Eine Mutter sitzt am Tisch, telefoniert und blickt auf einen Laptop, während ihre Tochter daneben zeichnet. Die Szene spielt in einer Küche und zeigt eine Alltagssituation zwischen Familienleben und beruflicher Verantwortung.
Wenn Behördenpost den Alltag unterbricht: Was Eltern bei Rückforderungen der Familienbeihilfe wissen sollten. © Serhii, Adobe Stock
16.9.2025
Soziales

Familienbeihilfe: Wann das Finanzamt Geld zurückfordert – und was Eltern wissen müssen

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Die Familienbeihilfe ist für viele Eltern in Österreich eine wichtige Unterstützung. Doch was, wenn sich der Segen plötzlich in eine böse Überraschung verwandelt?

Monat für Monat erhalten viele Eltern in Österreich die Familienbeihilfe, mit der sie fest rechnen. Was viele nicht wissen: Die Familienbeihilfe kann unter bestimmten Umständen rückwirkend zurückgefordert werden – oft mit hohen Beträgen. Wer nicht mehr anspruchsberechtigt ist, muss das Finanzamt rechtzeitig informieren, damit die Zahlungen gestoppt werden. Sonst droht eine Rückforderung, die teuer werden kann.

Nach dem Schock über einen Rückforderungsbescheid fragen sich viele: „Warum muss ich das Geld zurückbezahlen, obwohl ich eine Mitteilung vom Finanzamt erhalten habe, in der steht, dass ich die Familienbeihilfe ausbezahlt bekomme? Ich bin davon ausgegangen, dass ich ein Recht auf das Geld habe.“ Leider ist das ein Irrglaube. Wenn die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe nicht mehr gegeben sind bzw. nicht gegeben waren, kann das Finanzamt das Geld zurückfordern. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Familien in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Damit es gar nicht erst zu einer Rückforderung kommt, lohnt sich ein Blick auf die häufigsten Stolperfallen. In welchen Situationen sollten Eltern besonders aufmerksam sein?

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8 Situationen, in denen Eltern hellhörig werden sollten

Das Finanzamt prüft regelmäßig und oft auch im Nachhinein, ob der Anspruch auf Familienbeihilfe noch besteht. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt waren, kann es zur Rückforderung kommen.

Das sind die häufigsten Stolpersteine:

1. Das Kind verdient zu viel (Zuverdienstgrenze)

Hat ein Kind, für das Eltern Familienbeihilfe beziehen, eigene Einkünfte – etwa durch einen Ferialjob, eine Lehre oder andere Tätigkeiten? Dann heißt es aufpassen. Es gibt eine bestimmte Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf. Wird diese Grenze überschritten, kann der Anspruch erlöschen. Das Finanzamt gleicht Daten ab und sieht oft erst im Nachhinein, ob das Kind zu viel verdient hat.

2. Ende der Ausbildung oder des Studiums

Familienbeihilfe gibt es in der Regel nur, solange ein Kind in Ausbildung oder in einem Studium ist. Was viele nicht wissen: Bricht das Kind die Ausbildung ab, beendet es das Studium vorzeitig oder zieht es sich zu lange hin (die vorgesehene Studienzeit wird deutlich überschritten), dann entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe. Melden Eltern das nicht, droht die Rückforderung.

3. Hauptwohnsitz im Ausland

Die Faustregel ist: Familienbeihilfe gibt’s für Kinder, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Zieht das Kind dauerhaft ins Ausland und verlegt seinen Hauptwohnsitz dorthin? Dann kann der Anspruch auf Familienbeihilfe erlöschen. Hier gibt es zwar Ausnahmen (z.B. für EU-/EWR-Bürger und -Staaten) aber eine Klärung ist unbedingt notwendig.

4. Das Kind heiratet

Klingt altmodisch, ist aber so: Wenn das Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird, den Bund der Ehe eingeht, kann das den Anspruch auf Familienbeihilfe beenden.

5. Falsche oder unvollständige Angaben im Antrag

Manchmal schleicht sich ein Fehler ein, man vergisst etwas anzugeben oder füllt den Antrag falsch aus. Auch wenn das nicht absichtlich geschieht – unwissentliche Falschangaben im ursprünglichen Antrag können dazu führen, dass der Anspruch von Anfang an nicht gegeben war. Die Folge: eine Rückforderung.

6. Doppelter Bezug

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass für dasselbe Kind zweimal Familienbeihilfe bezogen wird – zum Beispiel von zwei verschiedenen Personen. Das ist natürlich nicht erlaubt und führt unweigerlich zu einer Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Betrags. Das österreichische Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) regelt den Bezug der Familienbeihilfe und legt klar fest, dass diese pro Kind nur einmal gewährt wird.

7. Altersgrenze überschritten

Familienbeihilfe wird bis zu einem bestimmten Alter ausgezahlt, grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Für volljährige Kinder (ab 18 Jahren) besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe weiter, wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung (Schule, Lehre, Studium, Fachhochschule etc.) befindet. Die allgemeine Altersgrenze ist hier das 24. Lebensjahr.  In Ausnahmefällen kann die Familienbeihilfe auch bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden. Auch wenn das Finanzamt bei der Altersgrenze normalerweise sehr genau ist, kann es in seltenen Ausnahmefällen zu einer fehlerhaften Weiterzahlung kommen. Wird die Beihilfe über diese Altersgrenze hinaus bezogen, fordert das Finanzamt sie zurück.

8. Fehlende Studiennachweise / Studienerfolge

Gerade bei studierenden Kindern ist oft ein Nachweis über bestimmte Studienerfolge oder die regelmäßige Fortsetzung des Studiums notwendig. Werden diese Nachweise nicht fristgerecht erbracht oder erfüllt das Kind die notwendigen Kriterien nicht, kann der Anspruch auf Familienbeihilfe rückwirkend entfallen.

Was tun, um böse Überraschungen zu vermeiden

Es gibt viele Gründe, warum das Finanzamt die Familienbeihilfe zurückfordern kann. Das Wichtigste ist: Eltern sollten proaktiv sein und nicht warten, bis das Finanzamt auf sie zukommt.

Sobald sich etwas an den Verhältnissen ändert, die den Anspruch auf Familienbeihilfe beeinflussen könnten – sei es ein Job des Kindes, ein Studienabbruch, ein Umzug oder die Eheschließung –, sollten Eltern das Finanzamt sofort informieren. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Das erspart viel Ärger, Stress und vor allem: hohe Rückforderungen.

Bei komplexen Situationen, Unsicherheiten oder wenn sie bereits ein Rückforderungsschreiben erhalten haben, sollten Eltern uns umgehend kontaktieren, damit wird den Fall prüfen können.

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