01. Juli 2021
Konsum
„China-Shopping“ ab sofort teurer
Einkaufen,Klimawandel,Konsum,Politik,Steuern
Man kann sich ärgern, man kann aber auch etwas Positives sehen: Billigwaren (vor allem aus Fernost) werden teurer, dafür wird gleichzeitig der eigene Wirtschaftsraum gestärkt.
Inhaltsverzeichnis
Bisher gab es ein Ungleichgewicht im Onlinehandel, seit heute ist es beseitigt. Bisher galt für Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern de facto eine Steuerfreigrenze von 22 Euro, weil das sogenannte Ursprungslandprinzip zur Anwendung kam. Seit 1. Juli 2021 gilt in der EU für diese Fälle, dass bei allen, also auch geringfügigen Warenwerten, die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer des Ziellandes angewendet werden muss – das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Die Auswirkungen für die Konsumenten sind beträchtlich.
Chinas Außenhandel hat in der Coronakrise neue Rekorde gschrieben. Europas Importe aus der Volksrepublik stiegen 2020 um 5,6 Prozent auf 383,5 Milliarden Euro. © patryk kuleta/EyeEm
Billigangebote unter Druck
Nehmen wir ein griffiges Beispiel. Eine schicke Handyhülle kostet im Laden 15 Euro. Ein Onlinehändler aus Fernost bietet sie um 8 Euro frei Haus an. Ob die Handyhülle überhaupt ein Original ist, ob der Händler in seiner Heimat Steuern zahlt, wie viel er für den Versand per Flugzeug bezahlt, ob die (richtige) Ware überhaupt ankommt … all das interessiert hier jetzt nicht. 8 zu 15 Euro – der Unterschied ist deutlich und eben nur durch die bisherige EU-(Nicht-)Besteuerungspraxis möglich.
Seit 1. Juli 2021 muss der Empfänger eines Versandhandelspaketes aus Drittstaaten die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, in diesem Fall also der Konsument: Zu den 8 Euro kommen 20 Prozent hinzu, macht insgesamt 9,60 Euro. Damit aber nicht genug.
Beitrag zur Klimakrise: Die Schifffahrt ist weltweit für 3 Prozent der CO2-Emissionen, 15 Prozent der Stickoxidemissionen und 13 Prozent der Schwefeldioxidemissionen verantwortlich, Tendenz steigend. © Dipix
Irgendjemand muss auch kontrollieren, ob alles rechtens ist. Die EU hat diese Aufgabe den Zustellern überantwortet. Sie dürfen dafür von den Kunden eine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen. Bei der heimischen Post sind es mindestens 5 Euro, ab einem Warenwert inkl. Versandkosten über 150 Euro steigen die Kosten auf bis zu 10 Euro pro Sendung. Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Die in Fernost bestellte Handyhülle schlägt nun mit insgesamt 14,60 Euro zu Buche.
Neben höheren Kosten wird es für einen Teil der Konsumenten auch zusätzlichen Aufwand geben: Um an die „Bearbeitungsgebühr“ zu kommen, werden Postler oder andere Paketzusteller die Ware nicht mehr einfach vor die Tür legen, sondern direkt kassieren. Wer nicht zu Hause ist, muss seinem Päckchen nachrennen.
EU will eigenen Handel stärken
Gerade Kleinstbestellungen werden sich für Konsumenten nun wohl nicht mehr auszahlen. Das ist auch die Absicht der EU. Damit sollen der eigene (Versand-)Handel gestärkt, die Wertschöpfung innerhalb der EU und die Handelsbilanz insgesamt verbessert werden. Wenn dann auch noch Millionen an ökologisch fragwürdigen Pipifax-Frachtaufträgen per Flugzeug unterbleiben, freut sich auch die Umwelt über die neue Steuergerechtigkeit.
Zoll ab Warenwert von 150 Euro
Die Änderungen betreffen nur die Einfuhrumsatzsteuer, bei den Zollgrenzen ändert sich nichts. Zoll wird weiterhin ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Möglich, dass hier in einem Aufwasch in Zukunft noch genauer hingeschaut wird.
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