Arbeit
Wenn's von Anfang an drückt
Wie bei neuen Schuhen zeigt sich auch im Job schnell, ob’s passt. Deshalb ist die Probezeit der entscheidende Testlauf.
Das österreichische Pensionssystem steht auf drei Säulen – staatlich, betrieblich, privat. Für die meisten Arbeitnehmer:innen zählt vor allem die erste: die gesetzliche Pension. Das System ist schnell erklärt: Sie arbeiten und zahlen dabei mit jedem Monatsgehalt einen Betrag auf Ihr Pensionskonto ein.
Wenn Sie lange genug gearbeitet und die notwendigen Beitragsmonate erreicht haben, können Sie in Pension gehen. Die Pensionshöhe ergibt sich daraus, wie lange Sie eingezahlt haben und wie hoch Ihr Einkommen war.
Doch so einfach die Theorie ist, so kompliziert ist die Praxis. Denn es gibt nicht nur »die eine« Pension – sondern viele, neben der bereits skizzierten Alterspension etwa die »Hacklerpension« für Langzeitversicherte, die Schwerarbeitspension für physisch und psychisch besonders anstrengende Arbeiten und die Pension wegen Krankheit, die sogenannte Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
Als wäre das nicht schon kompliziert genug, gibt es mit diesem Jahr auch zwei bedeutende Änderungen. Zum einen wurden nun alle Pflegeberufe in die Schwerarbeitspension aufgenommen; ein wichtiger Schritt, den die AK Vorarlberg bereits seit Jahren forderte. Die tatsächliche Umsetzung hat aber durchaus Schwächen: Pflege ist weiblich, es arbeiten vorrangig Frauen in dieser Branche. Sie müssen aber noch immer den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit daheim leisten – arbeiten also wegen der Betreuung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen oft in Teilzeit oder fallen für Monate und Jahre gleich ganz aus. Die erforderlichen Versicherungsmonate für die Schwerarbeitspension zu erreichen, ist da so gut wie unmöglich – und so kommt das Modell oftmals nicht bei denen an, für die es gedacht ist. Die Lösung? Eine konsequente Überarbeitung der Zugangsvoraussetzungen.
Zum anderen löst seit diesem Jahr die neue Teilpension das bisherige Modell der Altersteilzeit schrittweise ab. Mit der Teilpension kann das Arbeitspensum flexibler reduziert werden. Gleichzeitig wird bereits ein Teil der Pension bezogen und vom Teilzeitgehalt weiter auf das Pensionskonto eingezahlt. Klingt zunächst gut, allerdings: Die letztendliche Höhe der Alterspension sinkt dadurch, da ab Bezug die Teilpension mit Abschlägen behaftet ist und von deren Bezug an weniger aufs Pensionskonto eingezahlt wird.
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