Konsum
Wie im Urlaub: Ausflugsziele in und um Vorarlberg
Endlich wieder in die Ferne reisen? Musst du gar nicht. Denn mit diesen fünf Ausflugtipps für Vorarlberg und die Umgebung, fühlt sich sogar das Zuhausebleiben wie Urlaub an.
Bisher gab es ein Ungleichgewicht im Onlinehandel, seit heute ist es beseitigt. Bisher galt für Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern de facto eine Steuerfreigrenze von 22 Euro, weil das sogenannte Ursprungslandprinzip zur Anwendung kam. Seit 1. Juli 2021 gilt in der EU für diese Fälle, dass bei allen, also auch geringfügigen Warenwerten, die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer des Ziellandes angewendet werden muss – das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Die Auswirkungen für die Konsumenten sind beträchtlich.
Nehmen wir ein griffiges Beispiel. Eine schicke Handyhülle kostet im Laden 15 Euro. Ein Onlinehändler aus Fernost bietet sie um 8 Euro frei Haus an. Ob die Handyhülle überhaupt ein Original ist, ob der Händler in seiner Heimat Steuern zahlt, wie viel er für den Versand per Flugzeug bezahlt, ob die (richtige) Ware überhaupt ankommt … all das interessiert hier jetzt nicht. 8 zu 15 Euro – der Unterschied ist deutlich und eben nur durch die bisherige EU-(Nicht-)Besteuerungspraxis möglich.
Seit 1. Juli 2021 muss der Empfänger eines Versandhandelspaketes aus Drittstaaten die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, in diesem Fall also der Konsument: Zu den 8 Euro kommen 20 Prozent hinzu, macht insgesamt 9,60 Euro. Damit aber nicht genug.
Irgendjemand muss auch kontrollieren, ob alles rechtens ist. Die EU hat diese Aufgabe den Zustellern überantwortet. Sie dürfen dafür von den Kunden eine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen. Bei der heimischen Post sind es mindestens 5 Euro, ab einem Warenwert inkl. Versandkosten über 150 Euro steigen die Kosten auf bis zu 10 Euro pro Sendung. Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Die in Fernost bestellte Handyhülle schlägt nun mit insgesamt 14,60 Euro zu Buche.
Neben höheren Kosten wird es für einen Teil der Konsumenten auch zusätzlichen Aufwand geben: Um an die „Bearbeitungsgebühr“ zu kommen, werden Postler oder andere Paketzusteller die Ware nicht mehr einfach vor die Tür legen, sondern direkt kassieren. Wer nicht zu Hause ist, muss seinem Päckchen nachrennen.
Gerade Kleinstbestellungen werden sich für Konsumenten nun wohl nicht mehr auszahlen. Das ist auch die Absicht der EU. Damit sollen der eigene (Versand-)Handel gestärkt, die Wertschöpfung innerhalb der EU und die Handelsbilanz insgesamt verbessert werden. Wenn dann auch noch Millionen an ökologisch fragwürdigen Pipifax-Frachtaufträgen per Flugzeug unterbleiben, freut sich auch die Umwelt über die neue Steuergerechtigkeit.
Die Änderungen betreffen nur die Einfuhrumsatzsteuer, bei den Zollgrenzen ändert sich nichts. Zoll wird weiterhin ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Möglich, dass hier in einem Aufwasch in Zukunft noch genauer hingeschaut wird.
Konsum
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