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„Wir brauchen eine Mietpreisbremse!“
Am 1. Juli 2023 steht die nächste Mietenerhöhung am. AK Präsident Bernhard Heinzle fordert von der Regierung endlich preisdämpfende Maßnahmen.
In diesem Beitrag:
Die durchschnittlichen Betriebskosten liegen in Österreich laut Statistik Austria bei 2,5 Euro pro Quadratmeter. Jedoch sind Betriebskosten bis 3,5 Euro pro Quadratmeter nicht ungewöhnlich, weil die Höhe zum Teil auch vom Nutzungsverhalten der Bewohner:innen abhängt.
Wie sieht das bei dir aus?
Hier erfährst du, wie eine Betriebskostenabrechnung aussehen muss, was abgerechnet werden darf und was nicht – und wie du gegen falsche Abrechnungen vorgehen kannst.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bzw. im gemeinnützigen Wohnbau müssen Vermieter:innen bis zum 30. Juni des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres eine Abrechnung legen. Jedoch gibt es eine „Nachfrist“, die üblicherweise am 31. Dezember endet.
Im Teilanwendungsbereich des MRG bzw. bei Vollausnahmen aus dem Anwendungsbereich des MRG bestimmt sich die Frist nach der Vereinbarung im Mietvertrag. Die Legung einer Betriebskostenabrechnung kann auch bis zu drei Jahre im Nachhinein erfolgen.
Grundsätzlich genügt es, wenn die Abrechnung an einer geeigneten Stelle im Haus aufliegt. In der Praxis wird dir als Mieter:in die Abrechnung jedoch direkt übermittelt.
Im Vollanwendungsbereich des MRG bzw. im gemeinnützigen Wohnbau ist ein Guthaben spätestens zum auf die Abrechnung zweitfolgenden Termin der Zahlung des Mietzinses fällig. Im Teilanwendungsbereich bzw. bei Vollausnahmen aus dem Anwendungsbereich des MRG bestimmt sich die Frist nach der Vereinbarung im Mietvertrag.
Im Vollanwendungsbereich des MRG bzw. im gemeinnützigen Wohnbau ist eine Nachforderung spätestens zum auf die Abrechnung zweitfolgenden Termin der Zahlung des Mietzinses fällig. Im Teilanwendungsbereich bzw. bei Vollausnahmen aus dem Anwendungsbereich des MRG bestimmt sich die Frist nach der Vereinbarung im Mietvertrag.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bzw. im gemeinnützigen Wohnbau bekommst du eine Gutschrift bzw. Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung, wenn du zum Zeitpunkt der Fälligkeit Mieter:in ist. Dies führt zur fragwürdigen Konstellation, dass ein neuer Mieter, der im Vorjahr das Objekt noch nicht bewohnt hat, eine Nachzahlung oder Gutschrift des Vormieters erhält. Die gesetzliche Regelung gilt nur für die Betriebskosten, nicht jedoch für die Kosten der Heizung und des Warmwassers.
Im Teilanwendungsbereich bzw. bei Vollausnahmen aus dem Anwendungsbereich des MRG gibt es keine gesetzliche Regelung, weshalb die Kostentragung im Mietvertrag vereinbart werden muss.
Ja, du hast ein Recht, zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung die Belege beim Vermieter oder der Hausverwaltung einzusehen.
Oftmals werden Kosten verrechnet, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden bzw. nicht vom MRG gedeckt sind. Vorsicht ist geboten, wenn die Betriebskostenabrechnung nicht direkt an dich als Mieter:in ausgestellt wurde, sondern auf den Vermieter lautet. Diese Abrechnung kann grundsätzlich weitere, dir als Mieter:in nicht verrechenbare Kosten enthalten. Enthält eine Betriebskostenabrechnung allgemein bezeichnete Positionen, wie etwa „Sonstiges“ oder „Betriebskosten“ solltest du diese hinterfragen. Um eine eventuelle Änderung festzustellen, hilft es, wenn du die Betriebskostenabrechnungen der vergangenen Jahre vergleichst.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bzw. im gemeinnützigen Wohnbau gibt es einen vorgeschriebenen Katalog an Positionen von Betriebskosten. Die konkrete Bezeichnung der zulässigen Kosten ist sehr umfangreich und findet sich in den §§ 21 bis 24 Mietrechtsgesetz (Wasserversorgung, Verbrauchsermittlung, Kanal, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung, div. Versicherungen des Gebäudes, Hausverwaltungsentgelt, Hausbetreuungskosten, besondere Aufwendungen für Allgemeinflächen, Grundsteuer etc.) Die Verrechnung zusätzlicher Positionen ist unzulässig.
Außerhalb dieses Anwendungsbereichs können weitere Positionen verrechnet werden. Dies muss allerdings im Mietvertrag definiert werden. Jedoch können nicht jegliche Kosten des Vermieters auf dich als Mieter:in überwälzt werden. Welche Positionen du tatsächlich tragen musst, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Kritisch zu hinterfragen sind jedenfalls die Tragung von Kosten der Instandhaltung sowie der Reparaturrücklage.
Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung mit dem Vermieter, muss in Vorarlberg das zuständige Bezirksgericht in der Sache entscheiden. Außerhalb Vorarlbergs gibt es in manchen Städten vorgelagerte Streitschlichtungsstellen.
Komplexe Fragen, einfach erklärt. In der AK Broschüre „Mietrecht für Mieter“ erfährst du Antworten zu den wichtigsten Punkten: von der Wohnungssuche über den Mietvertrag bis zur Übergabe der Wohnung.
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Dem Land ist die KIM-Verordnung ein Dorn im Auge. Dabei schafft gerade diese Verordnung nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien. Die Landesregierung sollte besser endlich die Wohnproblematik lösen, betont AK Präsident Bernhard Heinzle. Denn ob Miete oder Eigentum – das Wohnen in Vorarlberg ist kaum mehr zu bezahlen.
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In den kommenden Wochen ist es wieder so weit: Die Betriebskostenabrechnungen trudeln in den Briefkästen der Mieter:innen ein – und damit auch die Heizkostenabrechnungen. Damit du dabei nur das zahlst, was du wirklich zahlen musst, haben wir für dich sechs Dinge, die du jedenfalls bei deiner Abrechnung checken solltest.
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