Arbeit
10 Fakten zur Pflegefreistellung
Das Kind wird krank, muss gepflegt werden – und ans zur Arbeit gehen ist nicht zu denken. Was nun? Die Antwort kann lauten: Pflegefreistellung. Die AK Vorarlberg erklärt, was sich dahinter verbirgt.
In diesem Beitrag:
Eltern haben nun Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung, um ihre Kinder zu einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Das hat der Nationalrat bereits im Juli beschlossen, seit 1. November ist die Regelung nun in Kraft.
Während der Freistellung haben die Mütter und Väter Anspruch Pflegekarenzgeld und einen besonderen Kündigungsschutz.
Ja, das ist möglich. Wichtig dabei ist aber, dass beide Elternteile nicht gleichzeitig freigestellt sein können.
Reha-Maßnahmen sind erfolgreicher, wenn Eltern ihre Kinder begleiten können und sie so unterstützen. Das ist sogar in Reha-Plänen so vorgesehen. Allerdings scheiterte es bislang an den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten. Mit der Freistellung ist es Eltern nun einfacher möglich, ihre Kinder in eines der sechs Kinder-Rehabilitationszentren in Österreich mit insgesamt 343 Betten für Kinder und Jugendliche sowie fast ebenso vielen Betten für Angehörige zu begleiten.
Die Arbeiterkammer hat sich über lange Zeit hinweg immer wieder vehement für die Einführung der Elternfreistellung eingesetzt. „Jede Mutter und jeder Vater kann sich vorstellen, wie schlimm es ist, wenn das eigene Kind krank ist. Und dass man rund um die Uhr bei ihm sein will, um Liebe und Trost zu spenden“, stellt AK Präsident Heinzle klar. „Aus diesem Grund haben wir als AK Vorarlberg die Freistellung für Eltern während der Kinder-Reha gefordert. Dass diese Freistellung nun beschlossen wurde und gesetzlich verankert wird, ist ein großartiger Erfolg – und zwar in erster Linie für das Wohl und die Gesundheit der Kinder.“
Falls du noch weitere Fragen zum Pensionssplitting oder generell zur Pension hast, helfen dir unsere AK Expert:innen gern weiter:
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