Besorgte Mutter mit Kindern
Die Verzögerung bei der Auszahlung der Familienbeihilfe stellt viele Eltern vor ernste Probleme. © Adobe Stock, pololia
2. September 2021
Soziales

Familien warten noch immer auf Beihilfe

Familie,Frau,Politik,Sozialstaat

Obwohl das Finanzministerium Abhilfe versprach, werden die Beschwerden bei der AK nicht weniger: Seit Monaten warten Menschen auf die Familienbeihilfe. Viele würden das Geld dringend brauchen.

Inhaltsverzeichnis

Verheißungsvoll veröffentlicht die Regierung unter „finanz.at“ die Auszahlungstermine für die Familienbeihilfe 2021. In der Regel am 6. des Monats überweist der Bund das Geld auf das Girokonto der Eltern. Aber seit Frühjahr ist alles anders. Das Geld kommt nicht. Und wer bereits ein halbes Jahr gewartet hat, kann sich unter Umständen auf weitere sechs Monate einstellen. Das hat Klient:innen der AK Vorarlberg bereits in die Sozialhilfe getrieben. Was läuft da schief?

„Es geht um richtig viel Geld. 3,5 Milliarden Euro kamen 2019 auf dem Weg der Familienbeihilfe fast 1,8 Millionen Kindern zugute. Viele Familien sind darauf angewiesen. Denn ein paar hundert Euro mehr oder weniger kann Existenzen durchaus zum Kippen bringen.

In Zahlen

Im Jahr 2019 haben Eltern in Österreich im Jahresdurchschnitt für 1.754.854 Kinder Familienbeihilfe bezogen. Darunter waren 83.585 Kinder, die die erhöhte Familienbeihilfe erhielten. 513.850 Kinder und Jugendliche waren Schüler/innen und 96.276 Studierende. 362.749 hatten eine ausländische Staatbürgerschaft.

Schon vor der Covid-19-Pandemie kam es laut AK-Juristin Eva Maria Fischer-Schweigkofler immer wieder zu Wartezeiten. „Vor allem Eltern mit Auslandsbezug waren betroffen.“ Da musste erst geklärt werden, ob das Ausland oder Österreich die Familienbeihilfe leisten muss. Das hat mitunter zwei, drei Monate gedauert, „aber dann war’s durch.“

Ziemlich kalte Hotline

Inzwischen werden alle Fälle aus ganz Österreich nur noch in Wien bearbeitet. „Vermutlich fehlt dort die Erfahrung der speziellen Situationen mit Liechtenstein und der Schweiz“, die Fischer-Schweigkofler beim Finanzamt Feldkirch sehr wohl vorfand. Aber es hilft nix: Seit Anfang 2021 gibt es anstelle der bisherigen Finanzämter nur noch zwei: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Die bisherigen Finanzämter wurden zu Dienststellen zusammengelegt. Der Informationsqualität hat das enorm geschadet. Kaum jemandem gelingt es, in der Hotline des Finanzministeriums durchzukommen oder sie werden an Stellen weitergereicht, die keine Auskunft geben können. Da kann es schon vorkommen, dass ein Vorarlberger Hilfesuchender telefonisch im Burgenland strandet. Fischer-Schweigkofler erzählt von einer Klientin, die ihr Handy auf Lautsprecher geschaltet und beim Kochen neben den Herd gelegt hat. „Nach einer Dreiviertelstunde hat sie entnervt aufgegeben.“

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Enormer Nachholbedarf

Die Covid-19-Pandemie hat diese Lage noch einmal drastisch verschärft. Das Finanzamt ertrinkt offenbar in der Bearbeitung und Prüfung der vielen Anträge. Was hat die Flut verursacht? Um Familienhilfe nach dem 18. Geburtstag beziehen zu können, müssen die Betroffenen den Anspruch nachweisen. Dazu schickt das Finanzamt zur Prüfung des (weiteren) Anspruches ein Aufforderungsschreiben an die Bezieher:innen. Während der Pandemie wurden die Prüfungen anfangs ausgesetzt, um Familien zu entlasten. Ende März 2021 begannen die Einzelfallprüfungen von vorn. Das Finanzministerium hat an 233.000 Bezieher:innen von Familienbeihilfe Aufforderungen zum Nachweis geschickt. Das entspricht zwei Drittel eines ganzen Jahrespensums. Bis 20. August langten 207.000 Antworten ein. Der Berg wird allmählich abgearbeitet. Über 90 Prozent seien schon erledigt, heißt es im Finanzministerium. „Aber davon spüren wir in Vorarlberg nichts.“ Noch immer häufen sich die Beschwerden, auch von Eltern mit Neugeborenen.

Ein klassischer Verlauf

Eva Maria Fischer-Schweigkofler skizziert den prototypischen Fall: „Die Mama ist daheim, der Vater arbeitet im Ausland.“ Nach ihrem Antrag auf Familienbeihilfe hören sie monatelang nichts mehr. Dann folgt nach Monaten die Aufforderung, Unterlagen vorzulegen.“ Das perfide ist: Ab Eingang des Antrags hat das Finanzamt sechs Monate Zeit diesen zu erledigen. Setzt es gegen Ende der Frist eine Amtshandlung, beginnt die Frist von vorne. Damit sind uns die Hände gebunden, da es keine rechtliche Möglichkeit gibt, das Verfahren zu beschleunigen. „Die gewährte Familienbeihilfe aber ist die Anspruchsvoraussetzung fürs Kinderbetreuungsgeld von der ÖGK.“ Und an dieser Geldleistung der ÖGK hängt der Krankenversicherungsschutz. Ergo: Die betroffenen Frauen warten nicht nur aufs Geld, sie und ihre Kinder sind auch nicht versichert.


Forderungen der AK

  • Mehr Personal, um Anträge und Anspruchsprüfungen zügig zu bearbeiten und durchführen zu können, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und die Erreichbarkeit der Hotline sicher zu stellen sowie die Beantwortung von inhaltlichen Fragen der Bezieher:innen auch über die Hotline zu gewährleisten.
  • Die Lücke im Versicherungsschutz muss geschlossen werden.

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