Seit November können Eltern ihre Kinder in die Reha begleiten – ein Erfolg der AK.
Seit November können Eltern ihre Kinder in die Reha begleiten – ein Erfolg der AK. © Helena Lopes, Pexels
17.11.2023
Soziales

Neue Freistellung für Kinder-Reha: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Seit dem 1. November haben Eltern ein Recht auf Freistellung, um ihre Kinder in die Reha begleiten zu können. Damit ist eine langjährige Forderung der AK endlich in die Tat umgesetzt worden. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

In diesem Beitrag:

Für deine Rechte

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#1: Was ist neu?

Eltern haben nun Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung, um ihre Kinder zu einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Das hat der Nationalrat bereits im Juli beschlossen, seit 1. November ist die Regelung nun in Kraft.

#2: Was gilt für die Eltern?

Während der Freistellung haben die Mütter und Väter Anspruch Pflegekarenzgeld und einen besonderen Kündigungsschutz.

#3: Können Eltern die Freistellung aufteilen?

Ja, das ist möglich. Wichtig dabei ist aber, dass beide Elternteile nicht gleichzeitig freigestellt sein können.

 #4: Warum gibt es die Freistellung?

Reha-Maßnahmen sind erfolgreicher, wenn Eltern ihre Kinder begleiten können und sie so unterstützen. Das ist sogar in Reha-Plänen so vorgesehen. Allerdings scheiterte es bislang an den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten. Mit der Freistellung ist es Eltern nun einfacher möglich, ihre Kinder in eines der sechs Kinder-Rehabilitationszentren in Österreich mit insgesamt 343 Betten für Kinder und Jugendliche sowie fast ebenso vielen Betten für Angehörige zu begleiten.

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

#5: Was hat die AK damit zu tun?

Die Arbeiterkammer hat sich über lange Zeit hinweg immer wieder vehement für die Einführung der Elternfreistellung eingesetzt. „Jede Mutter und jeder Vater kann sich vorstellen, wie schlimm es ist, wenn das eigene Kind krank ist. Und dass man rund um die Uhr bei ihm sein will, um Liebe und Trost zu spenden“, stellt AK Präsident Heinzle klar. „Aus diesem Grund haben wir als AK Vorarlberg die Freistellung für Eltern während der Kinder-Reha gefordert. Dass diese Freistellung nun beschlossen wurde und gesetzlich verankert wird, ist ein großartiger Erfolg – und zwar in erster Linie für das Wohl und die Gesundheit der Kinder.“

Noch Fragen?

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