191. Vollversammlung der AK Vorarlberg
Bei der AK Wahl werden die 70 Kammerrät:innen, hier bei der jüngsten Vollversammlung, gewählt. © Dietmar Stiplovsek
20.11.2023
Soziales

AK Wahl 2024 – Alles was du dazu wissen musst: was, wann, wer, wo?

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Vom 26. Jänner bis zum 8. Februar 2024 findet die nächste AK Wahl in Vorarlberg statt. Doch was wird da überhaupt gewählt – und wie und wo und von wem? In diesem Beitrag erfährst du, was du als AK Mitglied dazu wissen musst und warum es für deine Rechte und Interessen als Arbeitnehmer:in wichtig ist, zur AK Wahl zu gehen.

In diesem Beitrag:

Für deine Rechte

Die Arbeiterkammer ist #deineStimme. Mit dem AK Newsletter erfährst du immer als Erstes, wofür wir uns einsetzen.

Seit mehr als 100 Jahren gibt es die AK Vorarlberg. Und genau so lange gibt es das Parlament der Kammer. Es setzt sich aus 70 gewählten Kammerrät:innen zusammen, die ihrerseits wiederum den  AK Präsidenten oder die AK Präsidentin wählen. In nur zwei Monaten steht die nächste AK Wahl an, vom 26. Jänner bis zum 8. Februar. Dann ist wieder jede:r der über 170.000 Arbeitnehmer:innen in Vorarlberg aufgerufen, die Kammerrät:innen zu wählen – und damit indirekt also auch den AK Präsidenten oder die AK Präsidentin.

Inhalte mitbestimmen – deshalb wählen gehen!

Doch die AK Wahl entscheidet nicht einfach nur darüber, wer das Parlament anführt. Mit dieser wichtigen Abstimmung entscheiden die Arbeitnehmer:innen im Land auch mit, für welche Belange sich in den nächsten fünf Jahren eingesetzt werden soll. Braucht es einen Fokus auf Bauen und Wohnen? Auf sozialer Gleichberechtigung? Oder auf Integration? Du als AK Mitglied und Wähler:in hast es in der Hand.

191. Vollversammlung der AK Vorarlberg
Die gewählten Kammerrät:innen kommen in der Vollversammlung zusammen und entscheiden dann über das Engagement der AK. © Dietmar Stiplovsek


Ja zur AK!


Egal, welche Fraktion und damit welchen Fokus du mit deiner Wahl unterstützen möchtest: Deine Stimme ist immer eine Stimme für die AK. Denn eine starke Wahlbeteiligung stärkt die Kammer, sodass die sich auch weiterhin von Kräften für ihre Mitglieder einsetzen kann – etwa mit Beratungen zu Themen wie Wohnen und Miete, Karenz und Mutterschutz, Aus- und Weiterbildung, Steuern und Geld, Konsumentenschutz oder Vertragsangelegenheiten. Und das stets kostenlos.

Was wird gewählt?

Kurz gesagt: Die 70 Mitglieder der AK Vollversammlung. Diese bildet das Parlament der Arbeitnehmer:innen, das deine Rechte und Interessen vertritt.

Die Arbeiterkammer ist die größte Interessensvertretung für Arbeitnehmer:innen. Die Mitglieder der Arbeiterkammer – also die Arbeitnehmer:innen im Land – entscheiden mit Ihrer Stimme über die Zusammensetzung der AK Vollversammlung. Sie ist das Parlament der Arbeitnehmer:innen und hat den gesetzlichen Auftrag, deren Interessen etwa in Fragen des Arbeits-, Sozial- und Konsumentenrechts zu vertreten. Sie besteht aus 70 großteils ehrenamtlich tätigen Kammerrät:innen verschiedener Fraktionen. Bei der Wahl können die AK Mitglieder also auch den politischen Kurs ihrer Interssensvertretung mitbestimmen. Die Vollversammlung wählt schließlich die Präsidentin oder den Präsidenten, Vorstand und Kontrollausschuss. Dazu tritt sie zweimal jährlich zusammen.

Auch darüber, wer AK Präsident:in ist – so wie hier AK Präsident Bernhard Heinzle – entscheidet die Vollversammlung. Und mit deiner Stimme entscheidest du darüber mit.
Auch darüber, wer AK Präsident:in ist – so wie hier AK Präsident Bernhard Heinzle – entscheidet die Vollversammlung. Und mit deiner Stimme entscheidest du darüber mit. © Lisa Mathis


Wann wird gewählt?

Die AK Wahl findet alle fünf Jahre statt. Der nächste Wahlzeitraum in Vorarlberg  ist vom 26. Jänner bis 8. Februar 2024.

Wer darf wählen?

Bei der AK Wahl sind alle Arbeitnehmer:innen wahlberechtigt, egal aus welchem Land sie kommen und welche Staatsbürgerschaft sie besitzen.

Wahlberechtigt ist jede:r, der mit dem Stichtag 23. Oktober 2023 unselbständig beschäftigt oder freie:r Dienstnehmer:in. Aber auch, wer zum Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, in Karenz, Zivildiener:in, Präsenzdiener:in oder arbeitslos ist, kann mitbestimmen. Man muss dazu nur einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen. Das AK Wahlbüro informiert dich darüber rechtzeitig schriftlich.

191. Vollversammlung der AK Vorarlberg
Die Kammerrät:innen setzen sich mit Leidenschaft für die Belange der Arbeitnehmer:innen ein. © Dietmar Stiplovsek


Wo wird gewählt?

Du kannst direkt in deinem Betrieb wählen oder durch Briefwahl. Beides geht einfach und schnell. Die Wahl ist natürlich geheim!

Führt dein Betrieb die AK Wahl vor Ort durch, wird er dich rechtzeitig darüber informieren. Falls nicht, erhältst du automatisch vom AK Wahlbüro Post mit den Briefwahlunterlagen. Darin ist auch genau erklärt, wie du die Briefwahl durchführst. Das Porto geht dabei auf uns.

Noch Fragen?

Du willst noch mehr über die AK Wahl erfahren? Hier findest du weitere Informationen!

191. Vollversammlung der AK Vorarlberg
Wofür soll sich die AK in den nächsten fünf Jahren einsetzen? Mit deiner Stimme bei der AK Wahl entscheidest du über die Zusammensetzung des Parlaments und damit über die Schwerpunkte. © Dietmar Stiplovsek

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