psychisch oder sexuell – und wie du sie meldest. Wir zeigen dir konkrete Schritte und Anlaufstellen in Vorarlberg.
Gewalt am Arbeitsplatz ist inakzeptabel. Aber wie ist Gewalt am Arbeitsplatz genau definiert? Was kannst du wie melden und wo findest du Hilfe? Wir haben für dich das Wichtigste zu Gewalt am Arbeitsplatz zusammengefasst.
Immer up to date mit dem AK Newsletter
Ob Konsumentenschutz, Arbeitsrecht, Familie & Beruf, Weiterbildung oder, oder, oder... – mit dem AK Newsletter erfährst du regelmäßig alles Wichtige ganz bequem per Mail. Gleich anmelden und up to date bleiben!
Gewalt am Arbeitsplatz: Definition & Beispiele
Eine genaue Begriffsbestimmung gibt die Internationale Arbeitsorganisation ILO. Sie definiert Gewalt am Arbeitsplatz als „jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird“. Das können körperliche Angriffe, aber auch psychische Verletzungen sein, zum Beispiel durch Bedrohungen, Beleidigungen oder andere respektlose Handlungen. Also: Gewalt ist jedes Verhalten, das einer Person schadet.
In Bezug auf Arbeit unterscheidet man vorrangig drei Arten von Gewalt: körperliche, psychische und sexuelle Gewalt.
Körperliche Gewalt am Arbeitsplatz erkennen
Körperliche Gewalt umfasst unter anderem Schlagen, Treten, Schubsen oder das Bewerfen mit Gegenständen – also alle Handlungen, die jemanden verletzen können.
Auch Zwang gehört dazu: Nötigt jemand dich, Alkohol zu trinken oder andere Drogen zu konsumieren, handelt es sich ebenfalls um Gewaltausübung.
Psychische Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz
Psychische Gewalt ist unsichtbar, aber keineswegs harmlos. Darunter fällt Mobbing, also absichtliche, gezielte und wiederholte Angriffe mit dem Ziel, die gemobbte Person auszugrenzen. Das können beispielsweise Beleidigungen, Beschimpfungen oder auch kleine Sticheleien sein. Über längere Zeit hinweg können solche Handlungen Betroffenen seelisch enorm zusetzen.
Dein:e Chef:in reitet wiederholt auf deiner Arbeit herum, leitet wichtige Informationen wiederholt nicht an dich weiter oder stellt dich immer wieder vor anderen Kolleg:innen bloß? Dann erfährst du Bossing: eine Sonderform des Mobbings, bei dem der oder die Vorgesetzte die mobbende Person ist.
Eine häufige Form der psychischen Gewalt am Arbeitsplatz ist das Gaslighting. Dabei verzerrt der oder die Täter:in durch Lügen, Unterstellungen und Verdrehungen bewusst und gezielt deine Selbstwahrnehmung.
- „Das haben wir doch besprochen“, behauptet dein Kollege, obwohl das nie der Fall war?
- „Du hättest dich doch melden sollen, das war deine Verantwortung“, sagt deine Chefin, obwohl sie auf deine Mails zum Thema nie reagiert hat?
Genau das ist klassisches Gaslighting. Betroffene zweifeln dabei im Laufe der Zeit immer stärker an sich selbst – das kann bis hin zu ernsthafen psychischen Erkrankungen führen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erkennen
Das Gleichbehandlungsgesetzsagt klar: Sexuelle Belästigung ist, was als solche empfunden wird und für die betroffene Person unerwünscht ist. Starrt dein Kollege dich etwa durchdringend an und du empfindest es als unerwünschte sexuelle Belästigung, dann ist es das auch – egal, ob der Kollege das abstreitet.
Weitere Beispiele sind
- Unerwünschtes Anfassen oder Grapschen
- Anzügliche Bemerkungen über Aussehen, Figur oder Verhalten
- Pin-Up-Poster am Arbeitsplatz
- Unerwünschte digitale Nachrichten, Nacktbilder oder Cyberstalking
Sexuelle Belästigung trifft besonders häufig Beschäftigte im Handel, der Pflege oder der Gastronomie. Kunden, Patienten oder Gäste nutzen dabei ihre Position und das Machtgefälle im Dienstleistungssektor aus.
Gewalt ist gewaltig daneben
Es beginnt oft schleichend. Eine anzügliche Bemerkung hier, eine unerwünschte Berührung da. Was als „harmloser Scherz“ abgetan wird, kann sich zu einem Albtraum entwickeln.
Gewalt am Arbeitsplatz melden: Schritte und Hilfe in Vorarlberg
Erfährst du an deinem Arbeitsplatz Gewalt, unternimm die folgenden Schritte:
- Dokumentiere jeden Vorfall mit Datum, Uhrzeit und möglichen Zeug:innen
- Sprich die Person direkt auf sein oder ihr Verhalten an – aber natürlich nur, wenn du dich dabei sicher fühlst
- Informiere deine:n Vorgesetzte:n oder den Betriebsrat
- Suche dir professionelle Unterstützung
In Vorarlberg gibt es mehrere Anlaufstellen zum Thema. Hier findest du Hilfe:
Die Expert:innen der Abteilung Arbeitsrecht bei der AK Vorarlberg unterstützen dich mit einer ersten Rechtsberatung und leiten dich gern an die passenden Fachleute der Beratungsstellen weiter.
Hier geht's zu den AK Expert:innen.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
1.4.2025
Arbeit
7 Dinge, die Frauen nicht mehr hören können
Frauen kämpfen in der Arbeitswelt nicht nur mit beruflichen Herausforderungen, sondern auch mit sexistischen Sprüchen, die sie abwerten oder in stereotype Rollen drängen. Manche klingen harmlos, offenbaren aber tief verwurzelte Ungleichheiten. Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Hier sind sieben nervige Aussagen – und warum sie problematisch sind.
27.5.2025
Arbeit
Toxischer Job? Redflags im Bewerbungsgespräch
Ein Vorstellungsgespräch gibt mehr Preis, als man denkt. Wer diese fünf Warnsignale kennt, erkennt toxische Arbeitgeber frühzeitig – und spart sich viel Frust.
7.7.2025
Arbeit
Was tun bei sexueller Belästigung im Job?
Sexuelle Belästigung im Job ist kein Einzelfall – sondern leider Realität für viele. Erfahre hier, was rechtlich gilt, wie du dich schützen kannst und welche Pflichten Arbeitgeber haben. Die AK Vorarlberg steht Betroffenen mit Rat und Hilfe zur Seite.