Ein Baum ist auf ein Haus gestürzt und hat einen Zaun zerstört.
Sommerzeit ist leider auch Sturmzeit – und das hat manchmal schlimme Folgen. © photofranz56, Adobe Stock
9.8.2024
Konsum

Achtung, Unwetter! Das gilt bei Schäden

Bauen & Wohnen,Beratung,Freizeit,Konsum,Ratgeber,Wissen,Wohnen

Sommer, Sonne … – Unwetter! So schön das Sommerwetter auch ist, meist folgt auf das Hoch ein kräftiges Tief. Und das hat nicht selten Starkregen, Gewitter, Hagel und Sturm im Gepäck. Aber was gilt eigentlich bei Schäden durch Unwetter?

In diesem Beitrag:


#1: Wirf einen Blick in die Versicherungspolizze

Klingt altmodisch, aber stimmt halt leider: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wirf deshalb am besten gleich einen Blick in deine Versicherungsunterlagen. 

Bist du gegen Unwetterschäden überhaupt versichert? Sind die Versicherungssummen realistisch? Hast du kürzlich angebaut oder beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage aufgestellt? Dann solltest du auch checken, ob diese mitversichert ist.

Ab Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 Stundenkilometern spricht man von einem Sturm. Deckt ein solcher z.B. das Dach ab oder werden Dachziegel durch Hagel zertrümmert, ist der Schaden über die Gebäudeversicherung gedeckt. Kommt es in weiterer Folge z.B. durch das Eindringen von Regenwasser zu Beschädigungen des Wohnungsinhaltes ist dafür grundsätzlich die Haushaltsversicherung zuständig. 

Vorsicht: bei Schäden aus witterungsbedingten Niederschlägen (Starkregen), Hochwasser. Überschwemmung oder Vermurung, sind die Versicherungssummen meist sehr begrenzt und liegen oft nur zwischen 4.000 Euro und 10.000 Euro. 

Hagelschäden an Autos werden nur durch Kaskoversicherungen gedeckt – die eigene Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden nicht.

Und generell sollten Gartenmöbel, Trampolin und Co. bei Unwettergefahr stets sturmsicher aufgestellt oder untergebracht sein.


#2: Melde dich bei deinem Arbeitgeber

Es regnet so stark, dass Straßen überflutet sind? Der Sturm hat einen Baum auf die Gleise stürzen lassen und nun wurde der Zugverkehr eingestellt? Keine Panik: Wenn du wegen eines Naturereignisses nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Arbeit kommen kannst, ist das kein Entlassungsgrund. Allerdings bist du in der Pflicht, deinem Arbeitgeber sofort Bescheid zu sagen und alles Zumutbare zu unternehmen, um zur Arbeitsstelle zu gelangen.

Gibt es wirklich gar keine Möglichkeit für dich, zur Arbeit zu kommen, und bist du daran nicht selbst Schuld, liegt möglicherweise ein Dienstverhinderungsgrund vor und du hast sogar Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Mehr zu Dienstverhinderungsgründen gibt es hier.


#3: Grenze den Schaden ein

Oje, zu spät: Das Unwetter hat dich erwischt und nun dringt Wasser ins Dach oder in den Keller ein. In dem Fall solltest du auf jeden Fall versuchen, den Schaden so gut wie möglich einzugrenzen. Das heißt etwa Eimer unter tropfende Löcher stellen, eingetretenes Wasser abschöpfen oder Gegenstände ins Trockene schaffen. Mach für die Versicherung auch unbedingt ein Davor-Foto, bevor du dich ans Werk machst.

Aber Achtung: Deine Sicherheit geht immer vor! Betritt das Haus oder den Keller also nur dann, wenn es sicher für dich ist.


#4: Dokumentiere und melde den Schaden

Mach sofort eine Schadensmeldung. Denn bei den meisten Versicherungen müssen Schäden innerhalb sehr kurzer Fristen (z.B. innerhalb von drei Tagen) gemeldet werden.

Dafür heißt es nun auch noch einmal fotografieren. Hast du das Nötigste in deiner Macht stehende unternommen, musst du nämlich den Schaden dokumentieren. Mach also Fotos und Videos von allem, was in Mitleidenschaft gezogen wurde und notiere dir alle Schäden.

Diese Liste übermittelst du dann schriftlich an deine Versicherung – und zwar so schnell wie möglich. Denn bei den meisten Versicherungen müssen Schäden innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.

Wichtig: Wenn du den Schaden gemeldet hast und noch auf die Antwort der Versicherung wartest, solltest du trotzdem nichts entsorgen – auch wenn die Dinge kaputt oder wertlos geworden sind.


#5: Lass die Schäden beheben

Ein Fliesenboden muss neu gelegt werden? Die Wand braucht einen neuen Putz? Frag dafür Fachbetriebe an, lass dir von ihnen Kostenvoranschläge geben und leite sie an deine Versicherung weiter.

Achtung: Gib die Arbeiten erst dann in Auftrag, wenn deine Versicherung dir die Reparaturfreigabe erteilt hat! Meist wird der Schaden zuvor von einem Sachverständigen der Versicherung begutachtet. Andernfalls kann es passieren, dass sich deine Versicherung weigert, die Kosten zu übernehmen und du selbst zahlen musst.

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