Arbeit
1504 Euro für Lehrling erkämpft
Was es bedeutet, wenn sich die Arbeiterkammer stark macht, zeigt der aktuelle Fall einer jungen Frau im Oberland.
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Die Abrechnungen und insbesondere die Endabrechnung des Arbeitgebers ständig zu überprüfen, empfiehlt sich – auch bei sehr großen Dienstgebern mit vielen Mitarbeitern und daher einer großen Erfahrung in der Lohnverrechnung. Zuletzt konnten die Rechtsberater der AK einem langgedienten Mitarbeiter auf dem Weg in die Pension mehr als 26.000 Euro brutto zusätzlich verschaffen!
Herr P. war über 30 Jahre in einem international tätigen Unternehmen aus Vorarlberg beschäftigt. Nach längerem Krankenstand trat er seine Pension an und das Arbeitsverhältnis endete. Die Endabrechnung des Dienstgebers ließ Herr P. von seiner Arbeiterkammer überprüfen – glücklicherweise. Denn dabei stellte sich heraus, dass bei der Berechnung der Abfertigung und der Urlaubsersatzleistung nicht die maßgeblichen Durchschnittseinkommen unter Berücksichtigung der Überstunden und Zulagen zu Grunde gelegt wurden. Eine rückwirkende Überprüfung der Entgeltfortzahlungen infolge der Krankheit ergab zudem, dass auch hier die durchschnittlichen Überstunden und Zulagen nicht richtig berücksichtigt wurden
Die Arbeiterkammer intervenierte und erwirkte, dass vom Arbeitgeber eine Abfertigungsdifferenz von mehr als 10.000 Euro brutto nachbezahlt wurde. Die Berechnungsgrundlagen teilte der Arbeitgeber jedoch nicht mit. Betreffend die Urlaubsersatzleistung und die Entgeltfortzahlung erfolgte zunächst keine Nachverrechnung.
Die Arbeiterkammer prüfte abermals und schritt erneut erfolgreich ein: Das Unternehmen hat in weiterer Folge die Abrechnung noch einmal korrigiert und eine weitere Differenz an Abfertigung von über 4700 Euro brutto, eine Differenz an Entgeltfortzahlung von mehr als 6000 Euro brutto und eine Differenz an Urlaubsersatzleistung von mehr als 3300 Euro brutto nachverrechnet, sodass es insgesamt zu einer Nachverrechnung von mehr als 24.000 Euro brutto kam.
Doch damit nicht genug: Durch die zu niedrige Entgeltabrechnung während der Krankheit war auch die der ÖGK gemeldete Bemessungsgrundlage zu niedrig, sodass es zu einer Krankengeldnach-
zahlung von mehr als 1700 Euro netto kam.
Bei einem schwankenden Einkommen und regelmäßiger Abrechnung und Auszahlung von Zulagen und Überstunden empfiehlt es sich daher, die Abrechnungen im Falle von bezahlten Abwesenheiten wie Krankheit und Urlaub zu prüfen. Wenn die Dienstgeber die durchschnittlichen Bezüge nicht richtig verrechnen, hat das wesentliche Auswirkungen auf das laufende Entgelt und damit auf die Beitragsgrundlagen für die Kranken- und Pensions-, sowie auf die Arbeitslosenversicherung, was zu erheblichen Folgefehlern führen kann. Im Hinblick auf mögliche Verfallsfristen sollten Dienstnehmer die monatlichen Abrechnungen stets prüfen oder bei Fragen mit der Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen:
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