01.04.2026
Soziales
Bringt die neue Teilpension für mich Vorteile?
Arbeit,Pension,Ratgeber,Wissen
Einen sanften Übergang in die Pension wünschen sich viele. Seit 1. Jänner 2026 gibt es dafür neu die sogenannte Teilpension. Sie ergänzt das bisherige Modell der Altersteilzeit.
Die gute Nachricht: Die Teilpension bringt einige Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen – von mehr Flexibilität bis zur Möglichkeit, über das Regelpensionsalter hinaus weiterzuarbeiten und damit die Pension zu erhöhen.
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»Wenn Sie die Teilpension in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie grundsätzlich nur zwei Voraussetzungen erfüllen«, erläutert Franz Beck, Leiter der Sozialrechtsabteilung der AK Vorarlberg. »Zum einen müssen Sie das Regelpensionsalter erreicht haben oder die Bedingungen für eine vorzeitige Pension erfüllen. Zum anderen müssen Sie Ihre Arbeitszeit nachweislich um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduzieren.«
Wie auch bei der Altersteilzeit müssen bei der Teilpension beide Seiten eine Einigung hinsichtlich der Dauer und des Ausmaßes der Arbeitszeitreduktion erzielen. Ein großer Unterschied zwischen Altersteilzeit und Teilpension zeigt sich in der Finanzierung und den Auswirkungen auf das Pensionskonto.
Bei der Altersteilzeit erhalten Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber einen Lohnausgleich in Höhe von 50 Prozent der Arbeitszeitreduktion. Die Pensionsbeiträge werden dabei weiterhin auf Basis des ursprünglichen Vollzeitgehalts berechnet, was sicherstellt, dass die spätere Pension nicht sinkt.
Bei der Teilpension wird ein Teil des Pensionskontos aufgelöst und eine Teilpension, je nach Pensionsmodell, mit Abschlägen ausbezahlt. Da die Pensionsbeiträge während dieser Phase nur noch auf Basis des reduzierten Teilzeitgehalts berechnet werden, fällt die endgültige Pension niedriger aus als bei der Altersteilzeit – aber immer noch deutlich höher als bei einem sofortigen Pensionsantritt. Zudem kann sich die endgültige Pension durch längere Beitragszahlung noch deutlich erhöhen, wenn man über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet (was bei Altersteilzeit nicht möglich ist).
»Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilpension für Arbeitnehmer:innen durchaus Vorteile bringen kann«, erklärt Franz Beck.
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| Teilpension | Altersteilzeit |
| Nur möglich wenn der Arbeitgeber zustimmt | Nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt |
| Sie können so lange in Teilpension bleiben, wie Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart haben – und auch über das reguläre Pesionsanstrittsalter hinaus arbeiten. | Die maximal mögliche Dauer verkürzt sich seit 2026 schrittweise. |
| Sie können die Arbeitszeit flexibel um 25 bis 75 Prozent reduzieren. | Die Stunden können nur um 40 bis 60 Prozent reduziert werden. |
Teilpension anhand eines Beispiels
Angenommen, Sie arbeiten Vollzeit (40 h) für 3.500 Euro brutto und gehen in Teilpension. Wie viel bekommen Sie mit 25 %, 50 % oder 75 % weniger Arbeitszeit? So viel ist sicher: Es ist mehr als bei vorzeitigem Pensionsantritt (2.700 Euro brutto).
Ihr Ruhestand ist schon in Griffweite? Nutzen Sie jetzt den kostenlosen AK Pensionsservice und lassen Sie sich von den AK Expert:innen beraten!
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