Konsum
Wie im Urlaub: Ausflugsziele in und um Vorarlberg
Im Sommer in die Ferne reisen? Musst du gar nicht. Denn mit diesen fünf Ausflugstipps für Vorarlberg und die Umgebung fühlt sich das Zuhausebleiben wie Urlaub an.
Inhaltsverzeichnis
Wahrscheinlich hast auch du in der Pandemie schon Bekanntschaft mit Kurzarbeit gemacht? Im Mai 2020 waren 1,3 Millionen Arbeitnehmer:innen davon betroffen. Die Zahlen gingen in den vergangenen Monaten kontinuierlich nach unten. Johannes Kopf ist überzeugt: Mit dem heute gestarteten Lockdown wird sich das schnell wieder ändern. Der AMS-Chef erwartet bis zu einer halben Million Menschen in Kurzarbeit.
Und leider ist es, wie so oft in Österreich, wieder einmal kompliziert. Eins, zwei, drei, vier oder fünf: Für jede Phase der Kurzarbeit gelten andere Regeln. In welcher Phase sich dein Arbeitgeber befindet, hängt davon ab, wann die Kurzarbeit in deinem Betrieb startete.
Auf der Plattform „Job und Corona“ – eine gemeinsame Initiative der Arbeiterkammern und des ÖGB – findest du Antworten auf mehr als 40 Fragen zur Kurzarbeit.
Mehr als 40 Antworten zur KurzarbeitWer in Kurzarbeit ist, hat übrigens noch Glück. Von der Kurzarbeit zur Arbeitslosigkeit ist es leider oft nicht weit – und wer seinen Job verliert, ist schnell armutsgefährdet. Deshalb fordern wir: Arbeitslosengeld rauf! Warum das wichtig ist, erklärt dir der Politikwissenschafter Emmerich Tálos auf unserem YouTube-Kanal.
Die Bundesregierung empfiehlt's und bittet (statt es wie andere europäische Länder zu verordnen) Arbeitgeber, Homeoffice zuzulassen – doch Homeoffice ist und bleibt in Österreich noch immer Vereinbarungssache. Die Arbeit von zu Hause muss zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Und das schriftlich. Es gibt kein Recht auf, aber auch keinen Zwang zum Homeoffice.
Auf unserer Website findest du eine Mustervorlage für eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber.
Mustervereinbarung zum Homeoffice (PDF)Was macht man als Mutter oder Vater, wenn eine Klasse oder Kindergartengruppe nach Hause geschickt wird oder das eigene Kind in Quarantäne muss, weil es sich selbst mit Corona infiziert hat oder Kontaktperson ist? Eines sicher nicht: Den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, das Kind zu Hause betreuen zu dürfen. Auf Sonderbetreuungszeit gibt es dank Arbeiterkammern und ÖGB einen Rechtsanspruch!
Auch der Kampf für die Verlängerung hat sich gelohnt. Im Oktober 2021 hat die Regierung beschlossen, dass der Rechtsanspruch auch für die Zeit zwischen 1. September 2021 und 31. Dezember 2021 gilt.
Mehr zur SonderbetreuungWie wichtig der Einsatz der Arbeiterkammer für die Rechte von Arbeitnehmer:innen ist, zeigt sich auch am Beispiel der telefonischen Krankschreibung. Die gute Nachricht gleich vorweg: Sie wird bis zum 28. Februar 2022 verlängert!
Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Pandemie haben wir in der ÖGK auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gepocht. Wirtschaft und Arbeitgeberseite versuchten die Verlängerung zu verhindern!
Mehr zum KrankenstandDie Bundesregierung hat angekündigt, dass die Impfpflicht in Österreich kommt. Die Arbeiterkammer hat zur Impfung eine klare Haltung: Lass dich bitte impfen!
Die Impfung ist das einzige Mittel, das uns aus dieser Krise bringt. Warte nicht (auf die Impfpflicht).
Lass dich impfen. Damit schützt du deine eigene und die Gesundheit anderer – und trägst dazu bei, dass es keine weiteren Lockdowns braucht, dass keine Arbeitsplätze verloren gehen und dass Kinder und Jugendliche nicht noch mehr unter der Pandemie leiden.
Und du zeigst damit, dass du auch an jene denkst, die seit fast zwei Jahren jeden Tag um jedes Leben kämpfen: Das Personal in den Spitälern und in der Pflege.
Jetzt zur Impfung anmelden!© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258